Prozess: Namen nennen
Gerichtsverhandlungen sind – auĂer bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit – öffentlich. Das ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Kein Gemauschel hinter verschlossenen TĂŒren, sondern Transparenz, öffentliche Diskussion. Dazu gehört auch, den jeweiligen Fall genau genug zu beschreiben, um sich ein Urteil bilden zu können. Wenn eine “Firma” einen langjĂ€hrigen Mitarbeiter entlĂ€sst, weil dieser fĂŒr 1,8 Cent Strom geklaut haben soll, dann gehört es schon zu den Grundinformationen, wie diese Firma heiĂt. SchlieĂlich strapaziert sie mit ihrer Rechtsauffassung die Ăffentlichkeit. Und bitte nicht wieder die Leier vom Schutz des Unternehmerpersönlichkeitsrechts.
(Und die Argumentation, die Gerichtsklage sei ja vom gekĂŒndigten Angestellten ausgegangen, zieht auch nicht: denn die erste Instanz und die zweite Instanz haben diesem Recht gegeben, d.h. der anonymen “Firma” rechtswidriges Verhalten attestiert. Das muss uns im Zusammenleben interessieren.)