Die Milch macht’s

Da hat die dpa aber wieder mal einen schönen PR-Quatsch verbreitet. “Rohmilch ist ein riskanter Genuss” war es in meiner Zeitung betitelt. Im Prinzip muss, wer Milch von der Kuh trinkt, mit dem Tod rechnen – wenigstens früher oder später.

“Durch die Wärmebehandlung der Kuh-Milch wird ihr Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen, vor allem an Mineralstoffen, nicht reduziert”, betont Stenzel. Nur der Gehalt an wärmeempfindlichen Inhaltsstoffen wie Vitamin C werde geringfügig verändert und es bilde sich der Kochgeschmack.

Das letzte Wort in dem Artikel ist halt das wichtige, entscheidende: der Kochgeschmack, den jede Supermarkt-Milch halt hat, seitdem es nur noch “länger haltbare” gibt ist dieser selbst bei der angeblichen “Frischmilch” fast so stark wie bei H-Milch.

Rohmilch bzw. Vorzugsmilch gibt es ja fast nirgends mehr. Nur noch homogenisierte und pasteurisierte Milch, die sich mindestens 10 Tage hält. Und eben auch so schmeckt. Und den Weg ebnet dafür, dass Milch weltweit gehandelt werden kann, spätestens, wenn die Industrie die dummen Verbraucher so weit erzogen hat, dass sie auch Angerührtes aus Milchpulver akzeptieren.

Es wäre eine preisverdächtige Recherche gewesen, wenn dpa nicht nur die berufsmäßigen Gesundheitquatscher befragt hätte, was vom Gefahrgut Milch zu halten sei,  sondern wenn die Mitarbeiterin einfach mal Milch getrunken hätte. Dann hätte sie – persönliche Präferenz egal – wenigstens den Unterschied zwischen “Rohmilch”, “Frischmilch”, ESL- und H-Milch beschreiben können.

PS: Ein Update aus dem Jahr 2022 findet sich hier.

Und zur “Rohmilch“, die ich  seit  Jahr und Tag trinke und in der Küche verwende: die Abgabe ist erstmal grundsätzlich verboten! Soviel europäischer Verbraucherschutz muss sein, Eigenverantwortlichkeit ist bei Behörden grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Verbot gilt nach § 17 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung nur dann nicht, wenn:

1. die Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb erfolgt,
2. die Rohmilch im eigenen Betrieb gewonnen und behandelt worden ist,
3. die Rohmilch am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden ist,
4. an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht ist und
5. die Abgabe von Rohmilch zuvor der zuständigen Behörde angezeigt worden ist.

Meine Wette dazu lautet schon lange, dass mehr Menschen durch Milchlaster und Milchkarton-LKW zu Schaden kommen als durch gefährliche Rohmilch.

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