Probleme von Hauptamtlichkeit in der Jugendarbeit (Aufsatz)

In den evangelischen Kirchen sollen sich vor allem zwei Berufsgruppen um Kinder und Jugendliche kümmern: Pfarrer und Jugendreferenten (Diakone, Sozial- oder Gemeindepädagogen). Doch mit ihrer Tätigkeit sind auch mannigfaltige Probleme verbunden, die überwiegend nicht in der Jugendarbeit gründen, sondern in kirchlichen Strukturen und einem erbitterten Verteilungskampf um die schrumpfenden Haushaltsmittel. In den Debatten kommt originäre evangelische Jugend viel zu kurz, meint der Journalist Timo Rieg.


(Aufsatz als pdf: Hauptamtliche in der Jugendarbeit
Etwa ein Viertel aller evangelischen Kirchenmitglieder sind Kinder und Jugendliche. Mindestens 10% der 10- bis 20-Jährigen werden derzeit von evangelischer Jugendarbeit erreicht1 – das sind eine Million aktive junge Menschen allein in dieser Altersgruppe. Gleichwohl kommt der Jugendarbeit in übergemeindlichen Kirchengremien wie in den Reformplanungen nur eine Nebenrolle zu. Wenn Jugendarbeit kirchenpolitisch wahrgenommen wird, dann in erster Linie über die sie vertretenden hauptamtlichen Mitarbeiter. Bei allen unbestrittenen Erfolgen und elementaren Leistungen dieser Hauptamtlichen werden dabei aber die mit Hauptamtlichkeit verbundenen Probleme ausgeblendet. Um diese soll es nachfolgend gehen.


I. Begriffliche Klärungen

Für das Weitere kommen wir an drei Begriffsklärungen nicht vorbei. Sie beanspruchen keine Gültigkeit über diesen Beitrag hinaus:

* Evangelische Jugend ist evangelische Jugend – nicht mehr, nicht weniger. Sie umfasst alle evangelisch Getauften bis zu einem gewissen Alter, maximal wohl bis einschließlich 26 Jahre2. Eine Abgrenzung nach unten – zur Kindheit hin – kann vornehmen, wer mag, sie ist aber hier nicht nötig.

Dass in Gruppen, Treffs und Projekten evangelischer Jugend auch andere Menschen aktiv sind – katholische, muslimische, nicht-konfessionelle Jugendliche, Eltern oder Jugendreferenten oder Pfarrer, steht dem nicht entgegen. Sie werden damit aber nicht zur (evangelischen) Jugend, so wie die Pfarrerin in der Konfirmandenarbeit nicht zur Konfirmandin und der männliche Trainer einer Frauenfußballgruppe nicht zur Frau wird, und wenn ein evangelischer Jugendlicher Senioren seiner Gemeinde beim Erkunden des World Wide Web hilft, dann bleibt er Jugendlicher und wird nicht Erwachsener oder Senior.

* Ein Jugendverband ist der »Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, der über örtliche Grenzen hinausgeht«3. Die evangelische Jugend wird, vor allem im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen, ebenfalls als Jugendverband bezeichnet. Da mit diesem Konstrukt viele Probleme verbunden sind, soll der Begriff hier so weit als möglich vermieden werden. Im Fokus der Betrachtung soll die Gemeindejugend stehen.

* Evangelische Jugendarbeit ist ein Sammelbegriff für zwei vollkommen unterschiedliche Tätigkeiten, da Jugendarbeit von, mit und für Jugendliche(n) geschehen kann:

a) Zum einen all das, was evangelische Jugend tut: Jugendgottesdienste feiern, Jungschargruppen anbieten, Sommerferienspiele organisieren. Es geht um all das, was von Jugendlichen in der Kirche getan wird, sicherlich meist für Kinder und Jugendliche, für sie selbst, aber möglicherweise auch für andere und anderes: Engagement für den tropischen Regenwald, für das Seniorenwohnheim, für das Gemeindefest. Es geht um die »jugendliche Jugendarbeit« – in unseren Gemeinden als Hauptwirkungsort also um die »jugendliche Gemeindearbeit«, um all das, was in der Verantwortung der Jugend selbst liegt. Dabei wirken vereinzelt auch Menschen mit, die nicht zur evangelischen Jugend gehören, z.B. Eltern, Pfarrer, Sozialpädagogen4 – so wie sich Jugendliche auch an Bereichen beteiligen, die nicht »ihre« sind, etwa als unverzichtbare Jugendmitarbeiter auf Konfirmandenfreizeiten.

b) Davon abzugrenzen ist das, was außerhalb der Verantwortlichkeit der evangelischen Jugend liegt, etwa der Konfirmandenunterricht oder Kinderfreizeiten des Diakonischen Werks. Angebote von Erwachsenen und aus Erwachsenenstrukturen erfolgen aus einer grundlegend anderen Intention: Sie verfolgen missionarische, diakonische, erzieherische Ziele von Erwachsenen. Dass dies in Debatten auch schlicht »Jugendarbeit« heißt, ist bedauerlich, weil verwirrend, aber im Rahmen dieses Beitrags nicht zu ändern.

II. Jugendarbeit ist doppelte Pflichtaufgabe der Gemeinden

Evangelische Jugendliche sind zunächst einmal Gemeindeglieder. Sie gehören einer Kirchengemeinde an – Dekanats- und Landeskirchenebene, Bundes- und Europagremien interessieren sie nicht, sie wissen davon auch gar nichts, und wenn sie etwas davon hörten, hielten sie es kaum für einen Teil ihrer Jugendarbeit.5

Diese Jugendlichen sind ein Teil ihrer Kirchengemeinde wie jedes andere Mitglied auch, und die Kirchengemeinde sorgt sich um ihr Seelenheil wie um das aller anderen. Jugendliche haben genauso viel Anspruch auf Raum und Zeit, Fürsorge, offene Ohren wie ihre älteren und deutlich älteren Schwestern und Brüder.

Einerseits brauchen Jugendliche wie alle anderen Altersgruppen Freiraum und entsprechende Ressourcen, ihr Christentum in der Gemeinde zu leben: sich in Jugendkreisen zu treffen, evangelische Pfadfinderschaft zu organisieren, eine Band zu gründen, am Gottesdienst mitzuwirken etc. – all das eben, was evangelische Jugend so macht. Dabei kann und darf die Gemeindeleitung als Verantwortliche nicht alleine auf Autogenese setzen (»Das Gemeindehaus ist ja da; wer will, kann gerne kommen und eine Gruppe anbieten«), sondern sie wird sich aktiv um die nötigen Rahmenbedingungen kümmern müssen, einladen, unterstützen; beispielhaft aus der Kirchenordnung (KO) der EKvW: »Jede Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass sich die Jugend in jugendgemäßen Gruppen unter Gottes Wort sammeln kann«.6

Andererseits haben die Erwachsenen der Kirchengemeinden, explizit vor allem Gemeindeleitung und PfarrerInnen, eigene Aufträge, etwas mit Jugendlichen zu unternehmen, in erster Linie die »kirchliche Unterweisung«, die es ja nicht gibt, weil die Jugendlichen nach der Konfirmation rufen, sondern weil dieses Procedere eben im 18. Jh. missionarisch motiviert eingeführt wurde.

Für die evangelische Jugend bedeutet dies: Sie soll in der Kirchengemeinde eine Heimat finden, sie muss für ihr Sein nicht kämpfen und sie muss sich nicht rechtfertigen. Für die Kirchengemeinde bedeutet dies: Sie muss eine lebendige evangelische Jugend ermöglichen. Mit gutem Willen, mit Engagement, mit Räumen, Personal, Geld – und gelegentlich mit der ein oder anderen Träne.

III. Die zwei Mandate der Hauptamtlichen

Wenn sich Erwachsene für die Jugend engagieren, kann dies also mit zwei verschiedenen Beauftragungen geschehen, denn sie können sowohl für die evangelische Jugend als auch für die Erwachsenenstruktur tätig sein. Bei Hauptamtlichen – vor allem eben Jugendreferenten und Jugendpfarrer – kommen meist beide Beauftragungen zusammen, sie haben zwei verschiedene Mandate7:

Als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der evangelischen Jugend müssen sie Dienstleister für die Jugendlichen sein, Unterstützer, Ermöglicher, Assistenten.8 Sie helfen Gemeindejugend dort, wo diese es wünscht: bei der Fortbildung, bei einzelnen Gruppenangeboten, bei der Verwaltung. Sie übernehmen Aufgaben, die die Jugendlichen selbst nicht übernehmen können oder nicht übernehmen wollen.9 Dazu gehört vor allem das, was im Rahmen von Freizeittätigkeit nicht geleistet werden kann, etwa Budgetverhandlungen mit der Kommune in der vormittäglichen Schulzeit. Es geschieht aber, wenn es evangelische Jugend sein soll, stets im Auftrag der Jugendlichen. Die übliche Organisationsform hierfür ist ein ehrenamtlicher, aus Jugendlichen bestehender Vorstand.

Im zweiten Fall setzen Erwachsene die Ziele, die sie für Jugendliche (»Jugendpolitik«) oder mit Jugendlichen (»Pädagogik«10) erreichen wollen. Diese können natürlich in vielen Fällen den Zielen der Jugendlichen selbst entsprechen, aber sie können auch völlig konträr sein, wie das bei Eltern-Kind-Konflikten üblich ist. Sehr anschaulich findet man dies auf den ersten Blick in all jenen Gemeinden, die in ihrem Jugendbereich (Jugendraum, Jugendetage, Jugendkeller) eine Hausordnung oder »Spielregeln« aufgehängt haben Da steht regelmäßig nur drin, was Erwachsene von Jugendlichen erwarten, wie sich Jugendliche in Räumen von Erwachsenen zu verhalten haben.11

IV. Strukturprobleme evangelischer Jugend

In den meisten Gremien der kirchlichen Jugendarbeit sitzen auch – zum Teil sogar ausschließlich – Erwachsene, darunter stets die vorhandenen Hauptamtlichen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Organisation evangelischer Jugend und verzerrt die innerkirchliche Debatte – u. a. zu Fragen der Hauptamtlichkeit.

1. Jugend kann sich nicht artikulieren.

In den Kirchengemeinden, der mit großem Abstand bedeutendsten Organisationsebene, ist die Selbstorganisation Jugendlicher12 nach wie vor eine Ausnahme. Selbst in Landeskirchen, die selbstständige Jugendvertretungen explizit vorsehen (wie in der EKHN und der EKBO) besteht in den meisten Kirchengemeinden keine jugendliche Selbstorganisation. Dann aber haben die Jugendlichen einer Gemeinde keine Chance, ohne Kontrolle und Beeinflussung Erwachsener zu entwickeln und zu bekunden, was sie wollen, wie sie sich (ihr) Gemeindeleben vorstellen. Eher gibt es Erwachsenengremien, an denen Jugendliche beteiligt werden, z.B. in Form eines Jugendausschusses, dem neben einigen Jugendlichen Kirchenvorsteher, Pfarrer, Jugendreferent und weitere Sachkundige angehören. Auch viele Jugendarbeitsgremien der Kreis- / Dekanats- und Landesebene werden von Erwachsenen dominiert oder zumindest stark beeinflusst13 (es gibt aber positive Ausnahmen und erfreuliche Entwicklungen14).

Sinnvolle Unterstützung können Erwachsene – vor allem die beruflich bei Kirche Beschäftigten – Jugendlichen jedoch nur zuteil werden lassen, wenn die Jugend Raum zur freien Meinungs- und Willensbildung hat. Wo klare Jugendvoten nicht möglich sind und also fehlen, bilden Erwachsene, insbesondere Pfarrer, Jugendreferentinnen und Jugendpresbyter, die Stimme der »evangelischen Jugend«. Damit handelt es sich dann aber klar nicht um »Jugendverbandsarbeit«15, also ein Handeln der evangelischen Jugend selbst, sondern um Paternalismus. Natürlich sind Schnittstellen zwischen der selbstorganisierten evangelischen Jugend – die in Bezug auf ihre Kirche nur Partikularinteressen vertritt – und der Gesamtkirche notwendig; dafür braucht es jedoch vorgeschaltet reine Jugendgremien, damit sich evangelische Jugend überhaupt erst als Gesprächs- oder Verhandlungspartner konstituieren kann.16

2. Erwachsene in der Jugendarbeit haben sehr unterschiedliche Eigeninteressen.

Die Erwachsenen in Gremien der Jugendarbeit haben völlig unterschiedliche Eigeninteressen, die sie mit ihrem (doppelten) Mandat verfolgen. Da haben wir Erwachsene, die sich in Kirche ehrenamtlich engagieren, und Erwachsene, die für ihre Gremientätigkeit bezahlt werden. Die ehrenamtlichen Erwachsenen können aus ganz unterschiedlichen Motiven mitarbeiten: als Kirchenvorsteher sind sie vielleicht für den Bereich Jugend zuständig, als Religionslehrerin haben sie viel Ahnung von Jugendlichen, als jugendpolitischer Sprecher einer Partei bringen sie ihr politisches Know-how ein, …

Bei den bezahlten Mitgliedern haben wir nebeneinander die unkündbare Pfarrerin und den Gemeindepädagogen im Anerkennungsjahr, den altgedienten Jugendreferenten, der zugleich Vorsitzender der MAV ist und eine Studentin, die auf Honorarbasis in einem Offenen Treff arbeitet.

So herrscht in den Gremien kirchlicher Jugendarbeit eine sehr bunte Gemengelage an persönlichen Interessen. Was vorgeblich dazu dient, alle Kräfte zusammenzubringen, eben an einen Tisch zu setzen und gemeinsam um der guten Sache willen für das Beste zu streiten, entpuppt sich denn auch meist als banales Machtspiel auf sehr vielen Klaviaturen. Leidtragende dabei sind in erster Linie die Jugendlichen, auf deren Rücken Erwachsene miteinander um ihren Einfluss, ihre Ideologien oder ihre berufliche Zukunft streiten.

V. Probleme der Hauptamtlichkeit

Die fehlende Trennung der beiden Mandate Hauptamtlicher – einmal als Dienstleiter der Jugend selbst, zum andern als kirchliche Pädagogen für den Nachwuchs – verursacht erhebliche Probleme. Einige Schlaglichter:

1. Hauptamtliche versuchen, sich per Definition unabdingbar zu machen.

Schon seit Jahren durchzieht – mit wachsender Penetranz – ein »Grunddogma« alles, was zur kirchlichen Jugendarbeit veröffentlicht wird, und es heißt mit vielen Variationen17: »Fundierte Ehrenamtlichkeit braucht Hauptamtlichkeit«.

Kinder und Jugendliche brauchen für ihr Engagement in der Kirche Vorbilder, Freiräume, Möglichkeiten. Sie brauchen sicherlich an verschiedenen Stellen Unterstützung, sie wollen z.B. auf einem Seminar lernen, wie man ein Video-Blog betreibt, sie suchen organisatorische Hilfe für die Planung einer Wochenendfreizeit, sie müssen vielleicht von Erwachsenen auf Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen werden, die ihnen als Mitgliedern in ihrer Kirche offen stehen. Es kann sein, dass im Einzelfall die Unterstützung nur von bezahlten Kräften kommen kann – ein Rapper wird für einen HipHop-Kurs eben ein ordentliches Honorar verlangen und ein Jugendfreizeithaus lässt sich nicht ehrenamtlich neben Schule oder Ausbildung managen. Aber dass Jugendliche nur gute Jugendarbeit machen können, wenn sie dabei von Pädagogen angeleitet werden, ist ausschließlich berufspolitischer Konstruktivismus.

Richtig ist: Wo Hauptamtliche der Jugendarbeit zur Verfügung stehen, gibt es mehr Ehrenamt als ohne sie.18 Das ist nicht überraschend, es begründet aber vor allem noch nicht die Notwendigkeit von Hauptberuflichen. Art und Umfang hauptamtlicher Unterstützung evangelischer Jugend kann nur von den Jugendlichen selbst eingefordert werden.19

Ganz anders hingegen die Auffassung einiger Hauptamtlicher. So heißt es etwa in der neuen Broschüre »Mindeststandards für die Grundausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen & Mitarbeitern in der Evangelischen Jugendarbeit von Westfalen«:

»Heute spüren wir aber deutlicher als zuvor, dass wir Ehrenamtliche nicht einfach machen lassen können und dürfen. Das Hineinwachsen in die Aufgaben ist wichtig, aber daneben haben vor allem die Jugendlichen ein Recht darauf, qualifiziert – und das heißt durch Hauptamtliche – für ihre Arbeit ausgebildet zu werden.«

Und in den Anforderungen zur Leitung von solchen Grundkursen heißt es apodiktisch:

»Die verantwortliche Leitungsperson hat eine pädagogische bzw. pädagogisch-theologische Berufsausbildung.«

Banaler kann eine Berufsgruppe nicht versuchen, ihr Terrain zu sichern. Anstatt durch tolle Fortbildungsangebote Jugendliche und Finanziers davon zu überzeugen, dass sie die mit Abstand beste Bildungsarbeit leisten, auf die niemand verzichten will, werden Jugendliche – und ganz nebenbei auch Theologen – schlicht als inkompetent definiert: Nur Pädagogen können Jugendmitarbeiter ausbilden. Mit einer solchen Position haben sich die entsprechenden Hauptamtlichen allerdings nur selbst für die Assistenz evangelischer Jugend disqualifiziert (vgl. dazu ausführlich das nachfolgende Interview mit Prof. Sturzenhecker).

Die derzeitigen Versuche, das Berufsbild des Jugendreferenten / mit Jugendarbeit befassten Gemeindepädagogen oder Diakons genauer zu fassen und damit auch die Notwendigkeit der Berufsgruppe zu belegen, werden so lange leer laufen, wie nicht von den Gemeinden klar benannt ist, welchen Support durch bezahlte Kräfte ihre evangelische Jugend wünscht und was ihnen dieser wert ist. Am überzeugendsten sagen das natürlich die Jugendlichen selbst – aber man lässt sie nicht. Denn jeder Ansatz von kritischer Auseinandersetzung wird als Angriff auf den Berufsstand gesehen – und Grundsatzdebatten will man sich derzeit gar nicht erlauben.20 Dabei führt an Zielklärung und Kosten-Nutzen-Rechnung überhaupt kein Weg vorbei. Bedarf an Personal ist immer und überall – aber es zu finanzieren bedeutet eben auch, viele andere Dinge nicht tun zu können.

Weil Hauptamtliche in vielen Bereichen eine offene Diskussion über die Entwicklung gemeindlicher Jugendarbeit aus nachvollziehbarer Existenzangst blockiert haben, haben die Strukturen evangelischer Jugendarbeit in vielen Kirchenkreisen ernsten Schaden genommen. Denn recht ziellos werden Stellen gestrichen, schlicht um Haushalte ausgleichen zu können, und ebenso ziellos bleiben Stellen erhalten, weil z.B. ihre Inhaber (praktisch) unkündbar sind. Und wenn der Jugendreferentin eine Weiterbeschäftigung an anderer kirchlicher Stelle angeboten werden kann, bricht der Widerstand, der »Kampf für die Jugendarbeit«, in sich zusammen.

2. Man nimmt, was man kriegen kann.

Durch die starke bis ausschließliche Orientierung an Hauptamtlichen bei der – rein haushaltstechnisch bedingten – Neuorganisation von kirchlicher Jugendarbeit verliert die Gemeindejugend massiv an Stellenwert und Unterstützung.

• Aufgabenbereiche von Hauptamtlichen werden so zugeschnitten, wie es die bestmögliche »Refinanzierung« ihrer Stellen verlangt. Da übernimmt dann beispielsweise ein Jugendreferent die »Aussiedlerarbeit«, weil die noch staatlich gefördert wird – die ursprünglichen Arbeitsbereiche fallen stillschweigend weg. Evangelische Jugendarbeit wird an Subventionen des Staates ausgerichtet – selbst gegen eigene Bedenken.21 Steigt der Staat dann aus der Förderung aus, bricht schnell die gesamte Infrastruktur evangelischer Jugendarbeit weg. Dabei wäre für das Kerngeschäft evangelischer Jugendarbeit ausschließlich die Kirche zuständig, doch sie hat längst wesentliche Teile zur Leiharbeit für den Staat umgebaut. Wo die staatliche Nachfrage sinkt, bricht diese Form der Jugendarbeit zusammen.22

• Besonders massiv verändert sich evangelische Jugendarbeit durch die Ganztagsschule, auf die sich Hauptamtliche hoffnungsvoll einlassen. Was mit »Kooperation von Jugendarbeit und Schule« nett klingt, ist in Wahrheit meist das Ende gemeindlicher Jugendarbeit. Angebote werden aus der Kirche in die Schule verlagert und können praktisch nur noch von Hauptamtlichen (oder ehrenamtlichen Erwachsenen) angeboten werden. Was für sie eine berufliche Chance ist, entzieht der evangelischen Jugend den Boden. Solche Kooperationen werden fast ausschließlich auf »Arbeitsebene« ausgehandelt, also zwischen Berufstätigen bei Kirche und Kommune bzw. Land.

• Auch innerkirchlich richten sich Sparmodelle häufig rein an den Hauptamtlichen aus, deutlich zu beobachten beim hippen Trend zu »Jugendkirchen«. Weil das alte Konzept, mit vielen Hauptamtlichen in der Fläche tätig zu sein, nicht mehr finanzierbar ist23, werden Zentren gegründet – obwohl man weiß, dass diese die Jugendarbeitsangebote vor Ort nicht ersetzen können.24 Solche grundlegenden und häufig sehr übers Knie gebrochenen Umbauten von Jugendarbeit sind nie von den Jugendlichen her gedacht, sondern immer vom Kirchenmanagement und hauptamtlichen Personal aus: Wie viele Beschäftigte können wir uns noch leisten?

3. Berufsdogmatik blockiert.

Viele hauptamtliche Jugendreferenten haben ein klares Feindbild: Pfarrer. Denn die sind ja Kirchenbeamte, und ihr Stellenausbau ist tatsächlich eine Ursache für die derzeitige Finanznot vieler Landeskirchen, der neben Gebäuden dann vor allem nicht-theologische Mitarbeiter zum Opfer fallen. Wo theologisches und nicht-theologisches Personal zusammenarbeitet, ist zudem meist eine ständemäßige Hierarchie gegeben: Pfarrer sind Dienst- und z.T. auch Fachvorgesetzte, die hauptamtliche Spitze kirchlicher Jugendarbeit bildet stets ein Landesjugendpfarrer. Claimbildungen der Berufsgruppen machen eine Zusammenarbeit nicht gerade einfach.

So spielen Pfarrer in den Jugendarbeits-Planungen von Jugendreferenten kaum eine Rolle, obwohl diese die mit Abstand wichtigsten Ansprechpartner für die evangelische Jugend sind, denn sie sind vor Ort, sie kennen die Jugendlichen von Taufe, Kindergottesdienst und Kinderbibelwoche, Konfirmation und familiären Geburtstagsbesuchen – und sie sind viel mehr25. Und sie üben ganz praktisch das Hausrecht aus, sind daher erster Ansprechpartner für alles, was man im Gemeindehaus tun will.

Auf der anderen Seite wird der gesamte Jugendarbeitsbereich gerne von Pfarrerinnen und Pfarrern ausgeblendet und – wenigstens gedanklich – an die wenigen (noch) vorhandenen Jugendreferenten delegiert. In vielen Landeskirchen spielt Jugendarbeit im Theologiestudium und in der Vikarsausbildung überhaupt keine Rolle.

Auch kommt es zu kuriosen Profilierungsversuchen. So lehnen einige Pädagogen jede Form von Konfirmandenarbeit für sich ab, weil dies keine Jugendarbeit sei, andere haben sich mit dem Management von »Konfi-Camps« als Mega-Events ein neues Hauptarbeitsfeld geschaffen, für das sie den Zugang jugendlicher Mitarbeiter kontrollieren (z.B. in Form von verpflichtenden Vorbereitungskursen).

4. Misstrauen verhindert sinnvolle Delegation.

Wenn Hauptamtliche ihren Job als Unterstützer evangelischer Jugend gut machen, sollten sich die Jugendlichen freuen, wenn sie u.a. von Gremienarbeit entlastet werden. Viele Sitzungen insbesondere der Landes- und Bundesgremien sind wenig kreativ und Spaß ist ein Fremdwort. Doch das Vertrauen, dass Hauptamtliche an Stelle der Jugendlichen deren Positionen einbringen, ist gering. Die Angst Jugendlicher, Hauptamtliche setzten überwiegend ihre eigenen Berufsinteressen durch, wird kaum bestritten, weshalb sich alle auf Quoten einlassen. In der Satzung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau (EJHN) gipfelt dies z.B. in der Formulierung: »Delegierte, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl älter als 27 Jahre waren, können ihr Stimmrecht nur ausüben, wenn zusätzlich zwei Delegierte des entsendenden Dekanates, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl unter 27 Jahre waren, anwesend sind.«26

5. Leistungskontrolle fehlt.

Die paritätischen Gremien und die weitreichende Autonomie kirchlicher Jugend- (pfarr)ämter machen es schwer, Leistungsdefizite zu benennen und zu beheben. So schwierig auch Messungen im Einzelnen sind und so unzureichend das (staatliche) Instrumentarium des Qualitätsmanagements27 sein mag, so deutlich treten doch einzelne Defizite zu Tage:

• Selbst überschaubare Gebiete wie der Jugendgottesdienst sind bis heute nicht annähernd adäquat von Hauptamtlichen bearbeitet worden. Jede Gemeinde müsste Jugendgottesdienste anbieten28, vielleicht jede zwanzigste tut es gelegentlich. Ein Support, der Jugendgottesdienste überall, wo sie gewünscht sind, ermöglichen würde, ist nicht vorhanden.29

• Auch der sog. »Hauptgottesdienst« erfährt für Jugendliche kaum hauptberufliche Unterstützung. Obwohl ihn alle Konfirmanden besuchen müssen und sie damit die mit Abstand größte homogene Teilnehmergruppe darstellen, bleiben die GemeindepfarrerInnen auf sich gestellt und können höchstens auf einige privat-

wirtschaftliche Hilfen30 verwiesen werden. Wo bleibt hier das Wirken all unserer Dekanats-, Kreis- und Landesjugendpfarrer, unserer Beauftragten und Dezernenten?

• Viele weitere Grundthemen evangelischer Jugendarbeit werden bisher nicht professionell unterstützt. Wo ist die »Task Force« für Musikarbeit, die man anfordern kann, wenn eine HipHop-Gruppe gegründet werden soll oder die Band für den Jugendgottesdienst fehlt? Wo sind die gratis im Internet verfügbaren guten, erprobten Stundenentwürfe für Jungscharen und Teenie-Gruppen? Wo sind die Berater für Offene Jugendtreffs, die kommen, wenn man sie einlädt, die örtliche Strukturen analysieren, nach den vorhandenen Möglichkeiten schauen und dann tatkräftig helfen, ein passendes Konzept zu entwickeln?

VI. Konsequenzen

1. Jugendarbeit ist eine zentrale Aufgabe von Gemeinde. Parochiale Gemeinde kann es nur mit Kindern und Jugendlichen geben, also auch nur mit einer lebendigen Jugendarbeit, die im Wesentlichen von Jugendlichen selbst getragen wird.

2. Evangelische Jugend muss sich selbstständig organisieren können. Dies ist einerseits für die Jugendlichen und ihr Engagement unerlässlich, es ist aber auch andererseits für alle Erwachsenen der Kirche notwendig, dieses klare Jugend-Gegenüber zu haben: für Kirchenvorstände, PfarrerInnen, JugendreferentInnen, Jugend(pfarr)ämter etc.

3. Es ist die Kernaufgabe von Hauptamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit, die Selbstorganisation von Jugendlichen zu fördern. Der Generalsekretär der aej formuliert als Fazit der aktuellen Forschung:

»Hauptberufliche MitarbeiterInnen in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit (…) sind vertraut mit den Grundbedingungen von gelingender Kinder- und Jugendarbeit. Sie internalisieren ihren besonderen Status als

· Ermöglicher und (nur) Co-Produzenten von Kinder- und Jugendarbeit,

· FörderInnen der Umsetzung von Impulsen, die von jungen Menschen kommen;

· als RessourcenmanagerInnen zur Gestaltung von passenden Settings, Räumen und Angeboten (…)«31

4. Die beruflichen Perspektiven der Jugendreferenten müssen dringend geklärt werden. Die Kirchenleitenden müssen die Voraussetzungen schaffen, dass eine »Dienstgemeinschaft« möglich ist, so dass Hauptamtliche ihre Arbeitskraft voll in den Job stecken können. Nicht-Theologen brauchen Übergangsmöglichkeiten in andere Arbeitsfelder, die sich einer anstrengenden Phase in der Jugendarbeit anschließen können. Die beruflichen Mitarbeiter der Kirche müssen gerecht behandelt werden. Ob man nun für die Abschaffung des Beamtenstatus für Pfarrer oder für die Verbeamtung von Nicht-Theologen plädiert (wie etwa bei den Diakonen in Bayern), ob man die essentielle Absicherung eines Auskommens weiter denkt und ein staatliches Grundeinkommen32 fordert – es stehen viele Ideen im Raum. Je schlechter die Berufsperspektiven der Hauptamtlichen sind, umso schlechter ist ihre Leistung.

5. Niemand sollte leichtfertig kirchliche Arbeitsplätze zur Disposition stellen. Aber es ist dringend zu schauen, was es wo wie braucht. Der Bedarf an hauptamtlichen Kräften in der Jugendarbeit gründet ausschließlich in den von der evangelischen Jugend für sich und von der Kirche für ihre Jugend geforderten Zielen. Mit Quoten und einer beruflichen Einengung auf Pädagogen (rsp. Sozialarbeiter / Diakone) und Theologen wird man frei formulierbaren Zielen nicht gerecht werden können. Es brauch Übergänge vom Hobby zum Nebenerwerb, es braucht Vielfalt an Qualifikationen und Lebenserfahrungen, und es braucht für alle Mitarbeiter Durchlässigkeit.

6. Da Pfarrer Hauptansprechpartner für Kinder und Jugendliche bzw. Jugendmitarbeiter der Gemeinden sind und es in Zukunft eher noch verstärkt sein werden, muss der Qualifizierung ein größerer Raum gegeben werden, bereits im Studium (Praktika, ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde), vor allem aber im Vikariat und später berufsbegleitend. Dabei müssen insbesondere auch Formen ausprobiert werden, bei denen Jugendliche selbst die Referenten sind.

7. Dann wird man auch von Pfarrerinnen und Pfarrern deutlicher Erfolge fordern können und müssen. Wenn nach der Konfirmation alle Jugendlichen ihrer Gemeinde den Rücken kehren, darf dies nicht länger als Ausdruck volkskirchlicher Strukturen beschönigt werden, sondern muss Hilfe und ggf. auch Sanktionen nach sich ziehen.

8. Bei der Entwicklung von evangelischer Jugendarbeit darf nicht die Politik die Federführung übernehmen. Der heutige Zwangs-Korporatismus muss wieder einer kirchlichen Selbstbestimmung der Jugendarbeit weichen, die ihrerseits der evangelischen Jugend größtmögliche Autonomie einräumt.

Siehe hierzu auch das Interview
Prof. Benedikt Sturzenhecker im Gespräch mit Timo Rieg über Hauptamtlich in der Jugendarbeit

Anmerkungen / Fußnoten:

1 Katrin Fauser / Arthur Fischer / Richard Münchmeier: Jugendliche als Akteure im Verband, Opladen 2006, S. 83. Andere Untersuchungen mit anderen Kohorten kommen sogar auf höhere Werte. So sind nach dem Jugendsurvey 2003 21% der Jungs und 25% der Mädchen zwischen 12 und 15 Jahren in der Kirche bzw. einer kirchlichen Jugendgruppe engagiert.

2 So die Definition nach dem Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG), § 7.

3 Aus dem Wikipedia-Eintrag »Jugendverband« am 5. Mai 2007.

4 Dies entspricht der Intention der KJHG-Definition von »Jugendverbandsarbeit«, auch wenn es in der Realität ganz anders aussieht. »In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.« (§ 12 KJHG)

5 Aktuelle Befunde dazu – leider nicht quantifiziert – in Fauser et al., S. 104.

6 Aus Art. 203, in dessen Umfeld es ausführlich um den »Dienst an der Jugend« geht. In der KO der EKvW heißt es ferner etwa in Art. 8: »Die Kirchengemeinde (…) stärkt ihre Glieder zum Zeugnis und Dienst in allen Lebensbereichen«, und in Art. 9: »Die Kirchengemeinde ist verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gemeindeglieder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten, die nötigen Ämter und Dienste einzurichten sowie für Angebote der Fortbildung zu sorgen. Die Kirchengemeinde ist verpflichtet, die notwendigen Räume und Einrichtungen, vor allem für Gottesdienste und Unterricht, bereitzustellen.« Zu den Aufgaben des Presbyteriums (Kirchenvorstands) heißt es in Art. 57: »es ist verantwortlich für den Dienst an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen«.

7 Beispielhaft deutlich in der Präambel der »Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz«: »Die Evangelische Jugendarbeit ist zugleich Angebot der Kirche an Jugendliche und Selbstorganisation der Jugend in der Kirche.«

8 Fauser et. al., S. 272f.

9 Ausführlich Christoph Urban: Ehrenamt in kirchlicher Jugendarbeit, in: Günter Brakelmann / Jan-Robert von Renesse (Hrsg.): Kirche mit Profil – Impulse für die notwendigen Reformen, Bochum: biblioviel Verlag, S. 79–93

10 Aktuelle Definition aus Wikipedia: »Pädagogik (v. griech.: παιδεια paideia = Erziehung, Bildung bzw. pais = Knabe, Kind + agein = führen) ist die traditionelle Bezeichnung für die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit Bildung und Erziehung befasst. Im klassischen Griechenland hatte der Pädagoge als Knabenführer die Aufgabe, ausgewählte Knaben den Philosophen zur Erziehung zuzuführen. Möglicherweise bedeutet dies auch, dass so die Knaben auf dem Weg zum Philosophen bildbar gemacht, also auf die kommenden Diskussionen und Reflexionen günstigenfalls eingestimmt wurden. Nach heutigem Verständnis kommt der Pädagogik die Doppelrolle zu, als Reflexionswissenschaft Bildungs- und Erziehungszusammenhänge zu erforschen, aber auch als Handlungswissenschaft Vorschläge zu machen, wie Bildungs- und Erziehungspraxis gestaltet und verbessert werden kann.«

11 Selten fehlt dabei z.B. das absolute Alkoholverbot. Für und Wider können uns hier egal sein, es ist jedenfalls kein Ausdruck von Jugendwillen, sondern eine Vorschrift, eine – wie auch immer ausgehandelte oder einfach vorgesetzte – Bedingung, unter der Jugendarbeit stattzufinden hat.

12 Erstmals ausführlich in Timo Rieg: »Artgerechte Jugendhaltung – Ideen zur selbständigen evangelischen Jugendarbeit in den Gemeinden«, Bochum 1992. Zur Bestandsaufnahme in den einzelnen Landeskirchen 1995 siehe Timo Rieg: »Seilakt zwischen Tango und Techno«, in: Das Sonntagsblatt Nr. 13/1995, S. 22–24.

13 So wird dem Landesjugendpfarrer in der Pfälzischen Landeskirche der Einfluss auf den eigentlich rein ehrenamtlichen Mitarbeiterforum wie folgt gesichert: »Die Landesjugendpfarrerin / der Landesjugendpfarrer oder ihr/e / sein/e Vertreterin / Vertreter genießen ein uneinschränkbares Gastrecht mit Rederecht.«

14 So ist der neue Jugendkonvent der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen vom 24. Oktober 2006 nur mit Jugendlichen besetzt, wie schon lange in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern.

15 Definiert in § 12 SGBVIII, wo es u.a. heißt: »In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.«

16 Dies muss keineswegs nur in der bekannten Form der Wahl bzw. Delegation geschehen. Die Landesjugendvertretung Westfalen hat – unter Mitwirkung des Autors – im Mai 2007 zur Beratung der Landessynode eine Jugendsynode vorgeschlagen, die sich nach der Methode der Planungszelle aus zufällig ausgewählten Jugendlichen der gesamten Landeskirche bildet. Ausführlich auf www.landesjugendvertretung.de

17 So in: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Dokumentation Konsultation »Perspektiven von Hauptamtlichkeit« vom 14.–16. September 1998 in Gelnhausen.

18 So u.a. Benedikt Sturzenhecker im nachfolgenden Interview.

19 Vgl. ausführlich Christoph Urban: Ehrenamt in kirchlicher Jugendarbeit. In: Günter Brakelmann / Jan-Robert von Renesse (Hrsg.): Kirche mit Profil – Impulse für die notwendigen Reformen, Bochum 2002, S. 79–93.

20 So auch Rüdiger Breer: Vom Sinn überörtlicher Zusammenarbeit. In: Mike Corsa (Hrsg.): Praxisentwicklung im Jugendverband, Opladen 2007, S. 163–170, der schreibt: »Nachdenklichkeit ist ein knappes Gut geworden. Gerade die Strukturdebatten der letzten Jahre kann man erleben, als wären sie überwiegend befangen in einem Reiz-Reaktions-Schema. Es wirkt oft so, als wäre nicht genug Zeit vorhanden oder wären die Zusammenhänge zu komplex, als dass Herausforderungen gemeinsam begriffen und Prioritätendiskussionen auf dem Hintergrund ausführlicher Diskurse über eine Gesamtkonzeption vorangetrieben werden könnten.« (165)

21 So protestiert der Präses der Dekanatssynode Alsfeld gegen die Zuschuss-Streichung der Kommune für ein kirchlich betriebenes Jugend-Cafe: »Denn das Dekanat sei nicht ohne inneren Widerspruch in die Kooperation mit der Stadt eingestiegen, habe aber danach ihr eigenes Angebot den neuen Aufgabenstellungen angepasst.« (Oberhessische Zeitung, 3. Juli 2007)

22 Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Kirche sich als subsidiärer Dienstleister anbietet. Doch wenn die Gretchenfrage nach der Finanzierung gestellt wird – wie derzeit massiv bei den evangelischen Kindergärten – dürfen die Kernbereiche kirchlichen Handelns nicht zur Disposition stehen.

23 Was stets nur eine Behauptung ist, weil über die konkrete Arbeit Hauptamtlicher selten gesprochen wird und weil es zu ihr keine Erhebungen gibt. Die Argumentation ist natürlich auch nur überall dort zu finden, wo es bisher reichlich Hauptamtliche gab. In Dekanaten und Kirchenkreisen, die von jeher z.B. nur einen hauptamtlichen Jugendreferenten haben, ist die Arbeit in der Fläche interessanterweise möglich.

24 Ausführlich belegt in Fauser et al. Auch die EKD-Schrift »Kirche der Freiheit« geht allerdings von der falschen Annahme an, dank Mobilität könnten Jugendliche an Schwerpunktzentren verwiesen werden.

25 22.000 Pfarrern stehen etwa 3.000 Jugendreferenten gegenüber.

26 Aus § 10. Die Bezeichnung der »Delegierten über 27 Jahre« ist im Wesentlichen auf Hauptamtliche gemünzt.

27 Ausführlich Michael Graf: Kann sich ein Jugendverband subjektorientiert organisieren? In: Mike Corsa (Hrsg.): Praxisentwicklung im Jugendverband, Opladen 2007, S. 171–183

28 Zur Begründung ausführlich: Timo Rieg/ Christoph Urban: Kirche braucht Jugendgottesdienst, in: Christoph Urban / Timo Rieg: Das vergessene Jahrzehnt. Kinder – Jugend – Gottesdienst, Bochum 2004, S. 46–78.

29 Nota bene: Dies kritisiere ich nicht ohne Frust als jemand, der an der Jugendgottesdienst-Literatur der letzten Jahre wesentlich mitgewirkt hat. Während wir freiberuflichen Autoren solche Aktivitäten wahlweise unter Hobby oder unternehmerisches Verlustprojekt buchen dürfen (weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen (!) Ertrag steht), kommt von denen, zu deren Beruf der Jugendgottesdienst gehört – vorsichtig ausgedrückt – wenig.

30 Hier ist vor allem die hervorragende Reihe von Hans-Martin Lübking zu nennen: »Gottesdienst für Jugendliche«, die zu jedem Predigttext der Perikopenreihe ausführliche Vorschläge macht.

31 Mike Corsa / Richard Münchmeier: Jugend im Verband – eine Anknüpfung an die Realität. In: Mike Corsa (Hrsg.): Praxisentwicklung im Jugendverband, Opladen 2007, S. 197–210

32 Ausführlich dazu Götz Werner: Einkommen für alle. Köln 2007. Dafür u.a. Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz, Linz, in Kurier, 23. Oktober 2006. Abwägend Matthias Zeeb, Sozialwissenschaftliches Institut der EKD, Stellungnahme vom Januar 2007. ■

erschienen in: Deutsches Pfarrerblatt, Heft: 8 / 2007
unter dem Titel: “Hauptamtliche in der evangelischen Jugendarbeit –
Trau keinem über 27” – wobei dieses “Trau keinem über 27” nicht vom Autor kam und ersichtlich auch nicht zu den Kernaussagen des Textes passt.

12.07.2008

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