Medien und Lobbyisten inszenieren Gäfgen-Skandal

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 4. August, nach dem das Land Hessen dem verurteilten Entführer und Kindesmörder Magnus Gäfken eine Entschädigung zahlen muss, weil diesem im Polizeigewahrsam Folter angedroht worden war, sorgt angeblich für viel Empörung. Dabei ist das Urteil nicht nur formal juristisch nachzuvollziehen – es ist auch für den juristischen Laien mit “gesundem Menschenverstand” absolut logisch, ja zwingend. Doch Medien und diverse Lobbygruppen – allen voran politische Parteien, aber auch “Opferschutzorganisationen” – versuchen Kapital für ihre Privatinteressen aus der Entscheidung zu schlagen und machen sie zu einem Spektakel – das die Medien wie immer dankbar aufgreifen, verbreiten und damit erst richtig zum Thema machen.

Beispielhaft ein Kurzinterview mit Horst Cerny, Vorsitzender des Weißen Ring Hessen. Er behauptet: “Opfer von Gewaltverbrechen fühlen sich verhöhnt, wenn ein Kindesmörder auch noch eine Entschädigung erhält – egal warum und wofür!” Damit wäre ein verurteilter Mörder vogelfrei – eine extrem putzige Rechtsauffassung eines “Kriminaloberrat a.D.”. Der Rechtsstaat braucht sich gegenüber Rechtsbrechern nicht rechtmäßig zu verhalten – ist das die Philosophie eines großen und einflussreichen Lobbyverbandes?

Cerny hat – wie auch viele CDU-Politiker, die sich jetzt wieder echauffieren – offenbar nicht verstanden, warum Folter dem Rechtsstaat widerspricht – und dass es bei Folter immer um staatliche Gewalt geht. Cerny sagt: “Die damals angedrohte Schmerzzuführung sollte ‘dosiert durch einen Amtsarzt’ erfolgen – und das ausschließlich vor dem Hintergrund ein Menschenleben zu retten! Nach dem Strafgesetzbuch hätte jeder Privatperson dies straffrei zugestanden!” Es ist eben ein eklatanter Unterschied, ob jemand persönlich im Notstand handelt oder ob eine staatliche Organisation Rechtsbruch begeht. Dass Straffreiheit nicht gleichzusetzen ist mit “richtig” oder “erlaubt”, sollte Cerny auch wissen. Es gibt viele Strafprozesse, an deren Ende trotz eines Fehlverhaltens des Angeklagten von Bestrafung abgesehen wird.
Gesetzliche Verbote ersetzen natürlich niemals die persönliche Verantwortung. Dabei kann es zu der nur scheinbar paradoxen Situation kommen, dass es für einen selbst zwingend notwendig ist, etwas Rechtswidriges zu tun – wofür man dann allerdings auch die Konsequenzen tragen muss.

So war es auch im Falle Wolfgang Daschner, der als stellvertretender Polizeipräsident während der Metzler-Entführung im Jahr 2002 dem festgenommenen Entführer Magnus Gäfgen mit Folter drohen ließ, um das Versteck des entführten Kindes zu erfahren. Dafür ist Daschner 2004 zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Seiner Entscheidung, zum Wohle des Tatopfers die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten, lag nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt eine „ehrenwerte, verantwortungsbewusste Gesinnung” zu Grunde (Quelle: Wikipedia). Das Gericht hat sehr salomonisch festgestellt, dass es einerseits unter keinen Umständen einen Dammbruch geben darf, der staatliche Folter unter bestimmten Umständen zulässig macht, dass aber andererseits auch kein großes Strafinteresse in diesem Einzelfall besteht.

Wenn das Verhalten eines Staatsvertreters rechtswidrig und strafwürdig war, dann ist es absolut folgerichtig, dass der Betroffene dafür entschädigt wird. Genau dies wurde nun in Frankfurt von einem Zivilgericht entschieden – und es wäre mit Verstand betrachtet nicht einmal eine klitzekleine Meldung wert gewesen.

Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor – es folgt immer erst Wochen nach dem mündlichen Urteil. Aber nachdem, was das Gericht selbst zu der Entscheidung sagt, behauptet Horst Cerny an entscheidender Stelle etwas Falsches: “Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht die Behauptung des Mörders zurückgewiesen hätte, dass er aufgrund der Androhung von Schmerzzuführung traumatisiert sei.” Genau das hat das Gericht auch getan: In einer Pressemitteilung zum Urteil heißt es, Gäfgen habe nicht beweisen können, “dass seine behauptete Traumatisierung auf die Behandlung im Polizeipräsidium zurückzuführen ist. Vielmehr sei diese nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bereits durch das Erleben der Tötung des Opfers und den Einsturz des auf Lügengeschichten und Luftschlössern basierenden
Selbstbildes des Klägers eingetreten.” Gäfgen hat gerade kein Schmerzensgeld erhalten, sondern eine Entschädigung. Dass er von diesem Geld keinen Cent sieht, sollte man fairerweise auch dazusagen: denn die Justizkasse fordert von Gäfgen noch 71.000 Euro, so dass die 3.000 Euro Entschädigung nur umgebucht werden.

Völlig unverständlich ist, dass Cerny am Rande noch einen weiteren schweren Sachfehler macht. Er sagt: “An dem damaligen Urteil ist eines nur gut: Lebenslang mit der Anerkennung der ‘besonderen Schwere der Tat’, das heißt er kommt nicht automatisch nach 15 Jahren frei.” Mal abgesehen davon, dass die besondere Schwere der Schuld, nicht der Tat festgestellt werden kann, gibt es in Deutschland keine automatische Entlassung zu lebenslanger Haft Verurteilter nach 15 Jahren. Erst ab dann wird regelmäßig (meist alle 2 Jahre) geprüft, ob der weitere Vollzug der zeitlich unbefristeten Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann – in Bayern etwa beträgt die durchschnittliche Haftzeit eines “Lebenslänglichen” 22 Jahre.

Es ist keine Luxus-Ethik, wenn in Deutschland staatliche Folter und ihre Androhung sanktioniert wird mit der Rechtsfolge, dass Betroffenen Entschädigung zusteht. Es verlangt kein bisschen Sympathie für einen Mörder, wenn man das, was sich “elementare Menschenrechte nennt”, für unbedingt hält. Andernfalls würde man akzeptieren, dass Staaten Verbrechen begehen dürfen. Deshalb ist auch der Kommentar des geschätzten Kollegen Heribert Prantl wenig durchdacht, mehr ein in Worte gefasstes Bauchgefühl: dem Gäfgen steht’s nicht zu, Begründung wird nachgereicht.

PR-Kapital aus einer völlig richtigen Gerichtsentscheidung ziehen zu wollen, indem man mit Emotionen spielt und bei den Fakten auch Fünfe mal grade sein lässt, ist nicht gerade ein Verdienst für die Gesellschaft.

Schreibe einen Kommentar zu Jürgen Großhaus Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert