Ohne Kopftuch in die Bedeutungslosigkeit

christliches-kopftuchAm “islamischen Kopftuch” hat die deutsche Debatte eine Närrin gefressen. Seit Jahren geht’s darum, wie, wann wo man es verbieten kann, als Staat, als aufgeklärte Gesellschaft, als religiös “neutrale” Gemeinschaft.
Was mir in all den Jahren kein Prohibitionsfreund vermitteln konnte: was am Kopftuch so störend ist, dass es aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollte, oder treffender: verbannt werden muss. Denn immerhin ist jede Kleiderordnung ein erheblicher Einschränkung der uns doch in Sonntagsreden so wichtigen “freien Entfaltung der Persönlichkeit” (Art. 2  GG); das Verbot des Kopftuchs unterscheidet sich in Nichts von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsverhüllung – uns immerhin Inbegriff ist für Intoleranz und (das muss sein, vor allem weil’s so gut zu Afghanistan passt) Mittelalter.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein evangelisches Krankenhaus einer muslimischen Krankenschwester das Tragen eines Kopftuches im Dienst verbieten darf. Juristisch ist die Sache reichlich unspektakulär – aber für den Selbstzerstörungsprozess evangelischer Kirche um so bedeutsamer.

Es beginnt wie so oft beim Applaus. Ausnahmsweise mal kein Kirchenbashing, sondern viel Verständnis – bei den Profikommentatoren wie auch in den Leserkommentaren der großen Zeitungen. Wer hier lebt soll sich anpassen, Kirche als Tendenzbetrieb dürfe natürlich eine Glaubensrichtung vorgeben, kein Unternehmen muss die offensive Werbung für die Konkurrenz durch Mitarbeiter ertragen und so weiter. Applaus, der in den Ohren schmerzt, weil er sich rhythmisch aufschaukelt und penetrant auf dem Trommelfell stampft. Es sind die gefährlichen Likes für eine einzelne Entscheidung, die keinerlei Interesse an Grundsatzfragen zeigen. Solange es gerade die Richtigen trifft, ist alles in Ordnung. Freiheit? Ist das, was ich dem Fremden einzuräumen gewillt bin.

Für die evangelische Kirche aber ist das erstrittene Urteil peinlich. Denn es sagt: man kann auch gut leben ohne öffentliches Glaubensbekenntnis. Haltung ist etwas für den Privatbereich. Wenn der Arbeitskraftnehmer ein spezielles Fähnchen in den Wind gehängt sehen will, dann hat dem der Arbeitskraftgeber nachzukommen. Muslimisch kann man schließlich noch nach Feierabend am Kochtopf sein.
Zur Erinnerung: Es ist unstrittig, dass eine Religionsgemeinschaft in ihren Betrieben nur ihresgleichen anstellen muss. Aber eine Muslimin zu beschäftigen und ihr gleichwohl das Religionsbekenntnis zu verbieten wirkt schon perfide.
Kann sich irgendjemand vorstellen, dass mit der gleichen Penetranz die Bedeckung eines jüdischen Kopfes im Krankenhausalltag bekämpft würde?

Eine Beratung durch die Kirchenmitglieder gibt es in solchen Fällen nicht. Werden ohnehin schon selten Grundsatzfragen in aller Offenheit in den mitgliederdominierten Kirchengremien diskutiert, so geschieht dies bei den vielen Wirtschaftsbetrieben gar nicht mehr. Über Stiftungen, Verbände und allerhand andere völlig wertfrei intransparent zu nennend Konstrukte werden Sozialleistungen angeboten, die von der gesamten Bevölkerung bezahlt werden – unabhängig von ihrer Konfession und Nationalität. Schon die Selbstverwaltungsorgane der Kirchenmitglieder haben darauf keinen Einfluss (1), die Bürger insgesamt dreimal nicht. Gut möglich, dass auch Kirchenvorstände oder die Kirchenkreissynode Bochum nicht glücklich ist darüber, dass der Kopftuchstreit gerichtlich ausgefochten und nun publizistisch breitgetreten wird. Denn “der Kirche” wird mal wieder etwas zugeschrieben, was eine einzelne Einrichtung zu verantworten hat – hier das Augusta Krankenhaus Bochum, das von einer evangelischen Stiftung getragen wird. Ob es sich bei diesem Konstrukt überhaupt noch um einen kirchlichen Träger handelt, hat nun das Landesarbeitsgericht zu prüfen. Von den Kirchenrepräsentanten aus Bochum, EKvW und EKD ist dazu bisher erstaunlicherweise nichts zu vernehmen.
Und was der Augusta-Geschäftsführer Ulrich Froese zum Urteil sagte, wirft ganz andere Fragen auf als die nach einem läppischen Kopftuch: “Unser Krankenhaus ist und bleibt ein ideologiefreier Raum.“

Denn dass manch ein kirchlicher Mitarbeiter “ideologiefrei” oder trotz Kirchenmitgliedschaft “religiös unmusikalisch” (Max Weber) ist, spürt man an vielen Stellen. Sollte man nicht dankbar sein  um jeden, der sein Religiosität nicht verschleiert? Ist nicht christlichen, muslimischen und konfessionslosen Patienten im Augusta-Krankenhaus eher geholfen, wenn sie das Glaubensbekenntnis ihrer Schwestern und Ärzte erkennen können, anstatt davon auszugehen, alle seien wohl per Dekret irgendwie ideologiefrei christlich?

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