Landesbischof gegen Selbstbestimmungsrecht in Todesfragen

sterbehilfe-bedford-strohm„Wir müssen verhindern, dass die Suizidbeihilfe in unserem Land zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird“, heißt es in einer am 1. Juli 2015 veröffentlichten Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm. Zugleich betonen beide die Notwendigkeit eines Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung. „Die Gesellschaft und insbesondere die Politiker unseres Landes sind aufgerufen, jedes Leben in seiner ganzen Gebrechlichkeit und Verletzlichkeit zu schützen und die Rahmenbedingungen für eine angemessene menschliche und medizinische Fürsorge am Lebensende zu schaffen“, so Landesbischof Bedford-Strohm und Kardinal Marx. „In einer humanen Gesellschaft muss es ein wichtiges Anliegen sein, dass Menschen am Lebensende gut versorgt und begleitet in Würde sterben können.“ Ein Verbot für die Beihilfe zur Selbsttötung müsse für alle Vereine, Organisationen sowie Einzelpersonen, aber auch für Ärzte gelten, die den assistierten Suizid als Behandlungsoption in geschäftsmäßiger Form anbieten. (Zitat aus Pressemitteilung der EKD)

Es ist völlig richtig, dass sich die Repräsentanten von EKD und Katholischer Bischofskonferenz öffentlich zur Sterbehilfedebatte positionieren. Allerdings sollten sie ihre Voten auch klar personalisieren. Es haben sich nicht “die evangelische und katholische Kirche in Deutschland für ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung” ausgesprochen, wie es in der Pressemitteilung heißt, sondern für den evangelischen Bereich eben ein Landesbischof. Eine angemessen breit angelegte Diskussion innerhalb der evangelischen Kirchen (Plural!) hat es dazu nicht gegeben, und eine Beschäftigung mit Argumenten für die Sterbehilfe und erst recht mit der “Tötung auf Verlangen” findet öffentlich nicht statt.
Der Arme, Schwache, Stumme hat nicht automatisch Recht, aber im Zweifelsfall müssen Kirchenvertreter diesen eine Stimme geben. Stattdessen singt Bedford-Strohm mit dem PR-Gewicht einer “Evangelischen Kirche in Deutschland” (EKD) im Chor der politischen Mehrheit. Dass Bedford-Strohm fordert,  “jeglicher Normalisierung der Beihilfe zum Suizid entgegenzuwirken” und “organisierte Formen der Beihilfe zur Selbsttötung” zu verbieten ist jedenfalls keine Antwort auf die vielen Fragen zu einer von ihm proklamierten “Lebenspflicht”.
Dass sich mit regulärer Suzid-Hilfe jemand in den Tod gedrängt fühlen könnte, reicht zur Begründung eines massiven Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht aus. Gerade habe ich auf dem Schreibtisch einen Zeitungsartikel von einem tödlichen Verkehrsunfall liegen. Was nicht darin steht (und aus dogmatischen Gründen nie in Unfallberichten steht): der Tote ist Opfer eines Suizidversuchs geworden, – den der Suizident schwer verletzt überlebt hat.

Rezension “Leben dürfen – Leben müssen”

Christen müssen gegen Sterbehilfe sein. Diese Auffassung vertritt der evangelische Theologe Heinrich Bedford-Strohm, der seit 2011 bayerischer Landesbischof und seit November 2014 zusätzlich EKD-Ratsvorsitzender ist. In seinem Buch „Leben dürfen – Leben müssen“ will Bedford-Strohm daher „Argumente gegen die Sterbehilfe“ erläutern, was nicht „im Widerspruch zu einer differenzierten und lernoffenen Herangehensweise“ stehe.

Bedford-Strohm legt dar, „warum eine gesetzlich geregelte Zulassung von aktiver Sterbehilfe oder ärztlich assistiertem Suizid bzw. ein öffentliches Angebot solcher Maßnahmen aus meiner Sicht der falsche Weg ist, um mit Situationen des Leidens am Lebensende umzugehen.“ In den Verlagsankündigungen heißt es, die gesellschaftliche Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe scheine groß und „wer sich dagegen ausspricht, das Leben eines todkranken, leidenden Menschen zu beenden, hat einen schweren Stand“. Das ist nur als Marketingversuch zu werten, denn tatsächlich verlautbart ja nun von Politik, Kirche und Zivilgesellschaft in einem fort genau das Gegenteil. In Politik, Kirche und verlautbarender Gesellschaft ist Bedford-Strohm: Mainstream.

Der ehemalige Theologie-Professor geht schnell und ausführlich, auch anhand von Einzelfällen, auf das „Leiden am Lebensende“ ein und stellt dem (vermeintlichen) Wunsch nach Beendigung des Lebens stets die Aussicht auf Beendigung von starkem Leiden entgegen. Entsprechend fordert er „einen radikalen Ausbau der Palliativmedizin“, also vor allem der Schmerztherapie und Betreuung (PM dazu).

Doch das ist ja gar kein Streitpunkt. Die entscheidende Debatte dreht sich um Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung. Da ist es erstaunlich, dass Bedford-Strohm – gerade als „Sozialethiker“ – ausgerechnet die Autonomie-Frage auf läppischen zwei Seiten abhandelt.

„Sterbesituationen sind oft genau dadurch gekennzeichnet, dass individuelle Autonomie an ihr Ende kommt, dass Entscheidungen schon alleine deswegen nicht wohlüberlegt getroffen werden können, weil dem Betroffenen dazu die geistige oder physische Kraft fehlt.“ (S. 59)

Diese Argumentation ist geradezu perfide: Solange ich gesund bin, kann ich nach Auffassung theologischer Ethiker nicht entscheiden, wie ich bei plötzlicher Krankheit oder Unfall behandelt werden möchte, weil ich diese Situation ja nicht kenne (sondern aus Sicht des „Gesunden“ blicke). Bin ich aber in der Situation, habe ich mein Selbstbestimmungsrecht verloren, weil ich vermutlich nicht mehr klar bei Sinnen bin.

In Wahrheit geht es bei der Debatte gar nicht um Sterbehilfe (in besonderen Fällen). Die gesamte Sterbehilfedebatte dreht sich um das Recht, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Und das ist ein Recht, das nicht vom Gesetzgeber eingeräumt werden muss, sondern vom Gesetzgeber ggf genommen werden kann, indem Politiker bestimmte Handlungen unter Strafe stellen. Die ganze Differenzierung nach aktiver und passiver Sterbehilfe, ärztlich assistiertem Suizid oder Tötung auf Verlangen kann da zunächst einmal hintangestellt werden.

Darf ich mich umbringen? Juristisch gesehen ja, aber moralisch oder gesellschaftsethisch oder theologisch? Es gibt noch immer evangelische Pfarrer, die “Selbstmördern” die Trauerfeier verweigern. Steht es dem Christen zu, das „Geschenk des Lebens“, das er nie annehmen oder verweigern durfte, eigenmächtig zurückzugeben, anstatt darauf zu warten, dass es ihm entrissen wird?
Diese Frage hätte eine deutliche Vertiefung in Bedford-Strohms Buch verdient. Denn wenn sie beantwortet ist, sind die Antworten auf jedwede Sterbehilfe-Frage nur noch Konsequenzen daraus – und ggf. reine Organisationsprobleme.

Es gibt einen wichtigen Aspekt, den der Autor auch mehrfach nennt: man entscheidet nie für sich alleine, sondern mit allem was man tut oder lässt stets auch für andere. Bedford-Strohm schreibt dazu:

„Die aktive Sterbehilfe in einem bestimmten individuellen Fall hat Rückwirkungen auf die Werteökologie einer Gesellschaft. Umgekehrt prägt die ethische Kultur einer Gesellschaft immer auch die individuellen Entscheidungen der Menschen, die in ihr leben.“

Das ist eigentlich banal: Entscheide ich mich, ein Buch zu lesen, müssen Familie, Freunde, Hund, Katz und Maus damit leben, dass ich gerade keine Zeit für sie habe. Fahre ich mit dem Auto zu einer Buchlesung, mute ich anderen Menschen meinen Autolärm und Autodreck sowie anderen Verkehrsteilnehmern ein statistisch beschreibbares Unfallrisiko zu, was zugespitzt bedeuten kann: mit meiner Entscheidung, zu einer Lesung, zum Einkaufen oder in die Disco zu fahren greife ich möglicherweise in Leben und Gesundheit anderer Menschen ein.
Die spannende Frage ist daher: In welchen Fällen darf ich wie weit in das Leben anderer eingreifen, ohne dies mit ihnen vorab zu klären bzw. von ihrer Zustimmung abhängig zu machen? Darf ich Auto fahren und damit das Risiko eingehen, andere zu töten oder zu verletzen? Und darf ich das aus jedem beliebigen Anlass oder braucht es eine gewisse Gewichtigkeit?

Die Selbsttötung, der Suizid, ist nur eine von unendlich vielen Fallkonstellationen, bei denen die Entscheidung eines Einzelnen auch Einfluss auf das Leben anderer hat. Deshalb stellt die Tatsache, dass individuelles Handeln Auswirkungen auf andere hat, an sich noch keine Grenze dar. Keine Wirkung ohne Nebenwirkung.

Wie steht es also um die individuelle Freiheit, über Leben und Tod zu entscheiden? Es ist jedenfalls nicht überzeugend, dass der Mensch aus ethisch-religiöser Sicht alles mögliche in eigener Verantwortung tun darf, aber ausgerechnet bei der Bestimmung seines Lebensendes eine heilige Grenze überschreitet. Es gibt Entscheidungen im Leben, die viel stärker das Leben anderer Menschen betreffen als ein Suizid. Etwa der Verzicht auf Fortpflanzung (sowie ihr Gegenteil, die diversen medizinischen und gesellschaftlichen Techniken zur Abhilfe biologischer Kinderlosigkeit).

In den evangelischen Landeskirchen gilt dies heute als unbestreitbare individuelle Freiheit: zu entscheiden, ob man Kinder „in die Welt setzt“ oder nicht. Womit man übrigens nicht nur über das Leben der eigenen Kinder bestimmt, die es gibt oder eben nicht gibt, sondern wie üblich auch über das Leben weiterer: wer sich entscheidet, keine Kinder zu zeugen, entscheidet auch, dass die Nachbarskinder keine Spielkameraden bekommen.
Wem das jetzt absurd erscheint, der möge nochmal nachdenken über die von Bedrod-Strohm offenbar für unverantwortlich gehaltene Konsequenz, mit dem eigenen vorsätzlichen Aus-dem-Leben-Scheiden sich auch seinen Mitmenschen zu entziehen.

Es geht um das Recht, über sein eigenes Leben zu verfügen. Die „Sterbehilfedebatte“ verengt den Suizid auf die Lebensbeendigung schwer kranker Menschen, die körperlich eingeschränkt sind und sehr stark leiden. Dabei sind die meisten der geschätzt 100.000 Menschen in Deutschlan pro Jahr, die versuchen absichtlich aus dem Leben zu scheiden, in einer ganz anderen Situation. Sie werden vom Begriff “Sterbehilfe” bislang nicht erfasst, obwohl auch sie Hilfe beim Sterben benötigten und in Verweigerung dieser überwiegend ganz furchtbare Suizidversuche unternehmen: furchtbar für sie selbst, furchtbar für Angehörige, furchtbar für die Ersthelfer am Tatort, furchtbar für zwangsinvolvierte Dritte (z.B. Lokführer).

Darf ich mich umbringen? Und da die Antwort kaum anders als „ja“ lauten kann: Sollte ich dann nicht professionelle Hilfe in Anspruch nehmen dürfen? Wäre es nicht ein Fortschritt, wenn sich niemand mehr vor einen Zug werfen würde, der sein Leben beenden möchte, weil das so viele Menschen völlig unwillentlich zu Beteiligten  und Betroffenen macht? Wäre es nicht ein Fortschritt, wenn sich niemand mehr erhängen würde und damit dieser traumatisierende Anblick Kindern, Partnern, Nachbarn erspart bliebe? Dazu schreibt Bedford-Strohm leider keine Zeile.

Natürlich muss alternative Tötungsmethoden anbieten, wer den grausamen Suizid abschaffen will. In diese Zwickmühle will sich bisher kaum jemand begeben. Stattdessen wird die  “organisierte Sterbehilfe“ als „Kommerzialisierung des Todes“ diskreditiert – während die Kommerzialisierung der Sterbeverzögerung zu den vornehmsten Sozialaufgaben gehört. Dreistellige Milliardenbeträge werden damit umgesetzt, wie Bedford-Strohm selbst schreibt. Aber der professionelle Suizidhelfer (der gerade kein Arzt sein muss, weil Ärzte ein anderes Geschäftsmodell verfolgen und daher als Ratgeber reichlich ungeeignet sind) soll des Teufels sein? Wieso? Organisierte Sterbehilfe wird dogmatisch abgelehnt, weil das Recht auf freie Entscheidung über das eigene Leben bestritten wird und der einzig politisch und theologisch legitime Tod irgendwo nach Jahren auf Pflegestufe 3 wartet.

Wenn Wahnsinnsschmerzen und Siechtum Werk eines Gottes sein sollen,
dann pfusche man ihm doch bitte nach Kräften hinein!

Was uns nochmal zu der Frage führt: Wozu das alles? Der Tod ist unausweichlich – und das Christentum verheißt danach statt dem Ende die Ewigkeit. Warum soll die Gesellschaft darum kämpfen, dass jemand einige Wochen, Tage oder sogar nur Stunden länger im Diesseits bleibt – gegebenenfalls zugedonnert mit schmerzlindernden Medikamenten – anstatt die freie Entscheidung auf ein selbstbestimmtes Ende zu akzeptieren und nötigenfalls zu unterstützen?  Obwohl dies eine naheliegende Frage in jeder Sterbehilfedebatte ist, sagt Bedford-Strohm auch dazu äußerst wenig. Irgendwo taucht die bekannte Formulierung auf, man dürfe Gott nicht ins Handwerk pfuschen, er schenke das Leben und er nehme es auch wieder zurück, – was für mich eine geradezu abstoßende Pfarrerfloskel ist. Wenn Wahnsinnsschmerzen und Siechtum, die Menschen weltweit noch heute und vor allem über alle Jahrtausende ohne die heutigen Möglichkeiten der Medizinindustrie auf dem Weg vom Leben in den Tod heimsuchten Gottes Werk sein sollen, dann pfusche man ihm doch bitte nach Kräften hinein!

Wer akzeptiert, dass ein jeder Mensch das Recht haben muss, über sein Leben selbst zu verfügen, der wird in der Folge auch jede Form der gewünschten Hilfeleistung für sittlich zulässig erachten. Denn was ist das für eine Ungleichbehandlung, dass sich zwar erhängen darf, wer dazu noch in der Lage ist, dem Bettlägrigen oder sonstwie Gehandicapten aber der Notausgang aus dem Leben versperrt bleibt?

Bedford-Strohm gibt die Parole aus, als Christ könne man nicht für Sterbehilfe sein.

„Manchmal ist Leben und das Sterben, das zum Leben gehört, Mühsal. Der Versuchung, das Leben und das Sterben zu romantisieren, darf nicht nachgegeben werden.“

Sein Buch hat mich davon keineswegs überzeugen können.
Ich beanspruche, über mein Leben und damit auch über mein Lebensende frei verfügen zu dürfen, solange es mir irgendwie möglich ist. Ich verwehre mich gegen jede Vereinnahmung meines Lebens für angeblich höhere Zwecke. Ich protestiere gegen alle Versuche der Entmündigung. Und ich wünsche mir Priester, die mehr Glauben an das Jenseits ausstrahlen als Bedford-Strohm mit seinem sehr weltlichen Buch gegen die Sterbehilfe.

Ps: Angesichts der aktuellen Forderungen von Mitgliedern des Bundestags, “kommerzielle Sterbehilfe” komplett zu verbieten, verweise ich auf einen Kommentar bei freitag.de: “Der verbotene Tod” und fasse nochmal kurz und deutlich zusammen:

+ Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen schließt selbstverständlich auch seinen Tod mit ein. Einzige Einschränkung ist das Schicksal, das einen gelegentlich vor vollendete Tatsachen stellt, ohne gefragt zu haben.
+Wer professionelle Hilfe beim Sterben (= “kommerzialisierten Tod”) verhindert, verbietet oder einfach nur (wie derzeit) nicht fördert, steht für den Amateur-Tod – mit allen brutalen und schrecklichen Folgen für den Suizidenten und seine Angehörigen. Dies ist nicht christlich, sondern barbarisch.
+ Der Kommerz wird nicht mit dem Tod, sondern mit dem Sterben gemacht: mit dem Hinauszögern des Todes. Das ist das Geschäft von Medizin und Pflege. Das darf (mal ungeachtet der völlig ungeklärten Finanzierungsfragen) jeder in Anspruch nehmen wollen – aber niemand sollte es in Anspruch nehmen müssen.
+ Die öffentliche Debatte ist völlig verzerrt, weil überwiegend Lobbyisten zu Wort kommen, die mit ihrer Meinung Geld verdienen – und die entsprechend nicht unabhängig sind.

Update anlässlich der gemeinsamen Erklärung von Bedford-Strohm und Marx
„Wir müssen verhindern, dass die Suizidbeihilfe in unserem Land zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird“, heißt es in einer am 1. Juli 2015 veröffentlichten Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm. Zugleich betonen beide die Notwendigkeit eines Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung. „Die Gesellschaft und insbesondere die Politiker unseres Landes sind aufgerufen, jedes Leben in seiner ganzen Gebrechlichkeit und Verletzlichkeit zu schützen und die Rahmenbedingungen für eine angemessene menschliche und medizinische Fürsorge am Lebensende zu schaffen“, so Landesbischof Bedford-Strohm und Kardinal Marx. „In einer humanen Gesellschaft muss es ein wichtiges Anliegen sein, dass Menschen am Lebensende gut versorgt und begleitet in Würde sterben können.“ Ein Verbot für die Beihilfe zur Selbsttötung müsse für alle Vereine, Organisationen sowie Einzelpersonen, aber auch für Ärzte gelten, die den assistierten Suizid als Behandlungsoption in geschäftsmäßiger Form anbieten. (Zitat aus Pressemitteilung der EKD)

Es ist völlig richtig, dass sich die Repräsentanten von EKD und Katholischer Bischofskonferenz öffentlich zur Sterbehilfedebatte positionieren. Allerdings sollten sie ihre Voten auch klar personalisieren. Es haben sich nicht “die evangelische und katholische Kirche in Deutschland für ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung” ausgesprochen, wie es in der Pressemitteilung heißt, sondern für den evangelischen Bereich eben ein Landesbischof. Eine angemessen breit angelegte Diskussion innerhalb der evangelischen Kirchen (Plural!) hat es dazu nicht gegeben, und eine Beschäftigung mit Argumenten für die Sterbehilfe und erst recht mit der “Tötung auf Verlangen” findet öffentlich nicht statt.
Der Arme, Schwache, Stumme hat nicht automatisch Recht, aber im Zweifelsfall müssen Kirchenvertreter diesen eine Stimme geben. Stattdessen singt Bedford-Strohm mit dem PR-Gewicht einer “Evangelischen Kirche in Deutschland” (EKD) im Chor der politischen Mehrheit. Dass Bedford-Strohm fordert, “jeglicher Normalisierung der Beihilfe zum Suizid entgegenzuwirken” und “organisierte Formen der Beihilfe zur Selbsttötung” zu verbieten, ist jedenfalls keine Antwort auf die vielen auch hier im Debattenbeitrag aufgeworfenen Fragen zu einer von ihm proklamierten “Lebenspflicht”.
Dass sich mit regulärer Suzid-Hilfe jemand in den Tod gedrängt fühlen könnte, reicht zur Begründung eines massiven Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht aus. Gerade habe ich auf dem Schreibtisch einen Zeitungsartikel von einem tödlichen Verkehrsunfall liegen. Was nicht darin steht (und aus dogmatischen Gründen nie in Unfallberichten steht): der Tote ist Opfer eines Suizidversuchs geworden, – den der Suizident schwer verletzt überlebt hat.

(Timo Rieg, Erstveröffentlichung Mai 2015)

Siehe zum Thema auch die weiteren Beiträge unter Sterbehilfe.

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