Suizid ist Menschenrecht

Spannend: Von links bis rechts, schlau bis dumm und groß bis klein rufen gerade alle aus: “Wie kann das sein?” Wie ist es möglich, dass sich ein Untersuchungshäftling das Leben nimmt? Wie es heute “der terrorverdächtige Syrer Jaber Albakr […] in der Justizvollzugsanstalt Leipzig” getan hat?

Diese Fragestellung entsetzt mich schon immer. Denn sie entspringt einem Allmachtswahn. Ob nun aus reinem Paternalismus oder aus Herrschsucht (“niemand tanzt hier aus der Reihe, auch nicht auf dem Weg zum Schafott”)  ist dabei einerlei: alle Kommentatoren, die ich bisher vernommen habe, sprechen dem Menschen damit das Recht auf Selbsttötung ab. Dabei hatten wir die Debatte doch gerade erst groß, als es um die Sterbehilfe ging. Da haben sich die Allmachtswahnenden durchgesetzt: Politiker müssen sich schließlich ohnmächtig fühlen, wenn sich Untertanen ihrer Herrschaft entziehen, was praktisch ja nur mit dem Suizid möglich ist.

Selbsttötung ist ein Menschenrecht. Punktausfertig. Und wenn ein Untersuchungshäftling sagen würde: “ich brauche noch einen Strick, das mit dem Bettzeug wird doch nichts” – dann müsste er ihn natürlich bekommen. Das einzige, was eine Behörde, die Menschen gefangen hält, zurecht sicherstellen muss: es darf mit nichts auf den Suizid hingewirkt werden (“es wäre für uns alle besser, wenn Sie …”). Aber aus Angst vor dieser Unterstellung einen Gefangenen (zumal ja einen juristisch bis dahin unschuldigen) jede Chance auf Suizid zu nehmen, wie das ja regelmäßig in der Untersuchungshaft geschieht, ist schlicht unmenschlich (die Anwälte von Thomas Middelhoff sprachen in dem Zusammenhang von “Guantanamo”, was ich nachvollziehen kann).

Was wird für ein Geschisse gemacht um die Namensnennung bei Verdächtigen und Verurteilten. Und auch sonst sind ihre Persönlichkeitsrechte immer hoch im Kurs. Aber wenn es darum geht, dass sie sich dem ganzen Theater entziehen wollen – ob nun verzweifelt oder voller Schuld, egal – dann sagt offenbar die meinungsführende Klasse hier: Stopp, so nicht! Es wird solange gelebt, wie wir es sagen!

Besonders drollig wurde es ja (Update) nur zweieinhalb Monate später. Da hat sich ein islamistischer Attentäter, nämlich Anis Amri (der mit einem LKW auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhlelm-Gedächtniskirche gerast war) nicht selbst aus dem Verkehr gezogen, zwei italienische Polizisten haben ihn auf der Flucht erschossen (und wurden kurzzeitig zu Helden, die Tapferkeitsorden bekommen sollten (bis herauskam, dass diese beiden akkuraten Todesschützen leider politisch nicht ganz akkurat sind). Zwar war Amri durch diese Erschießung ebenso unfähig, noch hilfreiche Aussagen zu machen, wie es der selbsterhängte Jaber Albakr war, aber der feine Unterschied: Albakr hat sich feige selbst das Leben genommen, Amri wurde heldenhaft erschossen.

Natürlich weiß ich, dass die Rechtsprechung in der allgegenwärtigen Bevormundung des Menschen keine Verletzungs seiner Persönlichkeitsrechte sieht. Die Bürger finden das jeweils in Einzelfällen gut, aber natürlich nie, wenn es sie selbst betrifft: der Nichtraucher hält es für richtig, dass der Staat Zigaretten besteuert und fragt sich, warum er sie nicht gleich verbietet – um das geläufigste Beispiel zu nennen. Der Deutsche ist bei aller großen Klappe eben doch gerne Untertan. (So Untertan, dass er  – Update 8.11.2017 – schon mit der Twitterfreiheit, 280 Zeichen tippen zu dürfen statt zuvor nur 140, kolossal überfordert ist.)

Freiheitlich gedacht aber hat “der Staat” (sprich: haben gesetzgebende Politiker) keinerlei Recht, Bürger zum gesunden Leben zu verpflichten bzw. ihnen die beliebige Selbstzerstörung zu erschweren. Das sieht natürlich der große Apparat der Profiteure einer Bevormundung anders. So zitiert der sehr geschätzte Strafrechts-Professor Henning Ernst Müller im Zusammenhang mit Jaber Albakr’s Selbsttötung das Justizministerium NRW mit folgender Satire:

Die Verhütung von Suiziden der ihm anvertrauten Gefangenen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die der Justizvollzug zu leisten hat. Die körperliche Unversehrtheit ist nicht nur zu wahren und zu respektieren, sondern auch aktiv zu schützen. Zu dem Schutz der Gefangenen gehört es nicht nur, sie vor Übergriffen Mitgefangener zu schützen, sondern auch, sie davor zu bewahren, sich selbst und ihren Angehörigen Leid zuzufügen.

Na klar, man sorgt sich um den inhaftierten Verbrecher. Übrigens auch der Anwalt des “Terrorverdächtigen”, der selbstverständlich der Sächsischen Justiz nun Vorwürfe macht – schließlich lebt auch er besser von einem lebenden als von einem toten Mandanten, und wenn dieser schon tot ist bekommt der Anwalt mehr Aufmerksamkeit für Erregung als ein augenbrauenzuckendes “sein Bier!”. Die gesamte Psychiatrie lebt von der Pathologisierung des Menschen, und da Ärzte ihr Geschäftsmodell auf dem Befund grundsätzlich kranker Menschen und dem Ziel eines gleichwohl möglichst langen Lebens gründen, kann der Wunsch zu sterben natürlich nur als Krankheit gedeutet werden.
Ich werde in diesem Leben nicht mehr verstehen, wie man als Herrscher Menschen derart entmündigen und gleichzeitig ihren angeblich freien Willen zur Legitimierung der eigenen Macht nutzen kann. (Konsequenterweise dürften nämlich Raucher, die ja so dermaßen deppert sind, dass man sie mit jeder Tabakpackung auf ihren Schwachmatismus aufmerksam machen muss, kein Wahlrecht haben – wer sein eigenes Leben so wenig im Griff hat, kann wohl kaum über das Leben anderer bestimmen. Aber mit Logik haben es Politiker nicht so, sie ist in ihrem Metier gerade nicht notwendig.)

Die Behauptung, jeder Suizident sei geisteskrank und handle mit seinem Ableben daher gerade nicht frei und selbstbestimmt, ist infam, weil man mit nichts dagegen ankommt. Gegen diese Besserwisserei ist kein Kraut gewachsen: “Schläge haben noch nie geschadet”, “Du willst es doch auch” – die Liste dieser Rechtfertigungen einer Fremdbestimmung ist sehr lang – und in jedem einzelnen Punkt ekelhaft.

Aber ungeachtet aller Argumentationsversuche: wer sich staatliches Handeln anschaut, wer sich klar macht, wie Behörden Tag für Tag Menschen drangsalieren, zerreiben, in den Wahnsinn treiben – der wird nicht auf die Idee kommen, die Obrigkeit sorge sich um das Wohlergehen der Untertan. Aber natürlich ist nur ein lebender Untertan überhaupt einer.

Links:
Ich habe das Thema ja schon mehrfach behandelt, u.a. hier: Der verbotene Tod
Ethiker raten weiterhin zum ICE (für U-Häftlinge natürlich etwas ungeeignet)
“Lebenspflichtjournalismus” – Warum es schlechter Journalismus ist, über Suizide nicht ausführlich zu berichten

Ergänzungen:


Natürlich sind viele Menschen “suizidgefährdet”, wenn sie sehr großen Scheiß gebaut haben. Das legitimiert aber andere nicht, sie zu pathologisieren und damit zu entmündigen. Der “Bilanzselbstmord” ist nicht nur wie jeder Suizid legal, er ist auch legitim – und sollte auch in unserer Gesellschaft akzeptiert werden (ohne dass daraus eine neuer Ehrenkodex wird, der den Suizid verlangt).

Erschreckend bringt das ganze Elend Panorama auf den Punkt:

Wie einfach gestrickt “die Rezipienten” doch sind. Seit gestern Nacht gibt es ja massig “Gags” der folgenden Art:

Dass dabei die exakt gleichen Verallgemeinerungen vorgenommen werden, von denen Pegida, AfD etc. leben, spielt keine Rolle, weil man ja auf der richtigen Seite steht mit seinem Spott. Warum ist es so schwer zu spiegeln – und sich jeweils kurz zu überlegen, ob man in der Auseinandersetzung der Gegenseite die gleichen Methoden zubilligen mag? “Der sächsischen Polizei” kann man dann gut “die Syrer” gegenüberstellen, oder “die Muslime”. Aber das Schenkelklopfen wird beim Menschen eben aus dem Rückenmark gesteuert, ohne Beteiligung des Großhirns.

Die Kurzatmigkeit der sogenannten Berichterstattung wird dabei immer offensichtlicher von Journalisten selbst vorangetrieben, nicht von Politikern. Hier so ein deppertes Beispiel:

Auch schön die mitfühlenden Worte eines “Feministen”:


Dass Soeder von einem “Terroristen” spricht statt einem (einer geplanten Tat) Verdächtig(t)en, lassen wie gerne als Twitter-Kürze durchgehen. Aber die Aufgabenzuschreibung des feinfühligen SPD-lers ist bezeichnend: ein Inhaftierter hat dem Staat zu dienen, er hat auszusagen, der Polizei und Justiz und damit letztlich natürlich der Politik zu helfen. Dafür muss er allerdings noch reichlich Gesetze ändern. Ansonsten könnte man einfach mal verstehen: wenn der Staat gegen einen Menschen agiert, muss dieser dabei nicht mitwirken. Und er darf sich dem Ganzen entziehen, indem er sich das Leben nimmt. Es gibt keine “Lebenspflicht zur Aufklärung geplanter Straftaten”.

Auch zu beachten ist der feine Ton, den Journalisten an den Tag legen. Hier die öffentlich-rechtliche Qualität eines ZDF-Manns (Tweet; Update: Dominik Rzepka hat seinen Beitrag  dann wohl irgendwann gelöscht, er ist nicht mehr verfügbar):
feiner-ton-im-zdf-rzepka

Für den Medienbetrieb läuft es jedenfalls super: Eigentlich hatten wir ja eine Nullmeldung. Es war nichts passiert. Gar nichts. Aber schon aus der Möglichkeit, es hätte was passieren können, ließ sich kräftig schöpfen. Nun haben wir weiterhin nichts, nichtmals mehr einen Verdächtigen, also auch kein Strafverfahren – aber einen politischen Skandal kann man aus nichts sehr gut zimmern. Also ist heute mal wieder Spekulatiustag: “Welche Konsequenzen wird der Skandal haben?” Self-fulfilling prophecy funktioniert ja nirgends so sicher wie im Politikbetrieb: es müssen nur genügend Journalisten lange genug fragen, ob etwas passiert und was denn nun passiert – dann passiert schon was. Die Meute will wenigstens Knochen, um die sie sich balgen kann…

Die alterprobte Haupttechnik beim Skandalisieren ist weiterhin die maximale Vergrößerung: aus einem Schuss auf einen einzelnen Menschen macht man dann einen Angriff auf ein Land, eine Nation, die gesamte Demokratie, Werte – weil nur maximale Bedrohung auch maximale Reaktionen gestattet. Das funktioniert auch hier: der einzelne potentielle Attentäter ist als kleines Licht uninteressant, also verkörpert er “den Islamischen Staat” oder einfach “den Terrorismus”. Als Gegenüber gehts dann auch nicht kleiner als “das Land Sachsen” (denn was sollten einzelne Polizisten oder Justizvollzugsbeamte schon gegen “den Terrorismus” ausrichten?) Und nur damit funktionieren die sich seit Mittwochnacht selbstvermehrenden Wahnsinnswitze:

Den Grund der Verärgerung über den Selbstmord bringt Reinhard Breidenbach (Allgemeine Zeitung Mainz) schön auf den Punkt. In seinem Kommentar am 14. Oktober schreibt er:

“Und am allerunfassbarsten ist dann das, was ein CDU-Landtagsabgeordneter auf Facebook geschrieben hat. Tenor: keine Trauer um einen syrischen Terroristen. Borniert, unsäglich dumm, nicht begriffen, was ein solcher Fall für ein demokratisches Gemeinwesen bedeutet, nie gehört vom Selbstmord der Stammheim-Häfltinge […]? Nicht begriffen, dass tote Häftlinge nie Zeugen sein werden, aber zum Märtyrer werden können?”

Man ist entsetzt, dass ein Beinahe-Terrorist, nachdem er verhaftet worden ist, nicht nach den Regeln seiner Häscher spielt. Er muss doch aussagen! (muss er natürlich nicht in einem Rechtsstaat!) Er darf doch unsere Justiz nicht in Verruf bringen! – Es ist so unglaublich jämmerlich.

Mehr zum Thema:
Politiker raten weiterhin zum ICE (zum neu eingeführten Sterbehilfeverbot)

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