Gesetze sind kodifizierte Willkür

Der schöne und gute Rechtsstaat, in dem zu leben uns “vergönnt” ist, wird gerne zur Selbstbelobigung einem Willkürstaat gegenübergestellt, worunter meist schlicht jede nicht-demokratische Herrschaftsform verstanden wird. Eine der Folgen ist, dass Rechtsstaatlichkeit mit Demokratie ( = gut) gleichgesetzt wird und per se für nicht-willkürlich gehalten wird – dogmatisch (also: willkürlich).

Dabei ist in der Wirklichkeit praktisch jedes Gesetz Ergebnis von Willkür. Gesetze legen Dinge fest, die nicht logisch sind. Denn was jedem einsichtsfähigen Menschen einsichtig wäre, müsste man nicht aufschreiben (auch wenn Behörden grundsätzlich zur Ergotherapie neigen). Ich spitze daher in entsprechenden Diskussionen zu und sage: Gesetze sind nichts anderes als kodifizierte Willkür. Anstatt also von Fall zu Fall willkürlich zu entscheiden, muss fortan der Willkür eines Gesetzgebers (bzw. der Interpretation der Gesetzesausleger) gefolgt werden.

Ob das gut oder schlecht ist, besser oder schlechter als dieses und jenes, interessiert an dieser Stelle erstmal nicht. Es wäre schon viel gewonnen, wenn der Willkürakt als solcher begriffen würde – und Willkür nicht ständig mit einem Sermon über Rechtsstaatlichkeit und demokratische Legitimation dogmatisch ausgeschlossen würde.

Gesetze werden bekanntlich nicht vom “Gesetzgeber” aus dem Berg der Weisheit gefördert, sondern nach politischen Tageslaunen (=Machtverhältnissen und Karriereplanungen) von Politikern und Beamten frei erfunden. Andernfalls bräuchte es keine Parteien und Koalitionen, es genügte die Logik, der noch vorhandene Verstand. Stattdessen ist es aber einfach so: Einige wenige Menschen machen ständig sehr vielen anderen Menschen Vorschriften – mehr Zauber steckt nicht dahinter. Das weiß auch eigentlich jeder und in der Rechtsphilosophie ist das rauf und runter genudelt worden, dass selbst wir Laien da schnell fündig werden. Und daher kann ich da ganz sicher auch keinen klugen Gedanken mehr beitragen – alles ist schon gedacht, veröffentlicht, diskutiert…

Und doch ist es in der Realität permanent erschütternd, welche Macht willkürliche Festlegungen haben. In einer kurzen Twitter-Diskussion über die “Unabhängigkeitsbestrebungen” in Katalonien wurde mir das kürzlich wieder sehr deutlich. Da schrieb ein Professor des Rechts (wie sicherlich tausende andere):

“…über einen Austritt aus Spanien darf auch die (knappe) Mehrheit Kataloniens gar nicht entscheiden, das gehört nicht zu den Kompetenzen des Regionalparlaments. Muss man aushalten in einem Rechtsstaat.”

Dem entgegnete ich dann (als ceterum censeo):

“Das sagt wer? Ein Gesetz. Und das ist stets nur kodifizierte Willkür.”

Worauf mir der wirklich geschätzte Jurist entgegnete:

“Gesetze sind in Form gegossene demokratische Entscheidungen. Was wollen Sie denn stattdessen? Politische Entscheidungen ‘par ordre du mufti’?”

Und da war er wieder, der konstruierte Gegensatz von Willkür und Demokratie, der demokratische Entscheidungen dogmatisch (=willkürlich) als nicht-willkürlich definiert.

Lassen wir mal alle Fragen zur demokratischen Legitimation außer Acht (also: was wollen die Bürger, was können Wahlberechtigte entscheiden, was entscheiden Wähler…)

Es bleibt: Demokratie schützt vor Willkür nicht. Denn Willkür muss nicht das Handeln eines einzelnen Despoten oder einer kleinen Aristokratie sein, auch eine große, demokratische Mehrheit kann natürlich willkürlich entscheiden.
Wenn eine Schulklasse mit nur einer Gegenstimme beschließt, X ist schuld an etwas, dann ist das möglicherweise ein demokratischer Vorgang, der aber zugleich willkürlich ist, wenn nicht auch jedem einsichtsfähigen Betrachter diese Entscheidung zwingend logisch erscheint, also eben nicht willlkürlich, sondern immer und überall zwingend so reproduzierbar.

Aber wir brauchen gar keine abstrakten Beispiele, die reale deutsche demokratische Politik genügt völlig. Zum Beispiel:
Bis zum 19. Mai 2016 musste auf jeder Zigarettenpackung der irgendwie gemessene Gehalt an Kondensat, Nikotin und Kohlenmonoxid angegeben werden – damit die rauchenden Verbraucher sich informieren können, was sie da in sich tun. Einen Tag später war genau diese zuvor verpflichtende Angabe verboten. Seitdem darf diese Information auf keiner Zigarettenpackung mehr stehen.

Um dies nicht für Willkür zu halten, wäre zumindest nötig, dass die Vorschriftenmacher ihre neue Auffassung mit einem ausgiebigen “mea culpa” einleiten:

“Oh wie dumm waren wir doch, als wir die Angabe dieser Werte einst gefordert und Verstöße gegen die von uns zum Wohl der Menschheit ersonnene Vorschrift pönalisiert haben.”

Denn wenn das neue Gesetz nicht willkürlich, sondern irgendwie logisch richtig sein sollte, muss ja das alte Gesetz falsch und schädlich und unlogisch gewesen sein.
Aber Sie werden nie eine solche Korrektur in einer Gesetzesbegründung lesen. “Der Gesetzgeber” irrt eben nie, weil er per definitionem willkürlich heute so und morgen anders entscheiden kann – für alle verbindlich. Es ist die Willkür der Tagespolitik.

Ist Tempo 50 in der Stadt irgendwie logisch, gerecht, gut, zwingend, die beste aller Optionen? Nein, es ist eine willkürliche Festsetzung (die sich noch nicht einmal auf demokratischen Willen stützen kann)

So wie alles andere auch. Selbst wenn es sich auf wissenschaftliche Gutachten stützt bleibt es eine willkürliche Abwägung, stets wunderbar in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen: Diese und jenes ist zwar berechtigt, hat aber gegenüber jenem und solchem zurückzustehen. Punkt, Unterschrift der Richter.

Ist die heutige industrielle Haltung von Schweinen, Rindern, Hühnern etc. tierschutzgerecht? Natürlich, denn sonst wäre sie ja verboten – so steht es im Gesetz. Ja, es gibt wie immer ein paar “Gutachten”, vor allem aber jede Menge PR – und am Ende steht dann eine willkürliche Entscheidung. Dei deutsche Landwirtschaft ist tierschutzgerchte = gesetzeskonform = willkürlich in Ordnung.

Die Verfolgung von G20-Protestlern und die Nicht-Verfolgung der gleichzeitig dokumentierten Polizeigewalt: keine Willkür, sondern Gesetzesinterpretation und legitimes Handeln der staatlichen Organe.
Wen oder was darf ein Jäger wann abknallen? – Willkür.
Wann ist Töten legal, geboten, legitim, ein bisschen oder sehr strafbar – Mord, Todschlag, Körperverletzung mit Todesfolge? Alles notiert, vor allem in tausenden von Urteilen – aber es bleibt Willkür. Kann man nämlich auch alles anders sehen, darf man nur nicht, denn: dazu gibt es ja Gesetz und Rechtsprechung.
Wie kommt ein Vertrag zustande? Was darf ein Vertreter, was ein Vertreter ohne Auftrag und so weiter und so fort. Man kann jedes Gesetz nehmen und jede darin enthaltene Strafnorm: es ist stets Willkür.
Welche Modernisierung muss ein Mieter in seiner Wohnung erdulden und bezahlen, obwohl er  sie nie bestellt hat? – Willkür.
Nochmal: Wäre es keine Willkür, bräuchte es keine politischen Debatten, keine Machtspielchen um Regierung und Opposition etc. – denken allein würde ja genügen, um zum Ergebnis zu kommen.

Ich bin wahrlich kein Anarchist. Aber diese permanenten Zirkelschlüsse drangsalieren meine zwei verbliebenen Hirnzellen aufs Unerträglichste!

Man darf ja gerne lauthals der Ansicht sein, dass wir mit dieser Willkür gut fahren. Aber man sollte sie eben wenigstens benennen: die Willkür.

Willkür weit von sich weisen übrigens stets genau die, die sie ausüben: Behörden. Sie sind letztlich immer der Ansicht, als Fachstellen zu wissen, was gut und was richtig ist. Genau dafür braucht es aber keine Demokratie, das Modell heißt Bürokratie oder Technokratie oder Expertokratie. Aber das will ja in einem demokratischen Rechtsstaat sonst niemand, weshalb alle paternalistischen Vorschriften als demokratisch gewollt deklariert werden. Wenn Ihnen also ein pupsiges Denkmalschutzamt Ihres Landkreises verbietet, in Ihr Haus andere Fenster einzubauen oder innen einen Raum zu verändern, dann soll diese Fremdherrschaft über Ihr Eigentum per definitionem kein Akt der Willkür sein, sondern Demokratie, gerade auch wenn sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland, Landkreis zu Landkreis deutlich unterscheidet (man bejubelt dann den Föderalismus). Dass noch nie bei einer Wahl irgendwas zum Denkmalschutz entschieden werden konnte, tut dem keinen Abbruch.

Zusammenfassung:
Gesetze und Verordnungen kommen normalerweise nicht demokratisch zustande, dazu bräuchte es wenigstens Referenden, also Volksabstimmungen, und zwar verbindlich zu jedem Gesetz (aber selbst dann gäbe es große Gegenargumente). Es ist schlicht Verwaltungsvollzug – die Gesetze kommen ja auch fast alle von der angeblich rein exekutiven Gewalt (Ministerien).
Aber selbst wenn sie in einem als demokratisch anzusehenden Procedere zustande kommen (oder verworfen werden), sind sie stets willkürlich, beliebig, Ausdruck einer Laune, einer momentanen gesellschaftlichen Stimmung, Ergebnis von Public Relations etc.
Das ist sicherlich besser als ‘par ordre du mufti’, aber es sollte doch mit der sachgemäßen kritischen Distanziertheit betrachtet werden: Gesetze sind kodifizierte Willkür.

Siehe auch:
Mehr Gesetzlosigkeit wagen (Tagesspiegel)

 

 

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