Currently browsing tag

Art. 5 GG

Für Rede-, Denk- und Fragefreiheit in Deutschland

Im britischen Medienrecht scheint es noch härter zuzugehen als in Deutschland, wo wir ja auch schon lange eine Privatzensur haben – nämlich die Möglichkeit, praktisch alles Missliebige mit Verweis auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder gar ein sehr lustiges Unternehmens-Persönlichkeitsrecht per Zivilprozess zu verbieten, hohe Konventionalstrafen bei Verstoß eingeschlossen. So verschwinden …