Natascha Kampusch’s Geheimnisse?

Nein, da liegen Natascha Kampusch und die für sich Qualitätsjournalismus beanspruchenden Medien falsch: was die Österreichische Zeitung “heute” veröffentlicht hat, ist kein “widerwärtiger Bullshit”. Denn es ist natürlich für die Öffentlichkeit relevant zu erfahren, was während dieses mehrjährigen Verbrechens passiert ist. Spätestens vor Gericht ist Öffentlichkeit unabdingbar (auch wenn sie zumindest in Deutschland zunehmend von einem Persönlichkeitsschutzwahn ausgeschlossen wird, was Rechtsprechung per se ad absurdum führt), und mögliche Schlampereien bei den Ermittlungen sind selbstredend schon vorher Thema. Das Entführungsopfer kann sich nicht zu einem Privatopfer erklären – denn dann bliebe ihr auch nur die Selbstjustiz.

Zum anderen ist wahrer Bullshit aber das völlig irrige Verständnis von Persönlichkeitsschutz, wie es heute Anwälte quer durch die Bundesrepubliken knüppeln. Persönlichkeitsrechte – was immer das genau sein soll – werden nicht dadurch verletzt, dass eine anonyme Masse von etwas Kenntnis nehmen kann. Wenn es diese Verletzung gibt, dann entsteht sie bereits mit dem ersten Mitwisser. Nach derzeitigem Stand der Dinge sind es aber ganz legal und unbeanstandet etwa 200 Mitarbeiter aus Ministerien und Justiz, die Einblicke in die Ermittlungsakten nehmen und erfahren können, was Natascha Kampusch über die Beziehung zu ihrem Entführer ausgesagt hat.

Mein Bankgeheimnis wird nicht erst gebrochen, wenn die Sparkasse meine Kontoauszüge in der Fußgängerzone verteilt. Es wird schon in seiner Entstehung verhindert von 1.300 Sparkassen-Mitarbeitern, die ohne jede Notwendigkeit auf mein Konto zugreifen können.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt: ” Jetzt erlebt sie eine dritte Misshandlung: Das bunte Wiener Gratis-Schmuddelblatt Heute, eine U-Bahn-Zeitung, hat eine üble Melange aus Teilwahrheiten und Phantasien über Kampuschs Intimleben während ihrer Zeit in der Gewalt des in den Freitod geflüchteten Entführers Wolfgang Priklopil gedruckt, die sie erneut zum Opfer macht.”
Ob der gesamten SZ-Besatzung die Phantasie fehlt, in den letzten anderthalb Jahren mal zu sinnieren, wozu ein Mann eine 10-jährige kidnappt und dann Jahre lang gefangen hält? Zumindest da, wo man nicht ganz so viel Angst vor Schmuddel hat, gab es solche von selbstgestellten Fragen beflügelte Phantasien. Wie nun dazugereichte Fakten (und Vermutungen zu den Fakten) schädigen können, mögen die wissenden Schweigeverteidiger darlegen.

Update 24.04.2008: Der Standard führt nochmal intensiv aus, wo seiner Ansicht nach die Grenzen für Berichterstattung liegen. In dem Frage-Antwort-Spiel heißt es unter anderem: “Das Privatleben ist tabu. Ein Journalist sollte stets versuchen, sich im Sinne des kategorischen Imperativs in die Rolle des Betroffenen hineinzuversetzen: Wie wäre es, wenn ich das über mich in der Zeitung lesen würde?”

Das ist natürlich eine Grenzsetzung für Hofberichterstattung. Zum einen liegt es in der Natur der Dinge, dass vieles gerade dadurch berichtenswert wird, dass ich als Akteur es nicht in der Zeitung lesen mag. Es rechtfertigt zwar nicht jede Indiskretion, aber zumindest die Recherche wird hier nicht automatisch Halt machen.

Zum anderen ist es gegen jedes journalistische Grundverständnis, die Akteure ausschließlich in Gut und Böse einzuteilen, in Täter und Opfer, in behütens- und verdammenswert. Mich persönlich interessiert der Fall Kampusch überhaupt nicht, dennoch ist er zurecht ein öffentliches Thema. Sexuelle Straftaten verletzen zwar das Opfer aufs Gemeinste, dennoch sind sie keine Privatsphäre (von Täter und Opfer), sondern qua Strafrecht gesellschaftsöffentlich. Was die interessierte Öffentlichkeit dabei nichts anzugehen hat, geht auch keinen Richter etwas an. (Und in der Tat fragt man sich bei vielen Prozessen, warum der Vorsitzende in diesem und jenem Detail herumbohrt, ohne dass eine Urteilsrelevanz erkennbar ist oder gar begründet werden müsste. Ich behaupte also nicht, dass nicht oft Grenzen überschritten werden.)

Hinter dem sog. “Opferschutz”, der in Österreich heftig diskutiert wird, steckt eine äußerst kindliche Sexualmoral. Ja, als Kinder haben wir gejuxt und getuschelt, wenn wir eine Schwangere gesehen haben, die mit einem Mann händchenhaltend durch die Fußgängerzone ging. Denn da wussten selbst wird: die haben’s getan. Bei gesunder Entwicklung verlieren Schwangere an Sensation.

Ich brauche keine Details zu Vergewaltigungen und nicht zu Menschenverspeisungen, aber auch nicht zu politischer Folter oder dem ganz normalen Procedere einer Inhaftierung. Aber sie gehören in die Öffentlichkeit für jeden, der es wissen will. Denn gerade “pikante Themen” sind nichts für einen kleinen beruflichen Tuschelzirkel aus Juristen und Beamten.

Update 5. Mai: Das gilt natürlich nun auch für den “Fall Fritzl”, in dem die Ermittler Indiskretionen beklagen. Journalismus lebt von Indiskretion, und ja, auch hier gehören alle “grausigen Details” auf den Tisch.

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