Prozess: Namen nennen
Gerichtsverhandlungen sind – außer bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit – öffentlich. Das ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Kein Gemauschel hinter verschlossenen Türen, sondern Transparenz, öffentliche Diskussion. Dazu gehört auch, den jeweiligen Fall genau genug zu beschreiben, um sich ein Urteil bilden zu können. Wenn eine “Firma” einen langjährigen Mitarbeiter entlässt, weil dieser für 1,8 Cent Strom geklaut haben soll, dann gehört es schon zu den Grundinformationen, wie diese Firma heißt. Schließlich strapaziert sie mit ihrer Rechtsauffassung die Öffentlichkeit. Und bitte nicht wieder die Leier vom Schutz des Unternehmerpersönlichkeitsrechts.
(Und die Argumentation, die Gerichtsklage sei ja vom gekündigten Angestellten ausgegangen, zieht auch nicht: denn die erste Instanz und die zweite Instanz haben diesem Recht gegeben, d.h. der anonymen “Firma” rechtswidriges Verhalten attestiert. Das muss uns im Zusammenleben interessieren.)
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