Nicht hinnehmbare freie Geister

“Nicht hinnehmbar, da von Art. 8 GG nicht mehr gedeckt, sind aber gezielte Blockadeaktionen, mit denen die Bauarbeiten verhindert werden sollen.”

Schreibt “Oberregierungsrat” Dr. Alfred Scheidler in der “Legal Tribune” zu den Demonstrationen gegen “Stuttgart 21” und zeigt damit, wie wenig Verwaltungsrechtler für die Lebensgestaltung zu gebrauchen sind.
“Nicht hinnehmbar” ist für Scheidler (auch wenn man den Anfang seines Artikels liest), was durch Gesetze, Verordnungen oder Erlasse sanktioniert ist. Das ist aber Quatsch. Nicht hinnehmbar ist, wenn sanktionierte Taten unbegründet sanktionslos bleiben. Es gibt im Leben zum Beispiel viele, viele situationen, die danach verlangen, ein Arschloch zu beleidigen. Das darf man normalerweise nicht, und so ist es nur recht und billig, wenn man dafür abgestraft wird.
Es gibt, was Herr Scheidler offenbar nicht berücksichtigt, neben Verwaltungsvorschriften und Aktenordnern auch soetwas wie einen freien Willen und eine ethische Haltung. Treffen sich beide mal auf eine Tasse Kaffee, bilden sie nicht selten eine Koaliation für porgressiven Gesetzesverstoß.
Der Demonstrant in einer Stuttgarter Parkbaumkrone muss nicht im Recht sein, um zurecht in dieser Form zu protestieren.

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