Es gibt nicht immer einen Verantwortlichen
Wer zahlt, wenn sich ein Erdkrater auftut, ist die Frage eines Spiegel-Online-Beitrags nach dem Erdrutsch oder Erdfall von Schmalkalden. Dabei könnte die Sache doch ganz einfach sein: Ist das Erdloch entstanden, weil eine Firma bergbaumäßig gebuddelt hat, muss sie (oder ihr Rechtsnachfolger) für den Schaden haften; hat das Ereignis natürliche (geologische) Ursachen, ist es schlicht und ergreifend Pech – man kann sich natürlich überlegen, wie weit die Solidargemeinschaft hier unterstützen sollte, so wie ich ja auch eine staatliche Lebensversicherung für alle, die minderjährige Kinder haben, vorschlage. Per se aber ist der Staat sicherlich nicht zuständig. Verbietet er aber – wie in Schmalkalden geschehen – als Obervater die Nutzung der noch stehenden Häuser, weil in ihnen zu leben zu gefährlich sei, dann müsste er meiner Ansicht nach schon zahlen, weil er sich ja in die persönliche Lebensführung von Menschen einmischt – was ihn nichts angeht. Ich habe nichts gegen eine Informationspflicht des Staates – aber wer dann gegen entsprechende Empfehlungen handeln will, soll dies tun – wie immer auf eigenes Risiko.
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