Für Rede-, Denk- und Fragefreiheit in Deutschland

Im britischen Medienrecht scheint es noch härter zuzugehen als in Deutschland, wo wir ja auch schon lange eine Privatzensur haben – nämlich die Möglichkeit, praktisch alles Missliebige mit Verweis auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder gar ein sehr lustiges Unternehmens-Persönlichkeitsrecht per Zivilprozess zu verbieten, hohe Konventionalstrafen bei Verstoß eingeschlossen.
So verschwinden nicht nur fortwährend Texte und Bilder, immer mehr wird erst gar nicht veröffentlicht, weil die spezialisierten Rechtsanwälte schon bei der ersten Witterung einer Recherche prophlaktisch alles mögliche verbieten lassen.
Der Ausweg kann nur sein, dass es eine uneingeschränkte und uneinschränkbare Äußerungsfreiheit gibt, das Recht, alles zu sagen, zu publizieren, zu mutmaßen – whatever. Schadenersatz soll hingegen einklagbar bleiben – aber das passiert ja schon heute kaum, weil eben selten ein messbarer Schaden durch eine Falschbehauptung oder eine derzeit verbotene Schmähkritik entstanden ist.
Die Äußerungsfreiheit einzuschränken ist neben dem Freiheitsentzug der härteste eingriff des Staates in die Privatautonomie. Dass er dies regelmäßig aufgrund von Privatwünschen vollzieht, ist eine erschreckende Entwicklung.
Es braucht absolute Rechte. Angeblich sollte ja die Menschenwürde soetwas sein. Das Recht, sich zu äußern – und zwar nicht begrenzt auf eine gemäßigte Meinung – muss absolut gelten, ohne jede Ausnahme.

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