Mediatheken nutzen

Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen dauerhaft zum Abruf bereitstehen (audio/video on demand), ohne Zeitbefristung wie derzeit nach Rundfunkstaatsvertrag – das ist klar. Von daher ist mein Rechtsempfinden wenig beschwert, wenn Leute Sendungen bei youtube einstellen, die vom ÖRR nicht mehr angeboten werden. Aber diese Urheberrechtsverletzung muss man zumindest solange nicht begehen, wie die Mediatheken selbst noch die Sendungen anbieten.

Interessanterweise verweisen derzeit die meisten Blogger, Twitterer und Facebookerinnen zur WWF-kritischen Reportage von Wilfried Huismann genau auf solche Youtube-Kopien, statt auf das Original.  Dabei könnte intensive Nachfrage der ÖRR-Mediatheken und entsprechende Proteste, wenn die Sendungen dann in der Versenkung verschwinden, einer dringend nötigen ReformVorschub leisten.

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