Die öffentliche Wohnung
Aus der Reihe “Wenn Deutschland eine Demokratie wäre …” – dann läge die Hürde für eine Verletzung der Privatsphäre Wohnung – immerhin in Art. 13 des Grundgesetzes besonders geschützt – weit höher als heute. Inzwischen genügt ja eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wegen ungebürlichen Furzens, um mogens gegen 6 Uhr von der Polizei aus dem Bett geworfen zu werden. Es ist ein Trauerspiel, das dieses Land hier aufführt.
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