Unbedeutende Vorhaut? Mach den Penis-Test

Freiwillige Beschneidung habe ich noch nie verstanden. Aber gut, soll jeder machen, andere dehnen sich faustgroße Löcher in die Ohrläppchen oder nageln sich Metall durch die Zunge – damit beschäftigen sich die Psychologen.

Was ich gar nicht verstehen muss, ist die Zwangsbeschneidung. Da kann man mir allerhand kulturhistorisch herleiten (was die Sache nur noch schauerlicher macht) – für das Hier und Jetzt ist das unbedeutend

Erstaunlich finde ich, wer sich nach dem Urteil (PM) des Kölner Landgerichts alles mit juristischen, historischen und sozialen Belehrungen zu Wort meldet – und wie billig das alles gestrickt ist.

Da lese ich etwa im bayerischen Sonntagsblatt von einer Brigitte Vordermayer:

“Schäden nennt das Urteil zwei. Erstens: Ein Beschnittener könne später kaum mehr eine andere Religion wählen. Abstrus. Denn dass eine fehlende Vorhaut jemanden am Konvertieren hindert, kann keiner ernsthaft glauben.”

Mit ganz viel Verlaub: Kann jemand ernsthaft glauben, dass ein unsichtbarer, allmächtiger Gott abgeschnittene Vorhäute als Opfer und Zeichen der Verbündung braucht? Dass ich einer Glaubensgemeinschaft nur angehören kann, wenn ich zu rechten Zeit Glaubensbrüder und -schwestern an meinem Pimmel rumschneiden lasse? Ich habe Phantasien, wie das beobachtende Aliens finden könnten.

Und dann wird es noch billiger, muss ich mir doch von der Dame – auch wenig neu und kreativ, aber in der vorgetragenen Penetranz um so idiotischer – erklären lassen:

“Ja, männliche Beschneidung ist ein Eingriff und birgt Risiken. Doch sie ist keine Genitalverstümmelung wie die weibliche.”

Sind Frauen und unbeschnittene Männer so doof oder tun sie nur so? Die Zirkumzision ist ein schwerer Eingriff mit lebenslangen Folgen. Wer intellektuell mit der Situation überfordert ist, also nicht Kraft seines Geistes die Bedeutung erkennt, sollte mal einen beschnittenen und einen unbeschnittenen Penis zur Hand nehmen und mit ihm machen, was man so mit ihm macht, wenn man nicht gerade Wasser lassen will. Ja, die Beschnittenen finden das überwiegend (aber längst nicht unisono!) toll und sexy und hygienisch und so weiter – sollen sie, dürfen sie, weltweit, wunderbar. Aber zu behaupten, dieser von den Eltern verordnete Eingriff sei eine Lappalie, ist einfach bekloppt – was anderes fällt mir dazu nicht ein. Ich jedenfalls weiß meine Vorhaut zu schätzen und zu lieben, und ich mag mir von keiner Frau, keinem Theologen, keiner Politikerin und keinem WHO-Bürokraten sagen lassen, dass sie gut und gerne – ja eigentlich besser – hätte schon längst wegskalpiert sein sollte.

Juristisch – und damit zunächst einmal “im Namen des Volkes” – ist die Sache so klar, wie sie das Kölner Landgericht entschieden hat. Alles sehr nachvollziehbar. Ein Penismassaker ist eine Körperverletzung (§ 223 StGB), und zwar ehrlich betrachtet eine “schwere” (§ 226). Eine Rechtfertigung dafür ist nicht zu erkennen. An dieser Stelle Religionsfreiheit anzuführen ist extrem mutig, weil es die Beschneidung gleichsetzt etwa mit der unvermeidbaren Beeinträchtigung anderer durch Muezzinrufe oder Glockengeläut.

Wer die religiös motivierte Beschneidung nicht als Körperverletzung sehen will, kann dafür gerne eine Ausnahme formulieren (das versucht die Bundesregierung gerade) – und muss dann aber auch noch die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich und diesen Vorschlag bringen. Das dürfte sehr schwierig werden.
Und sollte es gelingen, stehen die nächsten Legalisierungsanliegen schon Schlange: “Körperverletzung ist nicht strafbar, wenn sie durch einen fachkundigen, aber etwas schlecht gelaunten Bereitschaftspolizisten verursacht wird.” “Von der Strafverfolgung ausgeschlossen sind Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, die branchen-, sozialschicht- oder kulturüblich sind.”

Siehe hierzu auch:
* Die Beschneidungs-Kirche – zur evangelischen PR in Sachen Vorhautbeschneidung
* Beschneidung ist Recht des Betroffenen, nicht seiner Eltern

Update 25. Juli 2012: Im Spiegel erklärt Prof. Maximilian Stehr, Kinderchirurg in München, auf zwei knappen Seiten, warum die Beschneidung ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne medizinische Notwendigkeit standeswidrig ist.  Er widerlegt auch die oft angeführten “medizinischen Vorteile” (obwohl es um die ja nie ging in der Diskussion – es geht ausschließlich um die Abwägung Elternrechte (hier in Form von Relgionsausübung) gegen Kinderrechte (hier körperliche Unversehrtheit).  Der Text wird in den nächsten Wochen bei SpOn im Archiv zu finden sein. Aber wer aktuell mitreden will, sollte sich doch mal das Heft kaufen (Ausgabe 30, Titelcover: eheimakte Olympia).

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