Beschneidung ist Recht des Betroffenen, nicht seiner Eltern

Die Debatte um jüdische und muslimische Beschneidung von Jungen ohne deren Einverständnis läuft nun seit vier Monaten, doch sie hat offenbar wenig geistige Bewegung gebracht.

Heribert Prantl hat mal wieder einen unglaublich dummen Kommentar abgegeben. Man muss das so deutlich sagen, weil der SZ-Redakteur ja immer wieder als DER journalistische Jurist gefeiert wird. Vielleicht schreibt er deswegen so viel, und darum zwangsläufig auch Unsinn. Ohne Zeit zum Nachdenken. Jedenfalls hält er sich mit journalistischen Leistungen beim Thema Beschneidung bisher sehr zurück.

In “Wie ein unnötiges Gesetz notwendig wurde” schreibt Prantl zu der Tatsache, dass die Bundesregierung mit einem Gesetz die Beschneidung nicht-einwilligungsfähiger Jungen gestatten will:

“Es hätte eigentlich kein Gesetz gebraucht, das eigens feststellt, dass die Religionsfreiheit kein Freibrief ist für die Verletzung anderer Rechtsgüter; das gilt auch bisher schon. Es hätte kein Gesetz gebraucht, das eigens feststellt, dass die Beschneidung von Knaben nicht generell verboten ist; das ist schon geltendes Recht. Es hätte kein Gesetz gebraucht, das feststellt, dass dieser Eingriff aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst gemacht werden muss; auch das ist geltendes Recht. Aber die öffentlichen Reaktionen auf das Kölner Urteil waren so erschütternd, dass sie geltendes Recht erschütterten.”

Geradezu demagogisch reiht er Selbstverständlichkeiten aneinander, ohne zu sagen, welche Einzelfälle er damit meint, welche mindestens strittigen Fälle er da locker subsumieren möchte. Freibriefe gibt es nicht, egal für wen oder was. Das konstituiert einen Rechtsstaat. Die Zirkumzision ist natürlich gestattet, wo sie medizinisch notwendig ist (was, nebenbei, schon technisch nicht das selbe ist wie eine rituelle Beschneidung). Dass Operationen nicht vom Metzger durchgeführt werden dürfen, ist zwar unstrittig, aber genau hier könnte es beginnen spannend zu werden, wenn es nämlich darum geht, welcher Ausbildung und Kontrolle es bedarf, am Penis eines Kindes herumzufuhrwerken, das darum selbst nicht gebeten hat – das spart Prantl natürlich aus.

Recht hat Prantl, dass ein einzelnes Landgerichtsurteil nicht Grund für ein neues Gesetz sein kann. Aber die Fragen, die das Urteil behandelt und beantwortet, können es natürlich schon sein.

Was wäre, wenn es nun nicht den Versuch des Gesetzgebers gäbe, eine zumindest nach dem ersten Anschein stark und bleibend körperverletzende Handlung zu legitimieren? Was wäre, wenn im Laufe der nächsten Jahre immer mehr Straf- und Zivilgerichte zu der Ansicht gelangten, die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen oder noch nicht voll-mündigen Jungen sei bei Abwägung der Interessen  nicht zu rechtfertigen? Dann hätte es ein neues Gesetz deutlich schwerer. Weil Gesetze eben nicht Willkür zementieren, sondern verhindern sollen.

Die Entscheidung des Kölner Landgerichts (Urteil), eine – auch noch missglückte – Beschneidung eines Jungen aus muslimischem Elternhaus als Körperverletzung zu werten, war mutig, aber keineswegs überraschend. Wer sich mit den dahinterstehenden Fragen beschäftigt hat, hat schon lange auf ein solches Urteil gewartet. Nicht aus Ressentiment, sondern aus der Logik heraus.

Die Beschneidung ist keine Lappalie, sondern ein schwerwiegender, irreversibler Eingriff (siehe: Unbedeutende Vorhaut?). Dabei geht es nicht um die Risiken missglückter OPs und besondere Traumatisierungen – es geht darum, dass massiv in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der Jungen eingegriffen wird. Dafür müsste es gute Gründe geben.

Die gibt es aber nicht. Die muslimische Beschneidung kann auch nach islamischer Religionslehre wohl recht unkompliziert ins Jugendalter verlegt werden, so dass die Jugendlichen selbst entscheiden können (und dazu die nötigen Erfahrungen haben). Und die jüdische Beschneidung ist eine Vaterpflicht, sie hat wenig mit der Religion des Kindes zu tun. (Eine ausführliche Argumentation, warum Zwangsbeschneidung im Judentum nicht notwendig ist: Gil Yaron – Unsere seltsame Tradition, FAZ.)

Das merkwürdige an der Diskussion ist, wer sie führt. Juden und Muslime vernimmt man recht wenig, dafür Politiker, Juristen, Mediziner und jede Menge evangelische und katholische Oberpfarrer. Die Theologen lamentieren durch die Bank weg (kleine Sammlung), was nicht sein könne und was möglich bleiben müsse – ohne irgendeinen Eigenbeitrag zu leisten, ohne die damit verbundenen Fragen an ihre Religion zu beantworten: Was ist das für ein Juden-Gott, dem man als Christ doch ebenso huldigt, der von den einen Vorhäute als Bundeszeichen fordert und von den anderen nicht? Was ist mit all den anderen Geboten aus Heiligen Büchern und Lehrsammlungen? Was von alledem ist menschengemacht, reformierbar, transformierbar – und was hält man tatsächlich für göttlich?

Selbst klerikale Provinzfürsten und -fürstinnen fühlen sich inzwischen berufen, die Zwangsbeschneidung als selbstverständliches Religionsrecht zu proklamieren. Da möchte man doch sagen: Wenn ihr schon eure Kirchen vereinnahmt, ohne mit den Mitgliedern zu sprechen, wenn ihr euch also berufen fühlt, die Weisesten der Weisen zu spielen, dann geht doch bitte symbolträchtig voraus und lasst euch eure Vorhäute öffentlich abschneiden – und selbstverständlich dürfen und müssen da auch die beschneidungsfreudigen Frauen mitmachen, die bisher ohne jedes Wort zum Detail die männliche von der weiblichen Genitalverstümmelung unterscheiden, wie wohl der Verzicht auf ihre Klitorisvorhaut weder einem späteren Religionsbekenntniswechsel noch der körperlichen Unversehrtheit nach ihren eigenen Maßstäben im Wege steht.

Ja, ich möchte sie gerne sehen, die wohlfeilen Schwätzer, wie sie dieses kleinen, unbedeutenden Hautfetzen entledigt werden. Es ist ja praktisch so harmlos, wie sich eine Kippa aufzusetzen.

Es wurde in den letzten Monaten immer wieder von Befürwortern der Verstümmelung kritisiert, die Diskussion sei voyeuristisch. Das sehe ich nicht. Kein Foto in einer Zeitung, kein Film im Fernsehen zeigt die Beschneidung. Gezeigt wird OP-Besteck antik oder aktuell, gezeigt werden alte Männer und Tücher und geschmückte, vollständig bekleidete kleine Jungs.

Die Beschneidungs-Debatte hätten Nicht-Juden und Nicht-Muslime besser ersteinmal passiv verfolgt, bevor sie sich zu Wort melden. Vielleicht wären ja auch Reform-Stimmen innerhalb der betroffenen Religionen vernehmbar geworden – es gibt sie schließlich (Beispiel). Und die Kirchen hätten sich eher zehnmal überlegen sollen, ob sie sich für einen Ritus stark machen wollen, der archaisch und patriarchal daherkommt und seine Wurzeln in einer Opferkultur hat, die Kirchen nicht ernsthaft im 21. Jahrhundert wiederbeleben wollen können. Im Hinblick auf eigene Interessen (und Pflichten) hätte man sich vielleicht einmal mit seinen eigenen Mitgliedern verständigen sollen, bevor man irgendwelchen Strukturen die uneingeschränkte Solidarität zusichert.

Was bisher an Argumenten vorgetragen wurde (zum Medizinischen siehe – sehr lesenswert – Maximilian Stehr), lässt nur einen Schluss zu: die Zwangsbeschneidung kann nicht durch irgendwelche Gesetzesmätzchen legalisiert werden. Gegen die selbstbestimmte Beschneidung hingegen ist nichts einzuwenden – da soll ein jeder mit sich machen lassen, was ihm beliebt.

Timo Rieg

Links zum Thema Beschneidung

Aktuell: Julis sind gegen Elternrecht auf Zwangsbeschneidung (14. Oktober 2012)

Juristische Argumentation: Übersicht bei Holm Putzke (Beschneidungs-Gegner)

Juristisches Pro und Contra (Putzke – Zypries)

Die satirische Betrachtung: Neues Beschneidungsrecht verfassungskonform (Helgoländer Vorbote)

Zum Konflikt im Judentum der Judaistik-Professor Andreas Gotzmann + Teil 2

Interview mit Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden

Sehr umfangreicher Pressespiegel bei zwangsbeschneidung.de

 

 

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