Medienpolitik der Länder ohne jede Idee

Medienpolitik ist in Deutschland überwiegend Sache der Bundesländer. Eine gute Chance für Vielfalt und Wettbewerb der Ideen, für landesspezifische Profile mit Ecken und Kanten. Davon ist allerdings auch nach den Neuwahlen*) in fünf Bundesländern wenig zu sehen.

Der Seidl hätte es bringen können. Große Bühne – die größte in diesem Konferenzzentrum, und das mitten im gegnerischen Feld. Die Programmankündigung lässt großes ahnen: Seidl will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Der Feuilleton-Chef der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wird sich ganz weit aus dem Fenster hängen, und sein Kontrahent, Duzfreund Jakob Augstein, wird lachen und weinen und den Kopf schütteln über soviel kulturellen Unverstand. Das Publikum wird toben und zwischenrufen – viele NDR-Mitarbeiter sind darunter -, aber dieses öffentliche Streitgespräch wird eine Diskussion in Gang setzen, die endlich einmal wegkommt vom “Das ist halt so” und “Das hat das Bundesverfassungsgericht eben so vorgegeben”. Eine Diskussion wird beginnen, in der die Bürger vorkommen, in der sie sagen, was sie wollen und wie sie es wollen. Und dann könnte sich tatsächlich einmal etwas bewegen – in welche Richtung auch immer.

Doch der Seidl bringt es nicht. Oder allenfalls wenig. Wie so oft verhalten sich Akteure anders, als der Beobachter es sich wünscht. Claudius Seidl, der in einem Zeitungsartikel einen Monat zuvor keck die Idee gesponnen hatte, bei der ZDF-Intendantenwahl gegen Thomas Bellut anzutreten, einfach um den Betrieb mal aufzumischen, – er blieb ganz furchtbar brav in diesem Streitgespräch bei der Jahrestagung des Netzwerk Recherche beim Norddeutschen Rundfunk in Hamburg. Wenn’s freiwillig wäre würde er auch für mehr Geld als die derzeitige Rundfunkgebühr einzelne Sender abonnieren, das Deutschlandradio etwa. Nur als Zwangsabgabe mag er das nicht finanzieren. Konkrete Änderungsvorschläge? Keine.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde sich heute mehr denn je als medienpolitisches Knallerthema anbieten. Es geht um einen Wirtschaftszweig mit fast 8 Milliarden Euro Gebühreneinnahmen in einer sehr bunten Medienlandschaft, deren rechtlicher Rahmen in vielem nicht mehr zeitgemäß wirkt. Doch in der Medienpolitik knallt es selten. Medienpolitik setzt auf Harmonie, oder wie es in der Politik heißt: auf Konsens.

Ob rot oder schwarz, ob grün oder gelb, die Politik nennt den gebührenfreien Rundfunk brav Privatfernsehen oder – es gibt ja auch noch den “Dudelfunk” – allgemeiner “Kommerzielle Anbieter”. Als ob es der Kamerafrau bei RTL um etwas anderes ginge als der beim RBB: ums Auskommen, um den Lebensunterhalt, das Einkommen, den Verdienst – halt den Kommerz.
Aber schon an der Etikette wird nicht gerüttelt (you know: never touch a running system), so ist halt die Rollenverteilung seit ungefähr 1984: hier die staatstragenden aber gleichwohl staatsfernen Qualitätssender, dort die Tutti-Frutti-Geldverdiener.

Die von Hugo Egon Balder moderierte Striptease-Show ist nun bald 20 Jahre Vergangenheit, in der Medienpolitik ist sie jedoch noch sehr gegenwärtig. Wenn es um “kommerzielle Anbieter” geht, steht weiter die Frage im Mittelpunkt, wie man den Schweinestadl reglementiert bekommt, wie man ihn gesetzlich zur Ausstrahlung von Informationssendungen verpflichtet, wer überhaupt privat Rundfunk betreiben darf, selbst wenn da weiten teils gar nichts mehr rundgefunkt, sondern vom Kunden bei Bedarf digital abgerufen wird.

Aber was soll man sich darüber wundern, wo es doch noch viel altbackenere Medienpolitik gibt. Die Impressumspflicht etwa, die jeder Schülerzeitungsredakteur auch heute noch mit der Schulmilch aufsaugt. Die Presse bedarf keiner Zulassung, heißt es sinngemäß in allen Landegesetzen. Aber eben auch: “Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein.” (§ 8 LPG Baden-Württemberg) Während die Polizei rätselratend auf öffentliche Partyeinladungen bei Facebook starrt, gibt vom aufstrebenden Nachwuchsjournalisten bis zum Flugblatt schreibenden Gewerkschaftsfunktionär jeder Publizist brav ein “V.i.S.d.P.” an – die gerichtsfeste Vorladungsadresse des “Verantwortlichen im Sinne des Presserechts”.

Innovationen in der Medienpolitik wären durchaus möglich, in fünf deutschen Bundesländern wurde dieses Jahr bereits gewählt: in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In Hamburg schickte die SPD die CDU in die Wüste, in Baden-Württemberg konnten die Grünen den ersten Ministerpräsidenten Deutschlands vom Landesparlament wählen lassen, in Rheinland-Pfalz muss sich die SPD nun mit den Grünen wenigstens arrangieren – ideale Zeiten also für “Politikwechsel”. Dass dabei zwischen Ankündigung und Umsetzung ein gewisser Unterschied erkennbar ist, gehört zum gewohnten Bild der repräsentativen Demokratie. Doch im Fall der Medienpolitik sind schon die Ankündigungen äußerst dünn.

Die Regierungspolitiker in Baden-Württemberg, dem Land mit dem formal stärksten Richtungswechsel, wollen ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen, was die CDU 2005 abgelehnt hatte. Damit wären es nur noch vier Bundesländer (Sachsen, Niedersachsen, Bayern und Hessen), die eine solche Transparenz-Regelung nicht haben. Ferner heißt es im Koalitionsvertrag, man wolle “die Auswirkungen des Rundfunkstaatsvertrags auf die Handlungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet (…) kritisch beobachten.” Und: “Der Drei-Stufen-Test, wonach alle Sendungen nach sieben Tagen aus dem Webangebot der Sender beseitigt werden müssen, wird überprüft.” Irgendein konkretes medienpolitisches Ziel, etwas, wofür Grüne oder SPD angetreten sind, sucht man im Koalitionsvertrag ebenso vergeblich wie die Stichwörter “Presse” oder “Journalismus”. Das kann – muss aber nicht – heißen: da lässt die Politik die Finger von.

Keine 100 Wörter findet das Regierungsprogramm am Medienstandort Hamburg, wo die SPD die Medienpolitik mit sich alleine ausmachen kann: “Wir wollen, dass Hamburg sich für die Interessen der Medien- und Kreativwirtschaft auf allen Ebenen einsetzt, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen […blablub].” Dass in dem nur vier Sätze umfassenden medienpolitischen Programm von der “Kreativwirtschaft” gesprochen wird, sei eine “Rosstäuscherei”, um den Verlust von klassischen Medien und journalistischen Arbeitsplätzen zu kaschieren, wie ein Hamburger Journalistik-Professor im Hintergrundgespräch befindet.
Aber immerhin hat Hamburg ein Medienamt, dessen neuer Chef Carsten Brosda mit so schönen Sätzen promoviert hat wie: “Journalismus ermöglicht gesellschaftliche Deliberation und Verständigung. Er besitzt das Potenzial, mögliche Vermachtungs- und Kolonialisierungstendenzen wenngleich nicht auszuschalten, so doch mindestens zu verringern oder durch eigenes diskursadvokatorisches Handeln zurückzudrängen.” (Diskursiver Journalismus, Seite 375)

In Sachsen-Anhalt haben CDU und SPD als wichtigen Punkt in ihrem Vertrag festgehalten, Medienpolitik müsse Ländersache bleiben. Große Vorhaben diesbezüglich benennt die Politik nicht. Dafür klärt sie unbedarfte Leser auf, Halle an der Saale habe sich in den letzten Jahren “als wichtiger Standort der Medienwirtschaft in Deutschland” entwickelt. Bitte merken.

Schließlich Rheinland-Pfalz als rundfunkpolitisches Führungsland. Hier regiert Kurt Beck seit 1994 – also fast von Tutti-Frutti-Zeiten an -, und ebenso lange ist er auch schon Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, sein Staatskanzleichef Martin Stadelmaier dürfte Deutschlands einflussreichster Radio- und TV-Politiker sein. So nimmt es nicht Wunder, dass sich der rot-grüne Koalitionsvertrag aus Mainz intensiver als in anderen Bundesländern mit dem Rundfunk beschäftigt. ZDF, SWR und Deutschlandradio sollen sich “auskömmlich fortentwickeln können”. Der parteipolitische Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll verringert werden – wobei diese Aufgabe einstweilen an das Bundesverfassungsgericht delegiert ist, wo das Land Rheinland-Pfalz in der Causa Nikolaus Brender eine Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag eingereicht hat. SPD und Grüne lagen bei ihren Vorstellungen über den nötigen oder akzeptablen Einfluss der Parteien bisher auseinander – der Koalitionsvertrag verrät da auch nichts Neues.
Sehr konkret klingt die Absicht der Koalitionspartner, man setze sich “im Bereich der privaten Medienaufsicht für eine länderübergreifende Medienanstalt der Länder ein”. Bislang hat fast jedes Bundesland seine eigene Landesmedienanstalt. Allerdings ist die Idee einer – zusätzlichen – gemeinsamen Behörde aller Bundesländer alles andere als neu. Schon vor über 10 Jahren hat Martin Stadelmaier dies vorgeschlagen und die Umsetzung bis 2007 avisiert.

Das alles lässt keine großen Würfe in den nächsten Jahren erwarten – zumal die Politik zumindest öffentlich auch kaum herausgefordert wird. Von wem auch? “Die Öffentlichkeit”, um die in Gänze oder in Teilen es allen Medien geht, ist nicht organisiert. Und so wird Medienpolitik weiterhin nur punktuell in der Öffentlichkeit auftreten, wenn Ereignisse es ermöglichen, dass sich jeder Politiker dazu äußern kann – so wie derzeit in Groß-Britannien, wo laut nach einer stärkeren Medienkontrolle gerufen wird, nachdem illegale Praktiken der Wochenzeitung “News of the World” publik geworden sind; nicht anders verhält es sich in Deutschland nach jedem großen “Medien-Hype”: Strafgesetze, Kontrollen, überhaupt der zulassungsfreie Beruf Journalist kommen dann auf den politischen Prüfstand.

Das entscheidende Problem der Medienpolitik hat gerade ausgerechnet die Vorsitzende der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW ausgesprochen, Frauke Gerlach:
„Die Medienpolitik kann nur so stark sein wie die Zahl der Menschen, die hinter hier stehen.“

Diese Zahl dürfte klein sein – sehr klein. Medienpolitik ist außerhalb von Fachkreisen kein Thema, keine Partei wirbt mit einem klaren Profil bei den Wählern (von Einzelaspekten der Internetkontrolle vielleicht abgesehen), Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Auch dies kann man am Rundfunk gut sehen. Öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist zur demokratischen Legitimation die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen verordnet. Da sitzen Vertreter der evangelischen und katholischen Kirchen, der jüdischen Kultusgemeinden, der Gewerkschaften, Sport- und Naturschutzverbände und andere mehr in allen Rundfunk-Kontrollgremien, nehmen mindestens beratend Einfluss auf Entscheidungen der Landespolitik. Doch über die Rückbindung dieser einzelnen Vertreter zu den Mitgliedern ihrer Organisationen und damit den Mediennutzern insgesamt ist damit noch nichts gesagt. Welcher dörfliche Turnverein beschäftigt sich mit Fragen der Rundfunkpolitik? Dabei könnte sie selbst für diesen sehr konkret werden, wenn der Verein etwa beginnen sollte, seine Sportwettkämpfe dank vorhandener Technik als Live-Stream im Internet zu verbreiten. Bild.de und Spiegel-Online sehen sich gerade mit dem Vorwurf konfrontiert, Piratensender zu sein, weil sie ohne Rundfunklizenz im April von Prinz Williams und Kate Middletons Vermählung mit einer Direktübertragung berichtet hatten.

Einen bescheidenen Anfang zu mehr Öffentlichkeit in der Medienpolitik hat gerade die nordrhein-westfälische Medien-Ministerin Angelica Schwall-Düren gemacht. Nachdem ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im letzten Jahr gescheitert ist und die Länder derzeit erneut versuchen, Konsens herzustellen, will die SPD-Ministerin doch mal wissen, was “die Öffentlichkeit” so denkt. Im Juni hat sie eine “Online-Konsultation” eröffnet, an der sich noch bis 7. August jeder beteiligen kann (jugendmedienschutz-gestalten.de). Was von der Politik als “Prinzip des Open Government” gepriesen wird, ist sicherlich nicht “alternativlos” – denn es werden sich die üblichen Aktivisten und Lobbyisten zu Wort melden, nicht der dörfliche Turnverein und nicht die Mütter der dort trainierenden Kinder. Aber es ist eine Möglichkeit für die nicht organisierte Öffentlichkeit, Ideen einzubringen. Zumal es dort neben sechs klar vorgegebenen Themenfeldern auch eine offene Frage gibt: “Haben Sie weitere Vorschläge?”

*) bezogen auf 2011, Artikel zuerst erschienen im Medienmagazin journalist 8/2011

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