Intellektuelle Kapitulation Abmahnung

Abmahnungen wegen eines fehlenden oder den gesetzlichen Ansprüchen nicht genügenden Impressums sind regelmäßig an sich schon irrsinnig, weil es dem Abmahnenden ja gelungen ist, einen Empfänger für seine raffsüchtige Post zu ermitteln. Eine Kontaktmöglichkeit – um die es ja letztlich geht – kann also nicht ganz ausgeschlossen gewesen sein. Dass man dafür zur allergrößten Not Google benutzen musste, darf als nach den derzeitigen Umständen und Gepflogenheiten zumutbar gelten. (Selbst „Siri“ macht noch „Arbeit“ und verlangt stimmhafte Äußerungen.)

Ferner liegt in den wenigsten Fällen der viel diskutierten Massanabmahnungen ernsthaft ein Wettbewerbsverstoß vor. Doch Richter leben ja nicht im Hier und Jetzt, sondern in ihrem Paralleluniversum der Eventualitäten. Sie lieben abstrakte Gefahren, abstrakte Rechtsverstöße – was auf gut Deutsch schon immer heißt: Ordnung muss sein. Sinn ist hingegen völlig fakultativ und in Zeiten der intellektuellen Depression eigentlich nicht mehr zu verantworten.

Ceterum censeo: die Einführung einer Demokratie in Deutschland wäre nicht das schlechteste, was wir vor unserem Ableben noch schaffen könnten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert