Alternative: Bürgerparlament

Mein Reformvorschlag einer „Demokratie für Deutschland“ hat im Zentrum das Bürgerparlament. Hinzu kommt die Direktwahl der Regierungsmitglieder und die Möglichkeit von Volksentscheiden, die bei Verfassungsänderungen zwingend sein sollten (wie derzeit etwa in Bayern). Ohne dass ich hier jetzt ganze Kapitel aus meinem Buch bloggen kann und will, doch einige Notizen zu dem, was sich „aleatorische Demokratie“ nennt, also Auslosung von Ämtern oder Mandaten.

Für die Leser des vorzüglichen Buches „Die letzte Wahl“ von Florian Felix Weyh sei zunächst darauf hingewiesen, dass ich mit einem Bürgerparlament nicht das meine, was er bzw. sein Psychiater „Prof. Mencken“ unter dem Begriff „Das große Los“ ab Seite 198 vorstellt. Die Unterschiede werden deutlich werden.

Die bis heute übliche Festlegung der Leitung eines Landes – die sich immer noch  völlig selbstverständlich als „Herrscher“ verstehen – erfolgt:
a) durch Geburt, Abstammung, Heirat (Devolution)
b) durch Gewalt (Putsch und folgende Diktatur, Eroberung oder Kolonisierung eines anderen Landes)
c) durch Wahl.
Eine entscheidende Variante ist dabei aus der Mode gekommen:
d) der Losentscheid.

Das Losen selbst ist uns allen vertraut, und solange es nicht mit Politik in Verbindung gebracht wird, hegt auch niemand Zweifel an der Egalität des Verfahrens: alles, was man so als „Stichprobe“ kennt, wird korrekterweise per Los entschieden, etwa welche Steuererklärung beim Finanzamt einer genaueren Prüfung unterzogen wird. Immer, wenn nicht alle zum Zuge kommen können, bietet sich das Auslosen an – ob die Ausgelosten das nun als Glück oder Pech empfinden. Während des Vietnamkriegs wurde in den USA zum Beispiel ausgelost, welche Wehrpflichtigen in der US Army kämpfen müssen.
Für die Besetzung politischer Ämter oder Gremien wird das Losverfahren heute kaum irgendwo genutzt. Dabei ist das stattdessen benutzte Wahlverfahren alles andere als unproblematisch.

Denn eine Wahl setzt zunächst einmal voraus, dass sich Bewerber finden – und die sollten dann auch noch geeignet sein. Das ist aber längst nicht immer der Fall. In den meisten Vereinen findet sich schnell ein Kandidat für den stellvertretenden Vorsitz – aber Vorsitzender, Kassenwart oder Protokollführer möchte niemand sein, weil diese Posten mit einiger Arbeit verbunden werden. Viele trauen sich auch nicht, für ein Amt zu kandidieren, weil sie es sich nicht zutrauen oder vor allem weil sie sich vor einer Wahlniederlage fürchten, die ihnen peinlich erscheint.

Eine Wahl muss auch keineswegs demokratisch sein in dem Sinne, dass sich am Ende der Wille des Souveräns im bestellten Personal ausdrückt. Denn was ist, wenn für ein Amt nur Leute kandidieren, die man nicht haben möchte, für gewissenlos oder ungeeignet hält (und die interessanten Personen eben  nicht kandidieren)? Und wer kann die Versprechungen von Wahlbewerbern überprüfen?

Beim Losverfahren muss niemand große Reden schwingen, sich selbst vermarkten als besonders eloquent, toll, engagiert – man übernimmt die Aufgabe ggf. einfach, weil das Schicksal sie einem vorübergehend zugetragen hat.

Deshalb ist das Losverfahren für die Vergabe von einzelnen Aufgaben nur dann sinnvoll, wenn alle, die ausgelost werden können, dafür auch infrage kommen: Wer räumt am Ende der Vereinsversammlung noch auf und macht den Abwasch? Man kann dafür Mitglieder nach dem Alphabet bestimmen – oder man lost aus: Münze werfen, Streichholz ziehen oder „Stopp“ rufen lassen, während man mit dem Finger über die Mitgliederliste fährt – das Losverfahren ist so unbekannt im Alltag dann ja doch nicht. Sinn des Losens ist in all solchen Fällen, aus einer Gesamtmenge Einzelne zu bestimmen – ob es sich nun um ein Ehrenamt handelt oder um die Erledigung eher unattraktiver Aufgaben, der Zufall soll gewährleisten, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt wird und es doch immer irgendwen trifft. Das wird – so Mogeln ausgeschlossen ist – stets als fair empfunden.

Bedeutungsvoller wird das Losprinzip aber, wenn nicht nur eine einzelne Aufgabe verteilt wird,, sondern wenn ein ganzes, relativ großes Gremium besetzt werden soll. Dann nämlich macht es auch nicht mehr viel aus, wenn Einzelne aus zu akzeptierenden Gründen nicht zur Verfügung stehen, und es ist nicht tragisch, wenn auch Leute ausgelost werden, die man für ungeeignet halten könnte.

Und genau so soll das mit dem Bundestag funktionieren. Stellen wir uns vor, der Bundestag würde nicht durch die Vorauswahl der Parteien und die Stimmanteile der einzelnen Parteien bei der Bundestagswahl besetzt, sondern die Parlamentarier würden direkt aus der Bevölkerung ausgelost. 600 Abgeordnete, die sich nicht um den Job beworben haben, die nicht ihre berufliche Karriere damit geplant haben, sich in einer Partei hochzudienen, um nach Jahren bis Jahrzehnten endlich als Berufspolitiker in einem Landtag oder dem Bundestag zu sitzen, sondern 600 Parlamentarier, die bis zu ihrer Auslosung höchstens im Traum an das Amt des Abgeordneten dachten – so, wie man ja von den sechs Richtigen mit Zusatzzahl beim Lotto höchstens träumt, aber niemals wirklich damit rechnet.
Dann hätten wir zunächst mal eine wirkliche Volksvertretung! Denn alle „Schichten“, alle Berufsgruppen, alle „politischen Lager“ wären nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit darin vertreten – weshalb man das Gremium auch „Minipopulus“ nennen kann, also ein Miniaturabbild des Volkes. Wir hätten schon mal Männer und Frauen gleichberechtigt bzw. in dem der Bevölkerung entsprechenden Verhältnis als Abgeordnete! Etwas, das Wahlen nicht schaffen und was über eine immer wieder diskutierte spezielle Frauenquote erreicht werden soll. Wir hätten aber auch Beamte, Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitslose mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in dem Verhältnis ausgelost, wie es ihren Anteilen in der Bevölkerung entspricht. Und auch die Altersgruppen wären alle vertreten (soweit man sie zur Auslosung zulässt, also in den „Lostopf“ wirft). Obwohl eine solche echte Volksvertretung wohl von den meisten als demokratisch empfunden wird, gibt es hierfür kaum entsprechende Quotenforderungen – sie wären im derzeitigen Parteiensystem auch nicht realisierbar.

Ausgeloste Volksvertreter – das ist keine spinnerte Idee, sondern eine ursprüngliche Praxis der Demokratie. Vom antiken Athen wissen wir sicher, dass schon vor fast zweieinhalb Jahrtausenden mit dem Losverfahren gearbeitet wurde. Nur Ämter, für die man spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten als besonders wichtig ansah, wurden per Wahl vergeben (und meist kurz befristet). Ansonsten wurde gelost. Etwa 700 Beamtenposten hatten die Athener um 400 vor Christus zu vergeben, 600 davon wurden per Los besetzt, und auch die Mitglieder des fast täglich zusammentretenden „Rats der 500“ („Boule“) wurden jährlich ausgelost.
Der vielbeschworenen Gleichheit aller Bürger wird durch nichts mehr entsprochen, als wenn man sie alle gleichermaßen für geeignet hält, zeitlich eng befristet Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen.
Der Möglichkeit, Eigeninteressen auf dem Ticket des Gemeinwohls zu vertreten, sind sehr enge Grenzen gesetzt. Man hätte dafür nicht viel Zeit, denn schon bald wird ein anderer an die Stelle gelost werden, und es gibt keine Möglichkeit, sich wegen seiner Eigeninteressen um ein Amt zu bewerben, wenn es denn ausgelost wird.
In ausgelosten Gremien wird zielstrebig gearbeitet. Niemand blockiert eine Einigung, um im Wahlkampf mit seinen Ideen punkten zu können, es gibt keinen Selbstbeschäftigungstrieb und durch den steten Wechsel des Personals wird sich ein solches politisches Organ auch nicht verselbständigen und aufblähen, wie das sonst in der Bürokratie ein Naturgesetz zu sein scheint.
Entscheidungen per Los zusammengesetzter Gremien genießen bei den Bürgern hohe Akzeptanz. Man nimmt ihnen ab, stellvertretend für alle Bürger zu entscheiden. Und man akzeptiert, wenn aus dem Beratungsprozess etwas anderes herausgekommen ist, als man selbst so relativ unbedarft für das Richtige gehalten hätte.

Das persönliche Interesse an Politik, das Lesen von Zeitung oder Online-Nachrichten ist dann kein rein intellektueller Zeitvertreib mehr, sondern angesichts der Möglichkeit, jederzeit selbst für die aktive Mitarbeit ausgelost zu werden, wohl ganz praktisch.

Die Auslosung von Volksvertretern aus allen stimmberechtigten Bürgern ermöglicht es, Entscheidungen für alle zu treffen, die nicht von allen gemeinsam getroffen werden können: weil eben 80 Millionen Einwohner in Deutschland oder auch 8 Millionen in Österreich deutlich zu viele sind, um miteinander zu diskutieren. Und selbst wenn man sie alle – Dank Internet – miteinander ins Gespräch brächte, kämen noch lange keine sinnvollen Entscheidungen zusammen, weil sich in dem ganzen Palaver einzelne nicht ob ihrer grandiosen Ideen, sondern wegen ihrer Redegewandtheit, Beliebtheit, ihrer Selbstvermarktung oder auch nur ihrer Dreistigkeit durchsetzen würden. (Falls jemand eine sinnvolle, bis zu einem Ergebnis geführte Online-Diskussion benennen kann, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.)

Außerparlamentarisch hat das Losverfahren seit den 1970er Jahren – auch in Deutschland – eine Renaissance erfahren. Unabhängig voneinander kamen die Soziologen Peter Dienel (Universität Wuppertal) und Ned Crosby (University of Minnesota) auf die Idee, Bürgerbeteiligung an politischen Beratungsprozessen mit dem Los zu gestalten. Zugrunde liegt beiden Verfahren die Einsicht, dass sich viele strittige Fragen nicht einfach per Abstimmung (aller) sinnvoll lösen lassen. Denn die wenigsten Stimmberechtigten werden sich in der gebotenen Intensität mit der Abstimmungsfrage beschäftigen, die verschiedenen Positionen dazu zur Kenntnis nehmen und durchdenken und sich so eine fundierte Meinung bilden. Und auch mit der fundiertesten Meinung können die Stimmberechtigten zu den vorhandenen Vorschlägen nur Ja oder Nein sagen – inhaltlich können sie nicht mitreden, sie können keine Fragen stellen, nichts ändern oder ergänzen.
Nach Peter Dienels Verfahren werden 25 Bürger aus dem Einwohnermelderegister ausgelost, die sich stellvertretend für alle mit einem Problem beschäftigen und nach viertägiger Beratung, die ganz überwiegend in wechselnden Kleingruppen zu je fünf Bürgern stattfinden, eine Empfehlung geben. Dienel nannte sein Verfahren „Planungszelle“, was deutlich macht, dass es nicht um simple Abstimmungen geht, sondern um einen Beratungsprozess. Ned Crosby nannte seine Methode „Citizens‘ Jury“, angelehnt an die amerikanische Gerichtsjury.
In beiden Fällen geht es nicht darum, vorhandene Meinungen abzufragen, wie das Demoskopen Tag für Tag tun und von den Medien dann als Stimmung im Volk verkaufen lassen; sondern es geht darum, sich mit einem Problem zu beschäftigen, die dazu vorliegenden Lösungsvorschläge zu prüfen und letztlich im Konsens einen geeigneten Weg vorzuschlagen, was in Form eines ausführlichen „Bürgergutachtens“ geschieht, das der Politik und der Öffentlichkeit übergeben wird. Der Beratung einer Planungszelle oder Citizens Jury geht eine intensive Vorbereitung durch einen unabhängigen Dienstleister voraus, der u.a. die benötigten Informationen einholt, Fachreferenten einlädt, Exkursionen organisiert, sich um den gesamten Ablauf kümmert und dergleichen mehr.

Will man sicher gehen, dass das Votum wirklich repräsentativ ist, lässt man mehrere Gruppen – ggf. an unterschiedlichen Orten – tagen, ohne dass sie sich untereinander austauschen. Wenn auf diese Weise etwa vier Gruppen (also 100 Bürger) zu vergleichbaren Ergebnissen kommen, werden auch diejenigen die Entscheidungen mittragen, die nicht involviert waren.
In den vergangenen 40 Jahren ist dieses Verfahren mindestens in 15 Ländern insgesamt 700 Mal eingesetzt worden. Auftraggeber ist dabei zumeist die Politik in Form eines Ministeriums oder kommunalen Amtes.

Auch auf europäischer Ebene wurden in den letzten Jahren Planungszellen durchgeführt, ferner in verschiedenen EU-Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Spanien und Österreich.
Eingesetzt wird die Planungszelle / Citizens‘ Jury zur Bürgerbeteiligung meist entweder, um unabhängig vom politischen Profibetrieb Meinungen der „normalen Bürger“ einzuholen, oder wenn die für Entscheidungen zuständigen politischen Gremien zerstritten sind.
Ich habe das Verfahren zunächst theoretisch kennengelernt – im Zuge einer Buchrecherche vor 10 Jahren. Nach Gesprächen mit Peter Dienel konnte ich im November 2006 eine der beiden Berliner Planungszellen zu den „Eckpunkten für ein zukünftiges Europa“ als Mitarbeiter begleiten. Nach weiterer intensiver Beschäftigung mit dem Verfahren und dem Austausch im Kreis der Planungszellen-Protagonisten habe ich 2009 und 2010 für einen Verband selbst zwei Planungszellen organisiert und diese wissenschaftlich begleiten lassen. Nach diesen Erfahrungen bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass die Methode Planungszelle nicht nur für mehr oder weniger unverbindliche Beratungen taugt, sondern auch als Entscheidungsgremium.

Schon derzeit, wo es „nur“ um die Erstellung eines Bürgergutachtens geht, nehmen die ausgelosten Bürger das ihnen zugefallene Mandat sehr ernst und arbeiten hoch engagiert, leidenschaftlich und zielorientiert – und das unabhängig von ihrem Alter, das zwischen 14 und 75 Jahren lag. Dies muss man eigentlich nur für Berufspolitiker betonen, denn sonst wird es niemanden wundern, dass Freiwillige mindestens so engagiert an einer Sache arbeiten wie diejenigen, die beruflich damit befasst sind. Niemals wird man auf einem Stadtfest so unfreundliches Thekenpersonal finden wie in vielen Gaststätten und Läden. Ganz selbstverständlich vertrauen wir im Schadensfall unser Leben und unser Hab und Gut (außerhalb der Großstädte) den Freiwilligen der Feuerwehr an. Der gesamte Freizeit- und Sozialbereich wäre ohne die Tatkräftigkeit Ehrenamtlicher nicht denkbar. Und selbst in der Politik wird mit Laien gearbeitet – jedenfalls auf kommunaler Ebene.

Die sogenannte „aleatorische Demokratie“ oder auch „Demarchie“, bei der Entscheidungen von ausgelosten Bürgern als Stellvertretern getroffen werden, ist die beste Annäherung an die „unmittelbare Demokratie“, bei der sich wie etwa noch in einigen kleinen Schweizer Kantonen das gesamte stimmberechtigte Volk zur unmittelbaren Diskussion und Abstimmung versammelt. Ich bin sogar fest davon überzeugt,  dass sie besser arbeitet als die unmittelbare Demokratie: weil sie für Beratung und Austausch viel mehr Zeit hat und weil die ausgelosten Volksvertreter nicht öffentlich agieren, keinem Publikum etwas beweisen müssen, keine Fensterreden schwingen können usw.
Aleatorische Demokratie setzt wie heute fast überall in der Gesellschaft auf Arbeitsteilung; es müssen sich also nicht alle Bürger mit den anstehenden politischen Entscheidungsfragen befassen, sondern nur eine kleine, zufällig ausgeloste Gruppe. Die Arbeitsteilung ist dabei anders als in unserer „repräsentativen Demokratie“ allerdings nicht auf Dauer angelegt, sondern zeitlich befristet und nicht verlängerbar, da die Nachfolger erneut per Los bestimmt werden.
Will man eine Gruppe beauftragen, stellvertretend für die Gesamtbevölkerung bzw. die Gesamtheit stimmberechtigter Bürger Entscheidungen zu treffen, wie dies im Parlamentarismus der Fall ist, gibt es keine exaktere, repräsentativere und damit demokratischere Möglichkeit als das Losverfahren zu nutzen:
* Allen Anfechtungen im Detail kann man dabei entgegnen, dass ein so zusammengewürfeltes Parlament in jedem Fall weit mehr der Bevölkerung entsprechen wird als jeder Bundestag oder Landtag oder Fachausschuss seit 1949. Und es wird sogar kompetenter sein, weil Sachverstand und Lebenserfahrungen aus allen denkbaren Schichten, Regionen und Zusammenhängen mit von der Partie sind.
* Es gibt keine Gewinner und Verlierer. Wer ausgelost wird, muss sich bei niemandem wortschwülstig bedanken, wer nicht ausgelost wird muss keine Häme fürchten. Das ist bei Wahlen ganz anders.
* Das Los ist unbestechlich und unverwirrbar. Es lässt sich durch kein Dekolleté oder Lächeln, keine Seilschaft und keinen Scheck beeinflussen – das Los ist so blind wie die antike Justitia – und deshalb liest es u.a. auch weder BILD-Zeitung noch Spiegel-Online.

Müßig, aber gleichwohl oft gestellt ist die Frage, ob das Losverfahren auf Freiwilligkeit beruhen kann oder mit der Pflicht zur Teilnahme verbunden sein muss. Selbstverständlich müssen die Rahmenbedingungen so sein, dass möglichst jeder aus der Gesamtbevölkerung Ausgeloste das ihm angetragene Amt auch annehmen kann: er muss dafür von seinen beruflichen, schulischen oder sonstigen Pflichten freigestellt werden, er muss dafür angemessen alimentiert werden, es braucht vielleicht weitere Angebote (wie Kinderbetreuung oder Unterstützung im eigenen Betrieb). Aber was ist mit denen, die partout nicht wollen oder nicht können? Muss man dem Milliardär mit Tausenden Euro pro Tag sein Engagement fürs Gemeinwohl vergelten, ohne die er sich als Verlierer der Demokratie sehen würde? Muss auch der Sofaträgeste vorm Fernseher weggeholt werden, um seinen Beitrag für die Demokratie zu leisten? Ich bitte darum, diese Frage hintanzustellen, sie ist nur akademischer Natur. Denn auf die Beratung und Entscheidung in einer entsprechend großen, ausgelosten Gruppe haben solche Sonderfälle keinen Einfluss – natürlich keinen Einfluss muss man sagen, denn das ist ja die Stärke des Verfahrens: es ist nicht abhängig von einem Einzelnen, seine Kraft entfaltet es durch das Zusammenwirken der Vielen.

Das ausgeloste Bürgerparlament
Das Parlament als die Volksvertretung auszulosen statt über Klüngelwahlen zu besetzen ist eine Idee, die inzwischen sogar schon in der „Zeitschrift für Parlamentsfragen“ angekommen ist. Denn dass im Parlament nicht das Volk vertreten ist, kann niemand bestreiten, und wer da nach Verbesserungen sucht, stößt geradezu zwangsläufig auf Quote oder Los, zumal, wie gesagt, Lotterie als demokratisches Element uralt ist.
Der Reiz eines ausgelosten Parlaments liegt in der Unbedarftheit seiner Mitglieder, die eben so sind, wie sie sind, quasi direkt vom Herd, von der Werkbank, vom Sofa geholt. Nur so sind sie repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, nur so gehen sie mit dem Blick des Bürgers oder der Bürgerin an die Sache ran. Sie werden sich nicht als Herrscher verstehen, sondern als diensttuende Stellvertreter.
Das würde sich aber schnell ändern, wenn sie längere Zeit in dieser Rolle verblieben. Auch wenn stets die ganze Gruppe per Los ausgetauscht wird und man somit nicht als „Neuling“ die Marotten der „alten Hasen“ übernimmt, wie das heute im Parlament üblich ist, so wird natürlich die am Anfang spannend-neue Rolle als Bürgerparlamentarier bald zur Routine, unter den Parlamentariern werden sich wie in jeder Gruppe soziale Geflechte entspinnen, es wird Führer und Geführte geben, Laute und Leise, Schwätzer und Denker – fast so, wie wir es heute kennen.
Die Losverfahren Planungszelle und Citizens Jury sind nicht nur aus Kostengründen zeitlich auf wenige Tage begrenzt. Nach meiner eigenen Erfahrung kann man eine deutliche Veränderung im Sozialgefüge einer ausgelosten Gruppe über die vier Tage Beratungszeit beobachten, und ich bin sicher, dass schon in der zweiten, spätestens aber in der dritten Woche ein Arbeiten wie derzeit Usus nicht mehr möglich wäre.

Losen wir also das Parlament aus, aber nicht einmal alle vier Jahre, sondern wöchentlich. Jede Woche 600 neue Volksvertreter in einem Parlament, für das Namen wie „House of Lots“ oder „Los-Kammer“ kursieren, das man aber auch „Bürgerparlament“ nennen könnte.
Jetzt schluckt der ein oder andere, schüttelt mit dem Kopf oder klickt sich weg. Ja, das Selbstverständnis der „politischen Klasse“ haben viele Bürger übernommen – auch mangels Alternativen. Berufspolitiker im Parlament verstehen sich keineswegs als nur vorübergehend mandatiert – sie halten sich als Personen in der Politik für unverzichtbar (weshalb sie die Einflussmöglichkeiten des Wählers auf die Parlamentsbesetzung stark begrenzt haben).

Ein Bürgerparlament entscheidet nach dem so oft angeführten „gesunden Menschenverstand“.
Und es entscheidet gleichwohl nicht so simpel, wie es uns Meinungsumfragen oft glauben machen wollen. Denn ein Bürgerparlament arbeitet anders. Ganz anders als bisher die Berufspolitiker. Es arbeitet so, wie es sich bei den Citizens Juries als sehr, sehr sinnvoll herausgestellt hat.
Die Bürgerparlamentarier sind zunächst eben Repräsentanten des Volkes, ganz normale Menschen, die sich mit einem Sachverhalt vertraut machen, dazu Experten hören und Lobbyisten, die sich selber schlau machen, die Fragen stellen, – und dann am Ende entscheiden, was sie überzeugt und was nicht.
Immerhin vertrauen wir seit Jahren im Strafrecht darauf, dass normale Bürger ohne jede Vorkenntnis die richtige Entscheidung treffen, – sprich eine Entscheidung, die wir als Bürger mittragen.
Auf die vielen anstehenden Detailfragen gehe ich im Buch ausführlich ein. Zur Vorstellung der groben Linien einer aleatorischen Demokratie an dieser Stelle nur so viel:
* Wie bisher entscheidet das Parlament über alle Gesetze (also z.B. Haushalt, Steuern, Strafrecht, Energiewende).
* Im Parlament sitzen aber keine Berufspolitiker mehr, sondern normale Bürger, die für diese Tätigkeit ausgelost werden.
* Die Tagungsdauer eines Parlaments beträgt nur eine Woche. Danach kommen andere, ausgeloste Bürger.
* Das Parlament arbeitet nicht wie bisher im öffentlichen Plenum und in (überwiegend geheim tagenden) Fachausschüssen, sondern meist in wechselnden, jeweils ausgelosten Kleingruppen zu je fünf Personen, in denen ein (strukturierter) Dialog möglich ist. Dieser Beratungsprozess ist nicht öffentlich, alle Ergebnisse aber natürlich schon.
* Die Aufgabe des Parlaments ist es, zu Gesetzesvorhaben solange Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen, bis eine Fassung vorliegt, die von allen, zumindest aber von einer Mehrheit der zufällig ausgelosten Bürger für richtig und sinnvoll gehalten wird.
* Derzeit werden im Parlament dort große Reden geschwungen, die rein parteipolitisch motiviert sind. Man ist als Opposition eben meist gegen alles, was die Regierungsparteien wollen – und umgekehrt.
Das Bürgerparlament hingegen diskutiert und prüft Gesetzesvorhaben allein im Hinblick darauf, was für die Bevölkerung insgesamt gut ist. Denn die Bürgerparlamentarier vertreten keine Partei, keine Lobbygruppe, keine Privatinteressen, sondern sie wissen um ihre Rolle als Stellvertreter für die gesamte Bevölkerung.
* Im Rahmen seiner einwöchigen Beratungsarbeit wird das Bürgerparlament kaum mal ein Gesetz komplett durcharbeiten und verabschieden. Denn zu einem ersten Entwurf wird es immer noch Rückfragen geben, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge oder auch Forderungen. Bis diese von der Ministerialbürokratie (oder der Parlamentsverwaltung) eingearbeitet sind, ist die Woche mit Sicherheit rum. Das macht aber gar nichts, denn die Legitimation der Ausgelosten liegt ja in der berechtigten Erwartung, dass die eine 600er-Gruppe genauso berät wie eine andere. So werden Bürgerparlamentarier in ihrer einen Woche vielleicht zum einen ein neues Gesetz erstmals beraten, zu einem anderen nur die letzten Änderungen zur Kenntnis nehmen  und es dann so verabschieden.
* Die Arbeit wird nicht einfach sein, aber auch keine Überforderung. In die parlamentarische Beratungen wird im Bürgerparlament ungleich mehr Zeit investiert als im derzeitigen  Parteienstaat.
* Alle Interessengruppen, Lobbyisten, Fachleute können zu Wort kommen – aber ohne die heutigen unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.

Ausführlicher finden  Sie diesen Teil des Reformvorschlags sowie die anderen dazugehörenden Elemente in meinem Buch
Timo Rieg: Demokratie für Deutschland – Von unwählbaren Parteien und einer echten Alternative

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