Sterbehilfe

Zur Debatte um weitere Verbote bei der sog. „Sterbehilfe“ oder Sterbebegleitung:

1. Es geht in Wahrheit gar nicht um Sterbhilfe, schon gar nicht beschränkt auf die Beendigung schwerer Leiden in hohem Alter (oder nach einem Unfall): es geht schlicht um das Recht auf Suizid, das Recht, sich das Leben zu nehmen. Dieses Recht hat derzeit jeder (und es steht auch nicht in Aussicht, dass uns dies genommen werden soll). Wer aber dieses Recht akzeptiert , muss dem Sterbewilligen auch gestatten, sich jede denkbare Hilfe zu nehmen. Siehe: Der verbotene Tod.

2. Wer professionelle Hilfe beim Sterben verweigert, erschwert, gar bestraft, fordert vom Todeswilligen, die Sache selbst in seine dilettantischen, weil ungeübten Hände zu nehmen. Er treibt die Leute vor den Zug, auf die Brücke, an den Strick. Das ist schlicht ekelhaft.

3. Es gibt überhaupt keinen Konflikt zum „ärztlichen Standesrecht“, wie es die EKD behauptet – nur zum ärztlichen Wirtschaftsinteresse. Denn die Sterbehilfe oder -begleitung sollten ja gerade Sterbefachleute übernehmen. Genau das wollen aber Bevormunder verbieten.

4. Der Vorwurf der „Kommerzialisierung des Todes“ ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Was kommerzialisiert ist bis zum Maximum (aber eben nur fast Exitus) ist das Sterben, das Nochirgendwieleben. Hier steckt das Profitinteresse! (Ansonsten wäre ein guter Beitrag zur Entkommerzialisierung des Todes schon mal den Sargzwang aufzuheben, mit dem völlig unnötige Geld verbrannt oder verbuddelt wird.)

5. Der Gefahr, dass sich jemand zum Suizid gedrängt fühlen könnte, weil er niemandem zur Last fallen möchte, steht die viel größere Gefahr gegenüber, dass jemand das Leiden nur erträgt, um anderen keine Schande zu machen (ehrliche Seelsorger werden das bestätigen können). Und solange wir Mitmenschen für voll nehmen und nicht entmündigen, haben wir beide (meist geheimen) Entscheidungsgründe zu akzeptieren.

6. Das Werben insbesondere von Kirchenvertretern für das unter allen Umständen ach so lebenswerte Leben wird wesentlich überzeugender, wenn die Alternative dazu auch tatsächlich jedem zur Verfügung steht.

7. Allen politischen Regelungsvorschlägen gemein ist, dass Politiker über Dinge entscheiden wollen, die sie nichts angehen, weil ihnen das Mandat dazu fehlt. Wichtig ist ihnen, dass nichs ohne sie geht – und sei’s das pflichtgemäße Weiterleben oder das gesetzeskonforme Dahinscheiden.

 Material:
Gesetzentwuf Künast, Sitte, Gehring

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