Ciao, Napster!

– Das Filmen von Polizisten im Einsatz ist nicht grundsätzlich verboten, sondern eher grundsätzlich zulässig. Nach Ausführungen des BVerfG (1 BvR 975/25) hat nun das VG Berlin in einem Fall zugunsten des Filmers entschieden.

> Die Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, findet ihre Rechtsgrundlage mangels spezialgesetzlicher Regelung in § 17 Abs. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – ASOG. Danach können die Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Das hier allein in Betracht kommende Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, die Unversehrtheit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie Bestand und Funktionieren der Einrichtungen des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 – 4 C 36.13 –, BVerwGE 151, 138, Rn. 39). Will die Polizei gegen das Aufzeichnen ihres Einsatzhandelns einschreiten und hierfür in Grundrechte eingreifen, muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen eine konkrete Gefahr für das sicherheitsrechtliche Schutzgut vorliegen, was nur anhand der tatsächlichen Umstände im Einzelfall beurteilt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13 –, juris, Rn. 14).< (VG Berlin, 1 K 334/23)

Auch wenn laut VG Berlin die Strafnorm, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen (§ 201 StGB), inzwischen restriktiv ausgelegt wird, wäre es einfacher und naheliegender, die Tätigkeit von Amtsträgern grundsätzlich als öffentlich anzusehen – egal, ob tatsächlich andere Menschen das Geschehen beobachten.

Denn Polizisten und andere Träger „staatlicher Gewalt“ agieren nunmal in dieser Rolle nicht als Privatpersonen, sondern als Stellvertreter der Allgemeinheit, die ein Anrecht darauf haben sollte, dieses Agieren kennen zu können. Deshalb muss es jederzeit nicht nur von Journalisten, sondern von jedem Bürger dokumentiert werden dürfen.

– Als einer der Letzten habe ich nun Napster verlassen. Unzufrieden war ich mit dem Musik-Dienst schon ewig.
Nun habe ich auch noch monatelang die drastische Angebotsreduktion aufgrund der Zahlungsprobleme oder -streitigkeiten ertragen. Aber irgendwann ist Schluss, müssen Bequemlichkeit und Fahnentreue überwunden werden. Es ist einfach kaum noch etwas verfügbar, und der Handy-Hinweis „Napster Download abgeschlossen“ bedeutete nur noch, dass mein gespeichertes Archiv weiter dezimiert worden ist. Ciao, Napster!

– In Berlin (und Hamburg und vermutlich anderen Städten auch) wird erwogen, den Zugang zu U-Bahnen durch Barrieren mit automatisierten Ticketkontrollen zu beschränken.

Eine Schnapsidee, meiner Meinung nach.

Je nachdem, wo man bei meiner heimischen U-Bahn-Station die Sperre aufstellt, würden ganz eventuell meine Was-auch-immer-auf-Alufolie-Angekokeltes-inhalierenden armen Seelen nicht mehr bis zum Bahnsteig kommen (wo sie eh selten sind). Und dann? Lösen sie sich in der Berliner, Hamburger oder sonstigen Luft auf?

– Ach ja, Maßstabsgerechtigkeit im Journalismus, eines meiner Dauerthemen. Geradezu bezaubernd fand ich in dem Zusammenhang, wie sich ein Kollege zunächst über einen „billigen ‚Mainstream-Medien‘-Vorwurf“ und pauschale Journalistenkritik echauffiert, um im selben Satz die Auflösung zu präsentieren: „Naja, Telepolis eben.“

(Nachtrag) Was mich sonst auch ständig beschäftigt: „Wer will was von wem wozu wie warum?“ Oder einfacher: Wer möchte wem etwas gebieten oder verbieten, und wie wird das argumentiert?

Wie wenig diese für mich selbstverständliche Fragefolge, die in jedem demokratischen Aushandlungsprozess zu klären ist, kann ich an tausenden Beispielen zeigen (und schreibe darüber deshalb auch immer mal wieder). Hier eines, das so wunderbar alltäglich, vielen wenig offensichtlich und daher umso schöner ist.

Im Newsletter „Checkpoint“ des Tagesspiegels las ich:

>In Reinickendorf bleiben knapp zwei Wochen nach dem verheerenden Unwetter mehrere Schulen ganz oder teilweise geschlossen. Und der Spandauer (zwischen Hakenfelde und Schönwalde) sowie der Tegeler Forst (zwischen Konradshöhe, Heiligensee und Hermsdorf) sind wegen der Sturmschäden nun auch offiziell per Allgemeinverfügung bis 4. August gesperrt. Konkrete Strafandrohungen für Verstöße sind im Amtsblatt – anders als z. B. fürs bis zu 25.000 Euro teure Rattenfüttern auf dem Hermannplatz – nicht erwähnt, aber Lebensgefahr sollte als Drohung genügen.<

Es wird also einmal verboten, in den Wald zu gehen, und einmal, irgendwo Ratten zu füttern. Und die Kollegen vom Tagesspiegel wundern sich ein wenig, dass sie nur in einem Fall eine staatliche Sanktionsdrohung finden.

Geht man jedoch die oben genannten Fragen einmal durch, wird unter anderem auffallen: Wer im Wald spazieren geht, obwohl dort eventuell (anders als sonst?) Äste herunterfallen könnten, will von niemandem etwas. Wer aber Ratten in der Stadt füttert, möchte (wenn auch indirekt, aber das spielt keine Rolle), dass seine Mitmenschen mit den von ihm am Leben erhaltenen Ratten (denn um diese – wenn auch empirisch wohl recht dünne – Behauptung geht es ja beim Verbot) einverstanden sind, sprich mögliche Belästigungen, Krankheitsübertragungen oder was auch immer man sich ausmalen mag, akzeptieren wollen.

Darüber wäre ggf. zu verhandeln (allerdings zunächst nicht am Beispiel der Ratten, sondern viel allgemeiner, wie viel Zumutungen von seinen Mitmenschen ertragen muss, weil man selbst auch für Mitmenschen eine Zumutung sein kann).

Meine wichtigste Frage ist natürlich meist die nach dem Wer? Wer will da eigentlich etwas. „Die Stadt“, „der Staat“, „das X-Amt“ sind ja keine Antworten, weil die gar nichts zu wollen haben. Sie müssten benennen, wessen Fürsprecher sie sind. Aber das führt hier zu weit.

– Fehlende Einordnung. „Neue Einschränkungen für Journalisten im Weißen Haus“ titelt das Branchenmagazin Horizont, weil Journalisten in Washington nun einen Termin vereinbaren müssen. Unerwähnt bleibt, dass diese Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland schon lange wütet: Hier kann kein Journalist einfach ins Bundeskanzleramt spazieren, auch nicht mit Jahresakkreditierung. (Quelle und mehr Medienkritik)

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