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Gerichtsöffentlichkeit

Prozess: Namen nennen

Gerichtsverhandlungen sind – außer bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit – öffentlich. Das ist ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Kein Gemauschel hinter verschlossenen Türen, sondern Transparenz, öffentliche Diskussion. Dazu gehört auch, den jeweiligen Fall genau genug zu beschreiben, um sich ein Urteil bilden zu können. Wenn eine „Firma“ einen langjährigen Mitarbeiter entlässt, weil …