Dokumentationen männlicher Beschneidung, medienanwaltlicher Tätigkeit und parteipolitisch neutraler Kommentierung
+ Vor 13 Jahren hat der Bundestag das Ab- oder Beschneiden der männlichen Vorhaut legalisiert – im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631d BGB). Auslöser war ein (textlich recht knappes) Urteil des Landgerichts Köln (151 Ns 169/11), nach dem die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von nicht-einwilligungsfähigen Kindern eine Körperverletzung darstellt (§ 223 StGB). Der …