Youth Citizens Jury – Erfahrungen mit einem neuen Modell für Jugendpartizipation

Abstract

Die Beteiligung einzelner Jugendlicher an Erwachsenen-Gremien ermöglicht keine Jugendpartizipation. Mit dieser in zehn Jahren kirchlicher Jugendmitbestimmung gewonnenen Erfahrung hat die Landesjugendvertretung Westfalen e.V. (LJV) im Jahr 2007 ihrer Landeskirche den Vorschlag unterbreitet, stattdessen zufällig ausgeloste Jugendliche über anstehende Themen beraten zu lassen (ausführlich: Rieg 2007). Das entsprechende, seit über dreißig Jahren erprobte Verfahren heißt in Deutschland „Planungszelle“ oder „Bürgergutachten“, international  „Citizens’ Jury“. Nachdem der Vorschlag jedoch letztlich nicht aufgegriffen wurde, hat die LJV in den Jahren 2009 und 2010 selbst „Youth Citizens Jurys“[1] durchgeführt und extern evaluieren lassen. Alle 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den weiteren Einsatz dieses Verfahrens empfohlen. Auch die wissenschaftliche Evaluation kam zu dem Ergebnis, dass der Transfer der Methode auf eine reine Auswahl Jugendlicher erfolgreich war. Deshalb sollen im Folgenden das Verfahren und die damit gemachten Erfahrungen vorgestellt werden. Zum besseren Verständnis werden aber zunächst kurz Entstehungsgeschichte und Motivationsgründe erläutert.

(Aufsatz aus “deutsche jugend, heft 6/2013, S. 245 bis 253)

Wie es zur Idee einer Youth Citizens Jury kam

Die Landesjugendvertretung Westfalen hat sich kurz nach der Landessynode zum Schwerpunktthema „Kinder – Jugend – Kirche”[2] im März 1998 als freier Jugendverband gegründet. Während in anderen Landeskirchen eine solche Zusammenkunft jugendlicher Mitarbeiter per Kirchengesetz geregelt ist, gab es in Westfalen damals nichts Entsprechendes. Die ursprüngliche Idee, es den anderen evangelischen Landeskirchen gleich zu tun und die Synode als kirchlichen Gesetzgeber um die Einrichtung einer Jugendvertretung zu bitten[3], wurde von den jugendlichen Gästen noch während der Tagung verworfen, als klar wurde, dass so etwas ein längerer Prozess werden würde, an dessen Ende möglicherweise von den eigenen (jugendlichen) Ideen nicht mehr viel übrig sein würde. So entstand kurze Zeit darauf eine Landesjugendvertretung ohne offizielles kirchliches Mandat[4], dafür mit viel jugendlichem und ehrenamtlichen Engagement. Drei Dinge kennzeichnen die LJV Westfalen bis heute: Es kann jeder mitmachen, der „ehrenamtlich in der evangelischen Jugendarbeit innerhalb der EKvW tätig“ ist; die (beitragsfreie) Mitgliedschaft endet automatisch mit dem 26. Geburtstag[5] und es gibt keine bezahlten Mitarbeiter.

Eine der wesentlichen Partizipationsforderungen der LJV von Anbeginn an war es, Jugendlichen eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Synode als dem gesetzgebenden Gremium zu schaffen. Die erste Generation der LJV-Jugendlichen hatte dabei natürlich auch die besondere Landessynode von 1997 vor Augen (und ahnte nicht, dass sonstige Synoden weit trockener, spaßärmer und sitzungsreicher daherkommen). Zehn Jahre dauerte es, bis diese Forderung aufgegriffen wurde; im November 2006 beschloss das westfälische Kirchenparlament: „Die Landessynode bittet die Kirchenleitung zu prüfen, wie Jugendliche an der Landessynode beteiligt werden können, und die Jugendkammer zu beauftragen, qualifizierte Jugendliche für die Mitarbeit zu benennen.“

Doch statt diesen späten „Sieg“ zu feiern, setzte die LJV eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Autors ein, um nach innovativen Ideen für eine Jugendbeteiligung auf Landeskirchenebene zu suchen. Inzwischen hatten viele Aktive der LJV Landessynoden von der Zuschauertribüne aus verfolgt und dabei den Eindruck gewonnen, dass zwei oder vier redeberechtigte Jugendliche wohl nicht zu anderen Entscheidungen des Gremiums führen würden. Außerdem gab es seit langem viel Kritik an Gremienarbeit insgesamt, gerade auch an Jugendverbandsgremien.

Nach intensiven und offenen Beratungen mit verschiedenen Fachleuten war der Vorschlag der Arbeitsgruppe, parallel oder kurz vor einer jeden Landessynode eine sogenannte „Jugendsynode“ tagen zu lassen, deren Teilnehmer nicht gewählt oder delegiert werden, sondern für jede Zusammenkunft neu per Zufall aus der Gesamtheit der (evangelischen) Jugendlichen ausgelost werden. Solche aleatorischen Verfahren sind seit der Antike bekannt und gelten – bei Beachtung notwendiger Formalia – als höchst demokratisch (ausführlich: Buchstein 2009).

Trotz regen Interesses in der Öffentlichkeit wurde der Vorschlag innerkirchlich letztlich nicht ernsthaft diskutiert. Offen und verdeckt wurde vor allem Angst deutlich, eine per Zufallslos zusammengesetzte Jugendsynode könne die eigenen Verbandsstrukturen und Kirchengremien gefährden.[6] So entschied sich die Jugendkammer für das klassische Verfahren, zwei Jugendliche mit Rederecht (plus zwei Stellvertreter) in die Landessynode zu berufen, und zwar jeweils für die gesamte Amtszeit von vier Jahren.[7]

Um ihre Idee dennoch einem Praxistest zu unterziehen und damit die Partizipationsentwicklung weiter voranzubringen, suchte die LJV in der Folge dieser Kirchenentscheidung nach Partnern für einen Modellversuch. Letztlich lehnten aber alle befragten Stellen ab, so dass die LJV im Zuge einer Projektförderung über das Landesjugendamt im Sommer 2009 eigenständig eine erste Youth Citizens Jury durchführte. Nach dem sehr positiven Feedback wurde im Dezember 2010 eine zweite Jury einberufen.

Das Verfahren „Youth Citizens Jury“

Das für die Landesjugendsynode vorgeschlagene und dann für die beiden von der LJV selbst verantworteten Durchläufe verwendete Verfahren folgt sehr strikt den Vorgaben, die für Planungszellen bzw. Bürgergutachten benannt werden. Vom deutschen Namen „Planungszelle“ (Dienel 2002) verabschiedete sich die Projektgruppe allerdings gleich und griff statt dessen auf die internationale Bezeichnung „Citizens Jury“ zurück. Da Englisch zwar bei Jugendlichen gut ankommt, der Begriff aber nicht selbsterklärend ist, wurde für den  ersten Testlauf zu einem „Jugendforum als Citizens Jury“ eingeladen. Inzwischen wird zur Abrenzung von „Youth Citizens Jury“ gesprochen.

Die Kennzeichen  einer (Youth) Citizens` Jury

  • Sie wird einberufen, weil jemand ein Bürgergutachten wünscht, eine Beratung durch unabhängige Bürger. Dieser „jemand“ ist für gewöhnlich der Staat, eine Landesregierung, ein Stadtbauamt o.Ä.. Es gibt aber auch andere Auftraggeber, etwa eine Hochschule (Forschungsstelle 2009).[8]
  • Die gesamte Administration wird von einem unabhängigen Dienstleister übernommen (und nicht vom Auftraggeber selbst); dazu gehört die Aufbereitung der vom Auftraggeber genannten Fragestellung in bearbeitbare Einheiten, die Themenrecherche, die Einladung von Referenten, die Einladung der Juroren, die Moderation (bzw. besser „Prozessbegleitung“) und die Erstellung des Abschlussberichts.
  • Die Teilnehmer werden per Zufall aus dem Einwohnermelderegister gezogen.[9] Bis zum Eintreffen des Einladungsschreibens wissen sie also nichts von ihrem Glück (und haben meist noch nie von dem Verfahren Citizens Jury gehört).
  • Eine Jury besteht aus 25 Juroren. Bei wichtigen Anliegen können mehrere Jurys parallel und unabhängig voneinander tagen; je mehr die Empfehlungen der verschiedenen Jurys übereinstimmen, um so valider ist das Ergebnis.
  • Die Beratung der Jury erstreckt sich über vier aufeinanderfolgende Tage, gegliedert in zumeist täglich vier Arbeitseinheiten.
  • Jede Arbeitseinheit steht unter einer Frage bzw. einem Entscheidungsanliegen. Dazu werden zunächst Experten gehört, Materialien gesichtet oder Exkursionen durchgeführt. Danach gehen die 25 Juroren in fünf per Los gebildete Kleingruppen und beraten dort die ihnen vorgelegte Fragestellung. Danach kommen alle Juroren wieder im Plenum zusammen, stellen sich gegenseitig ihre Ergebnisse vor und erstellen eine Prioritätenliste bzw. ein Zustimmungsranking der einzelnen Positionen.
  • Nach der viertägigen Beratung werden die Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst und erläutert, von allen Juroren nochmal gegengelesen und dann dem Auftraggeber übergeben.

Eine ausführliche Beschreibung der Besonderheiten bei einer reinen Jugendjury gibt es in dem Buch „Qualitätssicherung der Bürgerbeteiligung am Beispiel von Planungszellen/ Bürgergutachten“ (Rieg 2013).

Unterschiede zu anderen Partizipationsformen

  • (Youth) Citizens Jurys sind ein deliberatives Verfahren, d.h. hier werden keine Entscheidungen getroffen, sondern im Konsens Empfehlungen erarbeitet.
  • Der Zugang ist für alle gleich: man kann sich nicht um die Teilnahme bewerben, man kann nicht vorgeschlagen werden, man muss keinerlei Voraussetzungen erbringen (reden können, telegen sein, Fachkenntnisse besitzen etc.); Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, Einkommen, Konfession etc. spielen keine Rolle (soweit nicht absichtlich nach diesen Kriterien der Lostopf gebildet wird, aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezogen werden).
  • Durch die Auslosung der Teilnehmer kann – gerade mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit – eine starke Thematisierung in der Bevölkerung erreicht werden.
  • Die Beteiligung ist zeitlich fest begrenzt (vier Tage), es gibt keine Verlängerung und kein Folgemandat.
  • Die Teilnehmer arbeiten völlig hierarchiefrei miteinander.
  • Die zufällig ausgewählten Bürger bzw. Jugendlichen verfolgen keine Eigeninteressen.
  • Citizens Jurys genießen in der Bevölkerung hohes Ansehen, entsprechend groß ist auch die Akzeptanz der Ergebnisse.

Evaluation des Verfahrens Youth Citizens Jury

In beiden Jurys waren die jugendlichen Teilnehmer mit dem Projekt sehr zufrieden. Ausnahmslos alle gaben in der schriftlichen Befragung am Ende an, dass sie Freunden empfehlen würden, an der Youth Citizens Jury teilzunehmen, wenn sie eine Einladung dazu erhalten würden.

Resonanz auf die Einladung

 Schon der Erstkontakt mit den Jugendlichen war überraschend positiv. Obwohl es bei der ersten Jury keinen sonst üblichen Erinnerungsbrief gab für diejenigen, die noch nicht reagiert hatten, lag die Rückmeldequote bei 27%, die Zusagequote bei 9%. Bei der zweiten Jury konnte mit einem Erinnerungsbrief eine Rückmeldequote von 44% erzielt werden. Die Rückmeldungen erfolgten überwiegend per E-Mail (46%), gefolgt von Telefon und SMS; per Briefpost hat niemand geantwortet.

Bei den Gründen für eine Ablehnung der Einladung überwogen ganz deutlich Terminprobleme. Viele Jugendliche äußerten sich regelrecht begeistert über die Möglichkeit, die ihnen mit der Auslosung gegeben wurde, und bedauerten entsprechend bereits anderes verplant zu sein (beide Jurys fanden während der Ferien statt). Wie vielen Jugendlichen aufgrund der anderthalbseitigen Einladung nicht deutlich genug geworden ist, um was es bei dem für sie ja völlig unbekannten Verfahren geht, konnte nicht ermittelt werden. Allerdings wurde in der Nachbefragung deutlich, dass längst nicht alle Jugendlichen den Brief überhaupt (ganz) gelesen hatten.[10]

Zu der Resonanzquote ist anzumerken, dass bei einem guten Teil der Jugendlichen deren Eltern entschieden haben, ob Sohn bzw. Tochter teilnehmen sollten oder nicht. Dies geht aus zahlreichen Rückmeldungen hervor, die von den Eltern kamen, sowie aus einer telefonischen Nachbefragung bei denjenigen, die nicht reagiert hatten. In zahlreichen Fällen wurde die deutlich an den Jugendlichen adressierte Briefeinladung von den Eltern geöffnet, in einigen Fällen haben die Jugendlichen nach eigenen Angaben gar nichts davon erfahren. Es ist also davon auszugehen, dass sowohl die Rückmeldequote höher wäre, wenn alle ausgelosten Jugendlichen die Einladung auch tatsächlich erreicht hätte, als auch die Zusagequote deutlich gesteigert werden könnte, wenn die Entscheidung dazu allein den Jugendlichen obliegen würde.[11]

Größere Resonanz wäre mit Sicherheit auch zu erzielen, wenn die Einladung einen offizielleren Charakter hätte; wenn etwa die Oberbürgermeisterin oder die Ministerpräsidentin zur Jugend-Jury eingeladen hätte. Denn bei beiden LJV-Projekten war nicht die Politik, sondern ein Jugendverband der Auftraggeber.

Akzeptanz des Verfahrens bei Jugendlichen

Die Jurorinnen und Juroren hatten ganz überwiegend von Anfang an verstanden, dass sie Stellvertreter für die gesamte Jugend in der Region waren. Dies wurde zum Teil schon während der Rückmeldephase deutlich, besonders aber auch bei der Vorstellung des Verfahrens „Youth Citizens Jury“ zu Beginn der  Beratungsphase.

Dies zeigt sich auch in der Verbindlichkeit. Zur ersten Jury erschien nur eine Jurorin nicht, bei der zweiten blieben zwei Juroren ohne Begründung fern. Nach dem ersten Beratungstag stiegen aus der ersten Jury vier Teilnehmer aus, aus der zweiten einer. In zwei Fällen gaben die Jugendlichen dafür an, dass ihnen das Verfahren nicht zusage bzw. sie sich etwas anderes darunter vorgestellt hätten, in den übrigen drei Fällen waren die Gründe nicht eindeutig zu ermitteln, lagen aber nicht zwingend am Verfahren, sondern z.B. in der familiären Situation. Am zweiten, dritten und vierten Beratungstag gab es keine weiteren Aussteiger, die Lust an der Teilnahme ist also über die Zeit nicht gesunken. Aus den beiden Evaluationsberichten ergibt sich vielmehr, dass am ersten Beratungstag noch eine gewisse Verunsicherung herrschte, worauf man sich hier eingelassen habe, während danach die Jurorinnen und Juroren ihre Rolle gefunden hatten und diese auch ausfüllen wollten.

Der standardisierte Ablauf wurde von den Jugendlichen gut angenommen – und schnell verinnerlicht. In allen Plenumsphasen war den Jugendlichen deutlich ihr Interesse an „brauchbaren“ Ergebnissen anzumerken; niemand versuchte in erwähnenswertem Umfang, seine persönlichen Ansichten durchzudrücken, stattdessen gab es oft ein hartes Ringen um klare Formulierungen, um Clusterungen, um Fragen, die nochmal im Detail beraten werden sollten.

In der schriftlichen Befragung wurde das Verfahren in beiden Durchläufen von allen Jurorinnen und Juroren als wiederholenswert eingestuft – mehr Akzeptanz ist schlechterdings nicht möglich. Den Gesamtablauf haben die Jugendlichen mit gut bis sehr gut bewertet (Durchschnitt 1,7). Besonders positiv wurde die Stimmung auf dem Jugendforum bewertet (1,2), explizit gelobt wurde von vielen das reichhaltige und vielfältige Essen, das zur „Wohlfühl-Atmosphäre“ beigetragen habe.

Kritisiert wurde z.T., dass es nicht möglich war, eigene Themen einzubringen.  Dies ist aber elementare Bedingung des Verfahrens: Juroren müssen vorgegebene Fragestellungen bearbeiten und nicht ihre persönlichen Lieblingsthemen.

Arbeitsergebnisse der Jugend-Jurys

Anders als bei den sonst in Deutschland durchgeführten Erwachsenen-Jurys üblich wurde das Gutachten, das die Beratungsergebnisse und Empfehlungen zusammenfasst, nicht vom beauftragten Durchführungsträger geschrieben, sondern von den Jurorinnen und Juroren selbst, und zwar in beiden Fällen am Abend des vierten Tages, also nach dem Ende der eigentlichen Juryarbeit. Hauptgrund dafür war, dass auf diese Weise ein möglichst authentisches, jugendliches Gutachten entsteht, das in Sprache und Form von den Jugendlichen stammt (und nicht von bemühten Erwachsenen). Möglich wurde dieser Schritt, weil in beiden Fällen fast alle Jury-Mitglieder auch tatsächlich an dem Gutachten mitarbeiten wollten, so dass der Abschlussbericht schon nach wenigen Stunden fertig war.

Die Qualität der Ergebnisse lässt sich nicht objektiv messen, weil dafür entscheidend wäre, wie direkt der Auftraggeber die Empfehlungen der Jury umsetzt und wie sie in der Bevölkerung ankommen. Da es kein Mandat der Politik gab, musste dieser – eigentlich wichtigste Schritt – systembedingt entfallen. Allerdings kann man sagen, dass die externen Evaluatoren von Darstellung und Tiefe der Ergebnisse beeindruckt waren. Und die Jurorinnen und Juroren selbst bewerteten ihre Ergebnisse in der Befragung (die allerdings vor Beginn der Zusammenfassung als Gutachten durchgeführt wurde) als gut bis sehr gut (Durchschnittsnote 1,6).  Jedenfalls müssen die Arbeitsergebnisse der reinen Jugend-Jury keinen Vergleich mit den Bürgergutachten Erwachsener scheuen.

Zur allgemeinen Kritik am Partizipationsverfahren Youth Citizens Jury

Beeinflussung durch Moderatoren

Seit der ersten Präsentation der Idee einer Jugendsynode nach dem Verfahren Planungszelle/ Citizens Jury wurde von Kritikern Bedenken angemeldet, das Verfahren sei anfällig für Manipulationen, weil die Moderatoren großen Einfluss hätten. Dies trifft jedoch grundsätzlich nicht zu und kann für die beiden Jugend-Jurys durch Beobachtung und Befragung explizit ausgeschlossen werden.

Die Beratungen in den wechselnden Kleingruppen und damit die Meinungsbildungsprozesse finden ohne jede Moderation statt, die Juroren sind alleine unter sich – das ist eine Verfahrensbedingung. Die Moderatoren bzw. Prozessbegleiter helfen nur beim organisatorischen Ablauf in den (kurzen) Plenumsphasen. Die Begleitforschung zur ersten Youth Citizens Jury hat zudem beobachtet, dass die Jugendlichen keine Bevormundung dulden und etwa ihnen nicht passende Stichworte, Zusammenfassungen oder Clusterungen ihrer Themen sofort monieren.

Einflussmöglichkeiten des Durchführungsträgers

Da eine Citizens Jury von einem externen Dienstleister vorbereitet und begleitet wird, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein großes Einfallstor für Manipulationen besteht. Die Praxis der vielen Bürgergutachten zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Der Grund dafür ist auch gut nachvollziehbar: Jeder Durchführungsträger möchte weitere Aufträge erhalten. Die Befragung der Jurorinnen und Juroren am Ende der Veranstaltung gehört zwingend zum Verfahren, so dass spätestens hier „aktenkundig“ würde, wenn sich die Jury in irgendeiner Weise parteiisch informiert oder beeinflusst sähe. Es ist aber kein einziger Fall eines solchen Vorwurfs bekannt.

Bei der zweiten Youth Citizens Jury haben die Jugendlichen zwei Tage lang über tierschutzgerechte Landwirtschaft beraten und dabei auch eine Exkursion gemacht. Doch auch bei diesem schwierigen, emotionalen Thema fühlten sich die Jugendlichen objektiv, fair und ausreichend informiert.

Nicht repräsentativ?

Dass nicht alle Bevölkerungsgruppen oder -schichten gleichermaßen von einer Jury-Auslosung angesprochen werden, ist selbstverständlich. Die Beratungsergebnisse sind jedoch nicht erst dann repräsentativ, wenn wirklich aus jeder – wie auch immer  definierten – Gruppe anteilig Vertreter beteiligt waren. Zum einen ist es ein demokratisches Recht, sich seiner Stimme zu enthalten, sich zu etwas nicht zu äußern, nicht abzustimmen, nicht mitzudiskutieren. Zum anderen unterstellt die Forderung nach exaktem Proporz, dass jedes Milieu zu jeder beliebigen Frage andere, aber innerhalb der sozialen Gruppe einheitliche Meinungen entwickelt.

In Citizens Jurys sind jedoch alle Mitglieder Stellvertreter für die gesamte Gesellschaft (bzw. die gesamte zu befragende Bevölkerungsgruppe); diese Stellvertreter-Rolle wird auch von fast allen Juroren angenommen. Es geht gerade nicht um eine Meinungsumfrage oder Wahl, bei der schon vorhandene Positionen abgerufen werden, sondern um eine Meinungsbildung, die wesentlich geprägt ist von der Befragung der Experten und der Diskussion in Kleingruppen; Jury-Arbeit ist ein Aushandlungsprozess mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für die gesamte Gruppe/ Gesellschaft zu entwickeln. Dazu muss die Jury kein exaktes Miniaturbild der Grundgesamtheit sein. Gleichwohl sind ausgeloste Jurys weitaus heterogener als jede Wahlgruppe (etwa ein Vorstand, eine Gemeindevertretung oder ein Parlament). Wenn es im Einzelfall notwendig erscheint, bestimmte Gruppen in der Jury vertreten zu sehen, kann dies über geschichtete Zufallsauswahl unproblematisch erreicht werden.[12]

Unverbindlichkeit

Von professionellen Interessenvertretern kommt gelegentlich die Kritik, Empfehlungen einer ausgelosten Jury seien wertlos, weil diese nicht für ihre Ergebnisse hafte – ihr Auftrag sei ja mit Abgabe des Gutachtens erledigt. Wer jedoch die Ergebnisse verschiedener Jurys liest, wird zustimmen, dass sich hier Menschen in ihrer Freizeit bemüht haben, die bestmöglichen Empfehlungen zu erarbeiten. Werden diese vom Auftraggeber (meist der Politik) umgesetzt, sind davon auch die Jurorinnen und Juroren betroffen. Es spricht nichts für die Annahme, sie könnten dazu verleitet sein, unverantwortliche Empfehlungen auszusprechen. Dies wird im Übrigen auch Berufspolitikern nicht unterstellt, die ja für die von ihnen beschlossenen Gesetze auch nicht haften.

Gefahr für vorhandene Strukturen

Leitungsgremien oder -organe, die Citizens Jurys beauftragen (und finanzieren) können, sehen in dem Verfahren nicht selten eine Gefahr für die „etablierten Strukturen“ bzw. eine Konkurrenz zu diesen. Wenn es ihnen jedoch darum geht, bestmögliche Entscheidungen zu treffen, ist diese Befürchtung unbegründet. Denn zunächst einmal ist das Endprodukt einer Jury das Gutachten – eine Empfehlung. Der Auftraggeber entscheidet selbst, wie er damit umgeht. Wenn sich beispielsweise Politiker durch ein Bürgergutachten unter Druck gesetzt fühlen, auch so zu verfahren, wie es die Bürger vorgeschlagen haben, fehlen ihnen wohl eher die Argumente, warum sie es nicht tun wollen. Diese Option steht ihnen ja ohne weiteres offen, aber sie sollten dies in einer Demokratie nachvollziehbar begründen können.

Ferner ist eine Youth Citizens Jury gerade keine Parallelstruktur etwa zu einer Delegiertenversammlung, sie kann sich nicht verselbständigen. Sie wird einmalig mit einem klaren Auftrag einberufen, nach vier Tagen ist ihre Arbeit abgeschlossen, es kann weder einen Folgeauftrag geben noch kann die Jury eigenmächtig weiterarbeiten. Werden häufiger oder regelmäßig Jurys einberufen, so nehmen doch immer andere Bürger daran teil, es gibt hier gerade kein „Establishment“, niemanden mit Erfahrungsvorsprung, keine (wirtschaftlichen) Eigeninteressen, keine Karriereplanung.

Citizens Jurys werden normalerweise einberufen, wenn eine Frage in den Leitungsgremien oder -organen umstritten ist, man sich nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen kann; das Jury-Votum zeigt dann einen konsensfähigen Weg auf. Aber selbst, wenn sich die zuständige Leitungsebene einig ist, kann es grundsätzlich nie schaden, wenn sie von einer Jury bestätigt bekommt, dass die Allgemeinheit, die Wähler, die Mitglieder oder eben die Jugendlichen in einem unabhängigen Beratungsprozess zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Dies würde die institutionellen Gremien gerade stärken und nicht schwächen.

Einsatzmöglichkeiten

Die ursprüngliche Idee der LJV, jährlich eine Youth Citizens Jury (damals noch „Jugendsynode“ genannt) kurz vor der Tagung des Kirchenparlaments oder zeitgleich beraten zu lassen, ist noch nicht vom Tisch. Denn das, was dieses Verfahren leisten kann, schafft   keine andere Beteiligungsform.[13] Vieles spricht dafür, dass sich Kirche den Rat der Jugend – n nicht nur zu ihren ureigensten Themen – einholt und dafür eben auf repräsentative Ergebnisse setzt.

Auch gab es in Folge der beiden Modellprojekte schon zahlreiche Anfragen von ganz anderen Einrichtungen: So könnten etwa Städte, die bisher noch kein Jugendparlament haben, aber nach einer Beteiligungsmögichkeit für Jugendliche suchen, auf die Youth Citizens Jury zurückgreifen. Denn die Probleme, die bei fast allen Jugendparlamenten (und ähnlichen Gremien) früher oder später auftauchen, gibt es hier nicht: Teilnehmermangel und Motivationslosigkeit. Da jeder Jugendliche nur einmal teilnehmen kann, gibt es keine „Kontinuitätsprobleme“. Die Jury lebt gerade davon, dass jedes Mal neue Leute völlig unvorbelastet zusammenkommen. Und die beiden Modellprojekte der LJV haben gezeigt, dass sich Jugendliche auf diese Beteiligungsform einlassen und mit ihr gut zurecht kommen. Zudem dürften – vor allem bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit – Jugend-Jurys großen Rückhalt in ihren Peer-Groups haben (während manche Schülervertretung und manches Jugendparlament bei den Altersgenossen eher mit Vorbehalten bedacht wird, u.a. der Unterstellung, dort werde zum eigenen Vorteil gearbeitet).

Das Verfahren ist allerdings grundsätzlich nicht gut geeignet für kreative Prozesse; es lebt von klaren Fragestellungen und der Diskussion vorhandener, meist schon im Detail ausgearbeiteter Lösungsvorschläge (etwa zur Neuregelung des Jugendschutzgesetzes) (Dienel 2009, S. 117ff.). Deshalb kann es sinnvoll oder sogar nötig sein, vorgeschaltete andere Partizipationsverfahren einzusetzen und so die Agenda für die Jury zu erarbeiten.[14]

Möglich ist eine Youth Citizens Jury immer nur dort, wo die „Grundgesamtheit“ groß genug ist, wo es also genügend Jugendliche gibt, aus denen man losen könnte. Diese müssen auch unabhängig voneinander sein, weshalb es z.B. nicht möglich ist, an einer Schule mit einer Zufallsauswahl zu arbeiten: Hier würde zwar auch der entscheidende Vorteil des Verfahrens zum Tragen kommen (was bei der Wahl von Klassensprechern nicht der Fall ist), dass alle Jugendlichen gleichberechtigt die Chance zur Mitwirkung erhalten, in den Jury-Beratungen aber dürften sehr schnell vorhandene Strukturen durchbrechen, was die Gleichberechtigung der Juroren zumindest gefährden würde.

Ein begrenzender Faktor sind sicherlich die finanziellen Kosten. Eine Citizens Jury – egal ob für alle Altersstufen oder nur für Jugendliche – verlangt eine professionelle Vorbereitung und Durchführung, weil dies die wesentlichen Voraussetzungen für valide Ergebnisse sind. Auch an der Unabhängigkeit des Durchführungsträgers sollte auf keinen Fall gespart werden (nach dem Motto “Das kriegen wir schon mit Bordmitteln hin“). Eine ungenügend vorbereitete und begleitete Jury würde der Jugendpartizipation mehr schaden als nützen.

PS: Siehe hierzu auch den Vorgänger-Aufsatz, der das Verfahren Jugendplanungszelle/ Youth Citizens Jury theoretisch beschreibt.

Literatur:

Buchstein, Hubertus (2009): Demokratie und Lotterie – Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/ New York.

Dienel, Peter (2002): Die Planungszelle – Der Bürger als Chance, Wiesebaden (5. Aufl.).

Dienel, Peter (2009): Demokratisch, praktisch, gut: Merkmale, Wirkungen und Perspektiven von Planungszellen und Bürgergutachten, Bonn.

Embacher, Serge/ Susanne Lang (2008): Bürgergesellschaft – Eine Einführung in zentrale bürgergesellschaftliche Gegenwarts- und Zukunftsfragen, Bonn.

Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal (Hrsg.) (2009): Kommunikative Räume an der Bergischen Universität Wuppertal – Planungszelle 2009, Wuppertal; digitale Fassung unter http://www.planungszelle.uni-wuppertal.de .

Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (2005): Mitmischen! Jugendplanungszellen – Eine Projektbeschreibung, Dresden.

Leyenaar, Monique (2008): Citizen Jury. In: Norbert Kersting (Hrsg): Politische Beteiligung – Einführung in dialogorientierte Instrumente politischer und gesellschaftlicher Partizipation, Wiesbaden, S. 209-221.

Rieg, Timo (1992): Artgerechte Jugendhaltung. Ideen zur selbständigen evangelischen Jugendarbeit in den Gemeinden, Bochum.

Rieg, Timo (2007): Jugend-Partizipation nach dem Verfahren Planungszelle. In: deutsche Jugend, 55. Jg., S. 483-491.

Rieg, Timo (2013): Planungszellen mit Jugendlichen als Youth Citizens Jurys. In: Dienel, Hans-Liudger/ Raban Fuhrmann/ Hans Joachim Lietzmann/ Antoine Vergne/ Kerstin Franz (Hrsg.): Qualitätssicherung der Bürgerbeteiligung am Beispiel von Planungszellen / Bürgergutachten, München (im Druck).

Sturm, Hilmar (2005): Planungszellen-Teilnahme produziert Identität. In: Peter Dienel (Hrsg.): Die Befreiung der Politik, Wiesbaden, S. 40-44.

Fußnoten:

[1] Wg. Lesbarkeit und Einheitlichkeit wird nachfolgend der deutsche Plural verwendet und auf den zwar im Englischen korrekten, aber auch dort oft ausgelassene Apostroph verzichtet, also „Citizens Jurys“ statt „Citizens’ Juries“.

[2] Motto und Titel der Hauptvorlage damals: „Ohne uns sieht eure Kirche alt aus“. Die Landessynode ist das gesetzgebende Kirchenparlament; das westfälische tagt in der Regel nur einmal im Jahr für eine Woche in Bielefeld. Bei dieser besonderen Synode waren neben den stimmberechtigten Abgeordneten auch 20 sachkundige Gäste zum Thema Jugendarbeit geladen, von denen einige wenige junge Leute unter 28 Jahren waren, darunter der Autor.

[3] Ein ausformulierter Gesetzes- bzw. Ordnungsentwurf zur verpflichtenden Einrichtung von Gemeinde-, Kirchenkreis- und Landesjugendvertretung lag aus dem Kirchenkreis Bochum vor.

[4] Seit vielen Jahren ist die LJV aber von Seiten der Kirche als freier Jugendverband neben CVJM, VCP, ec und eSw anerkannt und als solcher u.a. stimmberechtigtes Mitglied in der Jugendkammer der EKvW.

[5] § 3 der Satzung, http://www.landesjugendvertretung.de/ueber-die-ljv/satzung/ (abgerufen 24.1.2013)

[6] Beispielhaft das Statement von einem damals etwa 30-jährigen, sehr gremienerfahrenen Ehrenamtlichen: „Sorry, aber das entbehrt jeglichem Sinn. Nicht nur, dass ich Losverfahren (wo sind wir eigentlich? Bei der Lotterie?) undemokratisch finde […] Kann mir jetzt jemand erklären was der Schwachfug soll? War alles falsch, was wir bisher gefordert haben?“ (dokumentiert in „Jugendsynode Westfalen – Ergänzungen zum Entwurf der Landesjugendvertretung für eine repräsentative Jugendbefragung in der EKvW, 14. Juli 2007“, http://www.landesjugendvertretung.de/fileadmin/user_upload/documents/Jugendsynode-Update-1.pdf).

[7] Sowohl in der ersten Amtszeit von 2008 bis 2011 als auch in der zweiten ab 2012 gehörte zu den Jugenddelegierten Caroline Peters vom LJV-Vorstand. Die Entscheidung, trotz aller Kritik am Synodengeschehen in diesem Erwachsenen-Gremium mitzuarbeiten, war damals nicht unumstritten, aber mehrheitsfähig nach dem Motto „Besser wir nutzen diese kleine Chance als gar keine“.

[8] Für aktuelle Beispiele und Ergebnisberichte („Bürgergutachten“) siehe http://citizensjury.wordpress.com/

[9] Diese zentrale Voraussetzung wird von den „Jugend-Planungszellen“, die die Friedrich-Ebert-Stiftung mit Schulklassen durchführt (vgl. Embacher/ Lang 2008, S. 277-279; Friedrich-Ebert Stiftung 2005), nicht erfüllt, weshalb dort besser ein anderer Name gewählt werden sollte.

[10] Verbesserungsmöglichkeiten liegen in einer noch stärkeren Individualisierung, z.B. handgeschriebener Empfängeradresse und Anrede, einem kürzeren Anschreiben, einer separaten Erklärung des Verfahrens, z.B. in einem Flyer (mit Fotos von den bereits durchgeführten Jurys) und einer stärkeren begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Thematisierung in der Schule). Bei den beiden Modellversuchen waren ausführliche Hintergrundinformationen (nur) auf einer im Anschreiben genannten Website zusammengestellt, dort allerdings auch mit Videos. Diese Website wurde auch von vielen Eingeladenen aufgerufen.

[11] Dies bedeutet allerdings nicht, dass ältere Jugendliche, die wohl häufiger selbst entscheiden dürfen als jüngere, überdurchschnittlich zusagen würden, denn hier stehen einer Teilnahme über vier Tage oft Ausbildung, Praktikum, Ferienjob u.Ä. im Wege.

[12] Beispiel Jugend-Jury: Man kann eine Jury gleichmäßig mit Vertretern jeder Altersgruppe besetzen oder mit einem Anteil von Schülern der verschiedenen Bildungseinrichtungen, der dem Anteil in der Alterskohorte entspricht.

[13] Sturm (2005, S. 43): „Mir fällt kein anderes Verfahren ein, das so viel Unbefangenheit miteinander, so viel Sachorientiertheit und Überwindung von Einzel- und Gruppeninteressen ermöglicht, fördert und nutzt.“

[14] Beispiel: Alle Schülervertretungen einer Stadt sammeln Ideen für die Freizeitgestaltung, eine Youth Citizens Jury berät diese dann und erarbeitet für das Jugendamt einen konkreten Umsetzungsvorschlag.

Weitere Literatur

citizensjury.wordpress.com

Mehr zum Verfahren Youth  Citizens Jury

Qualitätsnetz Bürgergutachten

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