Keine zweite Chance
Für welche Taten genau Menschen für immer aus dem gesellschaftlichen Verkehr gezogen werden sollen, muss diskutiert werden – aber dass es immer ein Recht auf eine “zweite Chance” geben müsse gehört als Dogma eingestampft. Sexualmorde sind da das bekannteste und einleuchtendste Beispiel – wie nun gerade wieder.
Es gibt einfach Taten, da mag die Gesellschaft keinerlei Risiko auf Wiederholung eingehen. Unter dem Stichwort “Sicherheitsverwahrung” wurde darüber erst in letzter Zeit wieder viel schwadroniert was rechtlich möglich sei.
Die Sache hat schon Kurt Tucholsky sehr gut erkannt und benannt, in seinem sehr aktuellen Text “Deutsche Richter”:
Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern. Alles andere ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreiste Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit.
Das Recht, sich vor jemandem zu schützen, hat die gesellschaft schon – dazu braucht sie auch keine Psychiater und andere Wahrsager zu befragen.
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