Aquadest nicht für assistierten Suizid geeignet (KW40)
+ Prof. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, hat sich ein zweites Mal zur Sterbehilfe geäußert – und hält alles vier Gesetzesvorschläge für Müll, wenn ich ihn richtig verstehe (was ob seines Mangels an Stringenz nicht immer gewährleistet ist): “Absurdes Spektakel um den Tod“. Fischer spricht sich natürlich für die Freiheit aus, verwehrt sich dagegen, dass andere Gruppen (Ethiker, Gläubige, Politiker etc.) ihm ihre persönlichen Überzeugungen – in Gesetz gegossen – aufzwingen wollen. Er sagt endlich laut, was wohl viele, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, schon gedacht haben: Es gibt keine “passive Sterbehilfe”. Weniger klar macht er, dass es auch keinen Straftatbestand “Tötung auf Verlangen” geben kann, wenn doch der Suizid selbst straffrei ist. Der Paragraph ist wohl allein der Tatsache geschuldet, dass es mit erlaubter Tötung auf Verlangen leichter würde, einen Mord zu kaschieren. Aber darunter sollte ja nicht der Suizident leiden müssen. (Jedenfalls: Ob ich jemanden, der sich den Tod wünscht, erschieße oder ihm Tabletten reiche, ist kein qualitativer Unterschied, allenfalls einer für Jura-Klausuren.)
Gleichwohl ist in meinem deutlich kürzeren Beitrag “Der verbotene Tod” auch schon vieles gesagt, was in der aktuellen Debatte weiterhin ignoriert wird. Insbesondere die Kirchenvertreter verweigern sich einer öffentlichen Auseinandersetzung und verschanzen sich hinter ihrer Dogmatik: Leben ist heilig, daher der freiwillige Tod tabu.
+ Kettenbriefe sind nicht verboten*, sie sind nur überwiegend verboten dumm. Etwa der seit 10 Jahren kursierende “Wunsch eines krebskranken Kindes”, das sich angeblich einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde sichern möchte. Natürlich ist es schade, dass man auch bei so tragischen Stichwörtern wie “krebskrankes Kind” skeptisch und nicht nur empathisch sein soll, aber die Sache wirkt doch auf den ersten Blick zu dubios: Warum gibt es keinen Originalbrief des “7-jährigen Jungen”? Warum wünscht er sich den Versand sinnloser Briefe (siehe Beispiel), anstatt Genesungswünsche, Bilder, Glücksbringer irgendwas. Und warum sollen die Briefe an die “Lanesklinik Donauregion Tulln” gehen, anstatt an ihn?
Klar, es ist ein Hoax.
*)=verboten ist nur das Versprechen von besonderen Vorteilen, die mit der Weiterleitung des Kettenbriefs verbunden sein sollen, § 16 Abs. 2 UWG (also klassisch: schicke jemandem Geld und in einigen Tagen ein Vermögen)
+ Fundstück: Destilliertes Wasser ist keineswegs so giftig, wie es meine Chemielehrer noch behauptet haben (im Ohr klingt es nach: “ein Liter Aqua dest. ist tödlich”). Prof. Michael Fromm, Institut für Klinische Physiologie an der Berliner Charité, erläutert auf einer wunderbar antiquierten Seite (Stelle am besten mit dem Suchwort “dest” für “destilliertes” finden): Nierengesund und 70 kg schwer könne man etwa 17 Liter Wasser ohne Elektrolyte trinken.
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