Schafft den Beleidigungsparagraphen ab
„Ich hätte es natürlich auch nicht gerne, dass man mich öffentlich beleidigt“ – so lautet das Problem mit der juristischen Ehr-Konstruktion. Es ist kein demokratischer Fortschritt, wenn der spezielle Passus der „Majestätsbeleidigung“ (§ 103 StGB) demnächst wie angekündigt gestrichen wird. Denn die Beleidigung soll strafbar bleiben (§ 185 StGB) – …